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Was bleibt vom 400?-Job über / Was wird übernommen?

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  #1  
Alt 19.10.2007, 14:37
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Standard Was bleibt vom 400?-Job über / Was wird übernommen?

Hallo,

ich habe seit 4 Monaten einen 400?-Job und verdiene jeden Monat 312?.
Das Amt rechnet mir davon 152? an, also zieht mir das vom ALG II ab. Dazukommt, dass ich nicht 160? jeden Monat mehr habe, sondern nur 90 bis max. 100?, da ich 60? Spritkosten habe.

Nach Antrag auf Werbungskosten wurden mit ca. 41? an Benzinkosten errechnet, welche aber nicht übernommen werden, da da immer irgendwas mit 100? im Schreiben steht.

Frage ist nun, bekomme ich irgendwie noch Zuschüsse von der ARGE, Benzinkosten o.ä.?
Weil sonst lohnt sich der Nebenjob gar nicht. Man wird quasi bestraft, wenn man offiziell anmeldet, dass man arbeitet! Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren geht leider nicht, da zu der Zeit meistens kein Bus oder Bahn mehr fährt, ausserdem sind die Arbeitszeiten sehr unterschiedlich und da ich aufm Dorf wohne, fahren diese sowieso eher schlecht ( zeitlich gesehen ). Ausserdem würde mich eine Monatskarte genauso viel kosten wie ich jetzt an Spritkosten habe und ich als Bonus abends sogar nicht mehr zurück kommen...

Was kann ich nun tun?
Sämtliche Anträge werden immer auf diesen 100?-Betrag bezogen, dass ich diesen nicht überschreite ( Spritkosten ) und daher nichts übernommen wird...
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  #2  
Alt 19.10.2007, 15:38
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Hallo,

das ist richig, du hast keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten, diese Pauschale ist im Freibetrag von 160€ enthalten.

Warum wirst du bestraft, du hast schließlich mehr Geld im Monat zur Verfügung...ausserdem steht es außer Frage dass man für seinen Lebensunterhalt auch arbeiten sollte, wenn es möglich ist.
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  #3  
Alt 19.10.2007, 15:47
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Ganz einfach, weil ich die Strecke mit dem Auto fahren MUSS, wohne ziemlich ländlich.

Von dem Regelsatz 347€ bleiben mir nach meinen Zwangsabzügen 80€, dann noch ca. 90€ die von den 160€ Minijob über bleiben. Und da sag mir mal bitte jmd, wie man davon leben soll ( Essen, Trinken usw. )!
Von 347€ bleibt deshalb so wenig über, da sich das Amt weiterhin weigert, mir die volle Miete zu übernehmen. Vorgabe sind Kaltmiete 230€ max., diese Wohnungen gibts hier aber nicht, also war ich gezwungen die Billigste hier zu nehmen und die kostet kalt nunmal weit mehr, wo mir das Amt nur 230€ kalt bezahlt plus Nebenkosten.
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  #4  
Alt 19.10.2007, 16:12
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wie bereits erwähnt ist die Fahrkostenpauschale im Freibetrag ebthalten!
Das Problem wegen der Wohnung hat galube ich fast jeder, dann musst du schauen dass du eine neue Wohnung findest. Man kann auch Glück haben.
Ich habe sogar in Köln eine Wohnung gefunden die unter dem Höchssatz liegt, sehr zentral und nett.
Ich denke gerade wenn du ein wenig ausserhalb wohnst, kannst du bestimmt eine Wohnung finden die zumindest nicht soviel über dem Satz liegt wie jetzt.

Es ging mir eben auch nicht um deine Grundproblematik bzw. das ich dein Problem nicht verstehe aber das du anscheinend nicht gewillt bist erst mal für deinen eigenen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen sondern dich darüber beklagst das der Freibetrag nicht höher ist und du nicht dies und das noch geltend machen kannst.
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  #5  
Alt 19.10.2007, 16:15
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Ich gehe ja arbeiten, gerne sowas, weils da Spaß macht!
Aber es lohnt sich deshalb nicht, weil ich dafür quasi nix bekomme. Ein normal arbeitender Mensch bekommt für seine Geschäftsfahrten auch die Kohle wieder.
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  #6  
Alt 19.10.2007, 16:36
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Na ja??? das ist nicht immer so!!! ausserdem bekommt er nicht bereits Leistungen aus Steuergeldern.
Es lohnt sich für dich auch deshalb, weil du einen Beitrag zu deiner Lebensfinanzierung leistet, das sollte es doch wert sein oder?
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  #7  
Alt 19.10.2007, 17:20
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Ja, schon, aber wenn man nach den 'Vorgaben' der ARGE geht, wäre es für einen ALG II-Empfänger besser, sich mit dem eigenen PKW eine Stelle zu suchen, die mind. 20-30km entfernt ist, um möglichst hohe Spritkosten zu haben, die man DANN auch wieder bekommt.

Oder habe ich das Beamten-Deutsch in dem Brief meiner Sachbearbeiterin falsch verstanden?
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  #8  
Alt 19.10.2007, 17:35
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Falsch du hast bei einem 400€ eigentlich keine Ansprüche diese sollen durch die Pauschale gedeckt werden.
Du bist auch angehalten, die günstigste Transportmöglichkeit zu nutzen, und das ist nicht immer das Auto.
Wenn du nun einen 400€ Job hast und dieser ust 30km entfernt wäre dies kostentechnisch schwachsinnig.
Wenn du einen erhöhten Mehraufwand durch deine Beschäftigung hättest, und diese würde noch in einem vertretbarem Rahmen bleiben, würden eventuelle Mehrkosten auch erst nach Abzug der 60€ erfolgen.
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  #9  
Alt 20.10.2007, 08:50
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Hallo!

ich bekomme meine Spritkosten und die ganzen anderen Kosten fürs Auto auch nicht wieder! Obwohl ich normal ganztags arbeite. Bei der Steuer konnte man das letztes Jahr z.B. auch erst ab dem 21. Kilometer geltend machen.... Trotzdem brauche ich das Auto um zur Arbeit zu kommen. Vielleicht erklärst Du mir mal wo da die Benachteilung liegt?

Wenn Du Dir einen Job suchst, der os dotiert ist, daß Du Steuern zahlst, dann kannst Du auch ab dem 21.Kilometer (ab diesem Jahr sogar wieder ab dem ersten Kilimeter) die Kilometerpauschale geltend machen und die wird dann von Deinen Steuern herumtergerechnet. Darum gehts nämlich: erst mal Steuern zahlen und dann kann man auch die Aufwendungen die man dafür hat geltend machen......

LG Laetitia
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  #10  
Alt 22.10.2007, 00:02
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Okay, also meine Spirtkosten bekomme ich dann nicht wieder, schade.
Wie gesagt, mit dem Bus würden mich die Fahrkarten bzw. Monatskarte auch ~40-50€ kosten, was dann aufs Gleiche raus käme, ich abends nur nicht wieder nach Hause komme.

Andere Frage noch:
Angenommen ich würde noch einen 400€ Job annehmen und dort ~200-300€ verdienen.
Hätte ich da dann ebenfalls 160€ frei und der Rest wird angerechnet oder wie wäre das da?
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