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#1
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Hallo,
ich bin 17 Jahre, und werde noch ein weiteres Jahr zur Schule gehen. Und bis zum 01.08.2012 wenn meine Ausbildung anfängt, - am Wochenende einen Nebenjob annehmen. Das sind 200,-€ /Monat. Bis jetzt hatte ich nur solche Jobs wir 'Prospekte austragen', o.ä' | Alles unter 100,-€, daher habe ich garkeine Ahnung. Ich habe ja einen Freibetrag bis 100,-€ - Aber wieviel wird mir oder uns angerechnet als Bedarfsgemeinschaft? Gibts da noch eine besondere Regelung bei Schülern, oder Minderjährigen bei der Berechnung? Zu meiner zweiten Frage: Wenn ich in die Ausbildung gehe, mit wieviel Prozent wird das Gehalt angerechnet? Wird es überhaupt angerechnet, ist ja ne' Ausbildung. Liebe Grüße |
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#2
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Hallo kalli,
zu Deinem Grundfreibetrag von € 100 kommen noch 20% auf den verbleibenden Rest. Somit verbleiben Dir von Deinem Nebenjob € 120; die € 80 rechnet das Jobcenter Eurer BG als Einkommen an. Zitat:
Gruß Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Zitat:
![]() Ich arbeite also fast fürs Jobcenter. ![]() Und wie siehts aus in der Ausbildung? Wir das da genau so verrechnet?
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#4
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Ja, nur, dass der Freibetrag natürlich höher ist, da dein Einkommen ja auch höher sein wird. Und du arbeitest nicht für das Jobcenter, sondern für deinen Lebensunterhalt.
Turtle |
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#5
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Wir haben soeben den Bescheid bekommen,
es werden 120,-€ von 200,-€ angerechnet!!!!!!! Wie kann das sein? ![]() Es bleiben mir lächerliche 80,-€ vom Nebenjob übrig, wozu mache ich den.. Für meinen Lebensunterhalt? Als Schüler? Nein, nicht wirklich. Ich dachte ich kann anständig dazu verdienen, aber wenn mir 'nur' 80,-€ bleiben von 200 - bin ich echt am überlegen ob sich das lohnt. Brauche Rat.. Lg |
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#6
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von 200 Euro müßten dir eigentlich 120 Euro bleiben und die 80 Euro angerechnet werden.
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#7
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Zitat:
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#8
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Dann müßtest du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.Du hast einen Freibetrag von 100 Euro plus 20% vom Rest.
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