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Schule und Arbeit

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  #1  
Alt 13.12.2006, 11:32
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Beiträge: 7
Standard Schule und Arbeit

Hallo,
ich hoff ihr könnt mir helfen!! Ich bin Schülerin und beziehe Hartz4, wurde nun aufgefordert mir einen Job zu suchen weil man wohl selbstständig versuchen müsse vom AlG 2 wegzukommen!! Meinen die nun Vollzeit?? Das würd ich niemals schaffen mit lernen und alles, hab ja bald Prüfungen und auch nen Schulweg von einer Std!!
Bezieh nun auch noch nich so lange AlG 2& hab echtkeine Ahnung!! Meint ihr ein 400Euro Job würde reichen???
Ich bedank mich schonmal im Vorraus bei euch für eure Hilfe!!!
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  #2  
Alt 12.12.2007, 10:34
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
Standard

Hallo Gipsylady!

Wie geht das? Schüler und HARTZ IV ? Du musst doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!

Meine Fallmanagerin hat erklärt das ich lediglich mit Abendschule diesen Kriterien gerecht würde!

Ich sehe das nicht so, denn Arbeitszeiten sind nicht wie auf dem Amt von 07:30 - 17.00 sondern

inzwischen von 05.00 - 23.00 normal und man kann ja auch noch in der Nacht Tätigkeiten finden.

Ein 400? Job wird von vielen ARGE`n sogar kategorisch abgelehnt weil die Zielsetzung lautet, das man

definitiv aus dem Leistungsbezug heraus soll. Ist diese Möglichkeit nicht sichtbar, dann wirst Du sogar

aufgefordert diese Stelle zu kündigen. Es wird sich daher wohl um eine Vollzeitstelle handeln.

Sag Deinem Fallmanager mal einen schönen Gruß, solange die ARGE`n massenhaft Teilnehmer in die

Unternehmen schicken für Praktika und Billig-Jobs, solange wird wohl die Notwendigkeit von

Unternehmerseite nicht gegeben sein Vollzeit-Jobs anzubieten. Er solle mal über die SCH... dieser Politik in

einer ruhigen Minute nachdecken. Ich habe leider kein Verständnis, anders wie Salle ect. in diesem Forum,

das dieser Personenkreis dies mit seiner Dienstpflicht begründend zwar versteht aber nicht entsprechend

handelt.

Gruß
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  #3  
Alt 12.12.2007, 11:26
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Um was für eine Schule handelt es sich? Wie alt bist du? Hast du schon geprüft, ob eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz möglich ist? Ein Abbruch der Ausbildung ist nicht zumutbar.
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  #4  
Alt 28.12.2007, 07:27
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Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 13
Standard

Fals du eine schülerin an der abendschule bist, hast du ab der 10. klasse anspruch auf bafög.
Sonst haste sowiesoanspruch darauf
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