Zurück   Sozialleistungen Forum > Allgemeines zur Sozialpolitik > Politik und Allgemeines

- Anzeige -

Ehepartner tot - was nun???

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.05.2011, 08:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 3
Standard Ehepartner tot - was nun???

Im September ist mein Mann verstorben. Wir haben seit 208 getrennt gelebt und Hartz 4 bezogen. Im Januar bin ich zurück in unser Eigenheim gezogen. Jetzt verlangt die ARGE die geleisteten Zahlungen seit September zurück. Ist das Rechtens??? Ich bekomme 402 € Witwenrente. Die ARGE hat meinen Hartz 4 Antrag abgelehnt und die Wohngeldstelle weiß auch nicht ob sie zahlt - dauert schon seit Januar ...
Wo bekomme ich denn noch Hilfe???
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.05.2011, 08:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Hast du denn weiterhin Leistungen bekommen obwohl dein Mann bereits verstorben war oder wie kann man das Verstehen?Sollte dies so sein müßte das Geld natürlich zurückgezahlt werden.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.05.2011, 11:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 313
Standard

Wenn du das Geld nach dem Tod deines Mannes erhalten hast, musst du es selbstverständlich zurückzahlen, da es dir nicht zugestanden hat.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.05.2011, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 3
Standard

Ja, ich hab weiterhin Hartz 4 Leistungen erhalten, von irgendwas muß man ja schließlich leben und die Rentenversicherungsanstalt ist ja nun auch nicht die schnellste ...
Nachdem feststand das ich 402 € Witwenrente bekomme, haben diese 2 Ämter einen Ausgleich vorgenommen und mir den Rest ausgezahlt. Im Januar hab ich mich dann bei der einen ARGE abgemeldet weil ich wieder in den anderen Landkreis in das einst eheliche Eigenheim gezogen bin. Die dortige Arge ist nun der Meinung das ich keinen Anspruch mehr habe. Muß ich nun von 400 € Witwenrente leben wenn ich keine Arbeit finde???
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.05.2011, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Insofern Dein Eigenheim schon abbezahlt ist, Dir also keine Kosten für die Unterkunft entstehen, wird das wohl in Ordnung gehen, dass Du keinen Anspruch mehr hast. Mit Deiner Witwenrente liegst Du ja über der Regelleistung von Hartz IV.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.05.2011, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 3
Standard Wo bekomme ich noch Hilfe???

Liebe Leute,

ist ja alles gut und schön was Ihr schreibt, geht aber am eigentlichen Thema vorbei!!!
Meine Frage war die, wo ich noch Hilfe bekomme!
Die ARGE sagt "NEE, von mir bekommst Du nix mehr"!
Andererseits hab ich vorher Anspruch auf 699 € gehabt - Regelsatz 359 + Miete Heizkosten usw.
Wovon bitteschön soll ich denn den Unterhalt für das Haus bestreiten und vorallem wie überlebe ich den nächsten Winter wenn ich nix mehr bekomme?
Jeder Hartz 4 Empfänger der keine Witwenrente erhält, bekommt von der ARGE die Leistungen ...
Also meine Frage:
Wer ist jetzt mein Ansprechpartner wenn es die ARGE nicht mehr ist?
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.05.2011, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn du in einem bezahlten Haus wohnst dann müßtest du über Wohngeld schauen ob du da einen Anspruch hättest.Ansonten bliebe nur das Haus zu verkaufen wenn du es alleine nicht halten kannst.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.06.2011, 18:39
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard Erstmal ruhig mit den jungen Pferden!

Zitat:
Zitat von Gawain Beitrag anzeigen
Insofern Dein Eigenheim schon abbezahlt ist, Dir also keine Kosten für die Unterkunft entstehen, wird das wohl in Ordnung gehen, dass Du keinen Anspruch mehr hast. Mit Deiner Witwenrente liegst Du ja über der Regelleistung von Hartz IV.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gut Haus bezahlt ist ja eine Sache!

Aber es gibt ja noch mindestens Heizung für das Haus und noch extra Electric Anteil für die Heizung!

Eventuell sogar noch eine Instandhaltungspauschale für das Haus selbst!

Und die Gebäudeversicherung nicht vergessen, das Haus wird ja versichert sein!

Ich selbst habe eine doppelte Instandsetzungspauschale weil mein Haus älter ist!!!

Mit 402 EURO wird Sie das Haus kaum bezahlen können!

Es gibt dann noch Grundsteuer!

Wasser und Abwasser, in einer Miete wäre es mit drinnen beim haus immer Extra!
Regensteuer! Zumindest bei uns im Dorf!
Abgaben an die Kommune, Müllgebühren und Strassenreinigungsgebühren alles durchforsten!

Den Heizungswartungsfachmann

Den Schornsteinfeger

Alles angeben, das packt niemand mit 402 EURONEN / Monat, selbst wenn das Haus voll bezahlt ist!

Ausser die ARGE sagt oh schööööööööööööööön voll bezahlt und 1 Person, zu viel Wohnfläche, also verkaufen!

Wie gesagt genau erkundigen!

Aber da Du sonst keine Leistungen von der ARGE bekommst????

Elch

Geändert von Elch (17.06.2011 um 18:47 Uhr) Grund: Fragen kostet nichts!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 17.06.2011, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Mit der Rente + WG dürfte das zu stemmen sein Elch.
Ob das die Witwe1963 noch lesen wird, wer weis.... sie war seit 13.5. nicht mehr im Forum.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 17.06.2011, 22:55
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von Gawain Beitrag anzeigen
Mit der Rente + WG dürfte das zu stemmen sein Elch.
Ob das die Witwe1963 noch lesen wird, wer weis.... sie war seit 13.5. nicht mehr im Forum.
Bekommt sie keine E- Mail Benachrichtigung, es sind neue Antworten eingegangen??

Hoffentlich hat Sie Wohngeld beantragt???

Sie spricht ja nur von Ihrem Witwengeld??

Vielleicht hat sie auch noch ne eigene Rente?

Oder zumindest ne Private Rentenversicherung, weiss man ja alles nicht.

Aber 403 EURO Rente, Regelsatz sind wohl 364 bei Hartz IV!


Grosse Reichtümer hatten die sicher nicht, wenn 403 EURO Witwenrente 60 % sind von der Rente des Mannes, hatte der ja auch nur
672 EURO Rente, Ihr Mann mit nem Haus an der Backe, machte da auch keine Riesenhüpfer mit.

Das wären dann 38 EURO / Monat mehr , davon könnte sie es echt nicht wuppen, dann müsste es schon ein Niedrigenergiehaus sein!

Ausser sie friert und hungert aber das wird man dann wohl jetzt nie erfahren??

Elch

Geändert von Elch (17.06.2011 um 23:00 Uhr) Grund: Oft weiss manm einfach zu wenig, es fehlen Infos!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[unter 25] Harts ?ehepartner verdient kati86 Anspruch und Leistungen 11 26.01.2011 21:25
[Alleinstehend] Geschiedener Ex-Ehepartner unterhaltspflichtig ? janun Anspruch und Leistungen 7 21.12.2010 15:05
[mit Partner] Wie hoch ist das mit Schonvermögen + Ehepartner? genesis1950 Vermögensanrechnung 8 02.09.2009 13:18
EU-Rente Ehepartner und ALG2 liz58 Einkommensanrechnung 1 27.08.2009 05:25
ALG II mit Ehepartner? RPunkboy Anspruch und Leistungen 10 19.01.2009 09:12