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Was soll ich nach der Ausbildung machen?

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  #1  
Alt 02.05.2008, 11:38
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Registriert seit: 02.05.2008
Ort: Neustadt in Holstein
Beiträge: 2
Standard Was soll ich nach der Ausbildung machen?

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin voraussichtlich Anfang Juli ausgelernt, habe aber noch keine Vollzeitstelle in aussicht (leider). Ich wohne mit mein Vater in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich wollte, solange ich keinen festen Arbeitsplatz habe, jobben gehen. Ich weiss aber nicht wieviel mir nun genau abgezogen wird wenn ich z.B. eine Saisonarbeit/Sommerjob annehmen würde und ca 1000€/Monat verdiene.
Mir hatte die Arge gesagt, dass mir die Hälfte der Miete und ein Anteil an mein Vater abgezogen werden. Meine Regelleistung würde dann auch wegfallen. Allerdings weiss ich nicht wie hoch der Anteil an mein Vater sein wird, bzw. wieviel ich letztendlich behalten darf?
Eine eigene Wohnung steht mir auch nicht zu, da ich noch keine 25 Jahre alt bin, ausser ich würde berufsbedingt nach Hamburg oder so ziehen (wäre mein wirklich letzter Ausweg).

Wie ist es eigentlich wenn ich zu meinem Freund ziehen würde (er wohnt noch bei seinen Eltern) und nach dem Sommerjob arbeitslos werde? Wieviel Arbeitslosengeld würde mir dann zustehen? (Mein Ausbildungsgehalt ist sehr niedrig, falls das relevant ist).

Ich weiss einfach nicht welche Art von Nebenjob es sich für mich lohnen wird, da mein Vater nicht arbeiten will und ich schon gerne etwas verdienen möchte.
Mein Ausbildungsgehalt beträgt momentan 310€, ist es realistisch, dass ich genau so viel oder auch mehr durch ein Nebenjob für mich behalten darf?
Mir passt es einfach nicht, dass ich die Arbeitslosigkeit/Faulheit von mein Vater unterstützen soll, indem ich für ihn arbeiten gehe

Gruß
Nadine
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  #2  
Alt 02.05.2008, 12:59
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

erwerbstätige Kinder die mit ihren Eltern die ALG2 beziehen in einem Haushalt leben sind nur so lange Teil der BG wie sie ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.
Das heißt du kannst NICHT zu Unterhaltsleistungen für deinen Vater heran gezogen werden.

Das bedeutet dir kann kein Geld für deinen Vater abgezogen werden!!!!!
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  #3  
Alt 02.05.2008, 13:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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Für die Miete gilt das aber sicherlich nicht. Die wird auf Vater und Tochter aufgeteilt. Die Arge zahlt nicht die Miete für die Tochter, die sich ihren Unterhalt selbst tragen kann.
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  #4  
Alt 02.05.2008, 15:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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das hatte Nadine in ihrem Post ja bereits treffend erkannt.
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  #5  
Alt 02.05.2008, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2008
Ort: Neustadt in Holstein
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Das bedeutet dir kann kein Geld für deinen Vater abgezogen werden!!!!!
Hallo,
hmm wenn das so ist, was meint die Arge dann damit, dass ich ein Anteil an mein Vater zahlen muss?

Gruß
Nadine
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