Ablehnung Bildungsgutschein

  • Guten Morgen,


    möchte mich zunächst einmal kurz vorstellen: Mein Name ist Raffael, ich bin 50 Jahre und leider seit einem Jahr wieder arbeitssuchend. Ich beziehe ALG II. Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit endlich wieder eine Stelle als Hausmeister gefunden. Leider wurde mir dann aber innerhalb der Probezeit gekündigt, da ich mich einem 8 wöchigen Krankenhausaufenthalt unterziehen musste. Gesundheitlich bin ich nun aber wieder hergestellt.


    Seitdem versuche ich alles,um wieder eine Arbeit zu finden. Bei meiner Sachbearbeiterin habe ich schon mehrmals einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt. Es ist eine Erweiterung des Führerscheins von Klasse B, auf Klasse C1, als Auslieferungsfahrer. Diese Anträge wurden abgelehnt, obwohl ich eine Einstellungszusage einer Firma hatte.
    Bei einem weiteren Besuch bei der Arbeitsagentur für Arbeit, versuchte ich erneut einen Bildungsgutschein zu erhalten, da ich mich bei mehreren Stellen als Pförtner und als Sicherheitsmitarbeiter beworben hatte. Aber hier wird zu 90% die Sachkundeprüfung nach § 34a verlangt. Auch diesen Bildungsgutschein wurde abgelehnt, stattdessen druckte mir die Sachbearbeiterin ein Stellenangebot für eine Stelle als Pförtner aus. Auf diese Stelle habe ich mich beworben, es kam sofort die Frage nach der Sachkundeprüfung.


    Nun habe ich den Bildungsgutschein nochmal schriftlich beantragt, mit der Bitte um eine schriftliche Begründung im Falle eines negativen Bescheides. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nicht bekommen, erst nach ca. 4 Wochen auf Nachfragen einen Anruf von der Sachbearbeiterin. Sie sagte, dass ich keinen Bildungsgutschein erhalten, es sei denn, ein Einstellungsvertrag läge vor.Ich wies sie daraufhin, dass ich bereits schon mal eine Einstellungszusage gehabt hätte, aber darauf ging sie nicht ein.


    Nun meine Frage: Was habe ich noch für Möglichkeiten? Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Begründung? Kann ich auch so einen Widerspruch stellen, z.Bsp. an den Geschäftsstellenleiter des Jobcentrums? Schriftlich, oder geht auch per E-mail oder Fax?


    Ich habe das Gefühl, meine Sachbearbeiterin lehnt alles von mir ab. Selbst meine Bewerbungen wollte sie nicht sehen.


    Vielen Dank für eure Beiträge


    LG


    Raffael

  • Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Es besteht also kein Rechtsanspruch darauf. Allerdings muss eine Ablehnung ermessensfehlerfrei (gerichtsfest)begründet sein und kann auch mit Widerspruch/Klage angegriffen werden. Verlange also einen Bescheid und gehe dann den Rechtsweg.


    Mir erschließt sich in deinem Fall die Ablehnung nicht. Zumindest hier hat man als Kraftfahrer gute Integrationsaussichten und mit Einstellungszusage wäre der Bildungsgutschein bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (z.B. physische und psychische Eignung) kein Problem.