Zuverdienst für minderjährige Angehörige

  • Guten Tag,


    Meine Frage bezieht sich auf den Betrag, den ich und meine Kinder (knapp unter 18) einzeln oder zusammen erreichen dürfen, ohne dass dies angerechnet wird (normalerweise sind es ja die max. 100,00 Euro).


    Hoffentlich mühen die sich nicht umsonst ab, um für unsere "Bedarfsgemeinschaft" am Ende keine zusätzliche Einnahme erzielt zu haben :(


    Vielen Dank!

  • Guten Morgen Nutzerlein,


    für jedes Mitglied in der BG gilt folgendes..............schau dir mal den Link an.
    Alles was über 100 Euro hinausgeht wird angerechnet:


    Beispiel:


    Monatlichen Einkommen 400 Euro
    Absetzungen (§ 11 Abs. 2)


    Pauschale private Versicherungen 30 Euro
    Pauschbetrag 15,33 ?
    Summe Absetzungen 45,33
    Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen 100 Euro
    Stufe 1 (20%) 100,01 - 800 ?...........60 Euro


    gesamte Absetzungen: 160 Euro


    anzurechnendes Einkommen: 240 Euro



    http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/zuverdienst.html


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!


  • Danke sehr erst einmal.


    Noch ein Beispiel mit Frage: Wenn meine Kinder und ich theoretisch jeweils nur 100 Euro/Mt. einnehmen, wäre der Gesamtbetrag der "BG" dann abzugsfrei (sprich: Wie bisher ALG II-Regelleistung, Miete, Zuschlag f. Alleinerziehende plus die 100 EUR/Pers./Mt.)?

  • Jedes Mitglied der BG darf diese 100 Euro behalten!!! Diese sind Anrechnungsfrei.


    Gruß
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Sehr schön. Dann können sie ja doch noch ein wenig nebenbei werkeln, ohne dass ich es hinterher abgezogen bekomme :)


    Kann ich irgendetwas ausdrucken, das dieses dem Amt "beweist"? Die sagten mir übrigens auch, der 1-Euro-Job würde von der Regelleistung abgezogen (!) ...

  • Kann ich irgendetwas ausdrucken, das dieses dem Amt "beweist"? Die sagten mir übrigens auch, der 1-Euro-Job würde von der Regelleistung abgezogen (!) ...




    1. Beweis ist hierfür § 30 SGB II
    (in der Fassung des Freibetragsneuregelungsgesetzes 1.10.2005)


    Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen auf Erwerbstätigkeit ein weiterer Beitrag abzusetzen. Die beläuft sich


    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.


    An Stelle des Betrages von 1200 Euro tritt für Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in BG leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1500 Euro.


    Dies kopierst du dir mal raus und gibst es dem Amt! Das sollte Beweis genug sein.



    Die Mehraufwandsentschädigung eines 1 Euro Jobs wird und darf NICHT in die Berechnung einfließen. "Die Mehraufwandsentschädigung ist eine pauschale Leistung und deckt alle Arten von Mehraufwand mit der Teilnahme an einem Zusatzjob ab" ( BA AUA, 10)
    Bitte, was ist das für eine Arge, die solch einen Mist verbreitet, das die Mehraufwandentschädigung vom Regelsatz abgezogen wird? Wenn ich das lese bekomme ich einen Wutanfall.Verlang mal von dieser Person, den dazugehöhrigen §§.................., den wird sie dir nicht sagen bzw. vorlegen können, weil es keinen §§ dazu gibt. Solche Müllschwätzer regen mich tierisch auf.


    Im übrigen: Entstehen dem Hilfebedürftigen durch fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte oder durch die Verweigerung von Auskünften Schäden, haftet die zuständige Behörde dafür.




    Dir alles liebe
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Danke nochmals für deine Hilfe!


    Morgen ist Donnerstag, der "Tag des Erscheinens", deinen § 30 SGB II-Auszug nehme ich natürlich mit - und frage ganz genau nach, wenn mir die Dame ein zweites Mal den 1-Euro-Abzug andrehen will ...


    Ebenfalls alles liebe,
    Nutzerlein