EinGliederungsVereinbarung als VerwaltungsAkt jederzeit angreifbar!

  • Stichworte: EGV, EGV-VA, VA, EGV als VA, aufschiebende Wirkung, aW, § 86b SGG, einstweilige Anordnung, eA, Aussetzung der Vollziehung, sofortige Vollziehung, Ersatz der Eingliederungsvereinbarung, ersetzender Verwaltungsakt, Eingliederungsbescheid, EGV/VA, § 86a SGG, SGG, Eilantrag, Antrag aW, Antrag eA, einstweiliger Rechtsschutz, eR, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund,


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    Wie allgemein bekannt, ist eine Weigerung des Abschlusses einer EGV nicht sanktionierbar, da die Behörde jederzeit einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt erlassen kann. Gegen diesen VA ist zwar ein Widerspruch zulässig, doch der Widerspruch alleine entfaltet (noch) keine aufschiebende Wirkung (aW).


    Wie nun in vielen Foren immer wieder zu lesen ist, wird davon abgeraten einen Antrag auf Wiederherstellung der aW für einen Widerspruch gegen eine EGV als VA zu stellen, weil man angeblich durch diesen VA nicht genügend beschwert sei.
    Das ist aber definitiv falsch, denn beschwert ist man durch einen VA i.d.R. generell, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. die Heilung eines Formfehlers), zu denen eine EGV als VA aber nicht gehört. Ob der VA rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle.


    Da nun ein Widerspruch gegen einen VA im SGB II generell keine aufschiebende Wirkung entfaltet, somit der VA trotz Widerspruch vollzogen wird, muss man Widerspruch einlegen und beim zuständigen SG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Sollte der angegriffene VA zwischenzeitlich schon vollzogen worden sein und sind dadurch Nachteile eingetreten (z.B.. Sanktion), dann muss man zusätzlich die Aufhebung der Vollziehung dieses VA beantragen. Damit wird die Vollziehung rückwirkend aufgehoben.


    Und nun kommt der Hammer!


    Der § 86b Abs. 1 SGG beinhaltet keine Differenzierungen in Bezug auf die Schwere der Beschwer! Relevant ist allein, das der Widerspruch gegen einen VA keine aufschiebende Wirkung entfaltet! Da der Gesetzgeber hier keine Einschränkungen gemacht hat, hat das SG i.d.R. keinen Ablehungsgrund bzw. müsste diesen entsprechend begründen.


    Es gibt somit keinen plausiblen Grund, gegen einen VA oder EGV als VA nicht Widerspruch und die aufschiebende Wirkung zu beantragen.


    Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!


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    Um bereits in Umlauf befindlichen Mißverständnissen vorzubeugen: Verwechselt und in einen Topf geschmissen werden fast überall der Antrag auf einstweilige Anordnung (eA) nach Absatz 2 und Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) nach Absatz 1 !!!


    Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG muss das Gericht tatsächlich Anordnungsanspruch (gesetzliche Grundlage) und Anordnungsgrund (z.B. Notlage) prüfen, und eine Abschätzung der Erfolgsaussichten im späteren Hauptverfahren abwägen! (so stehts ja auch im Gesetzestext Absatz 2!)


    Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung (aW) gemäß § 86b [B]Abs. 1 SGG unterliegt aber eindeutig nicht diesen Anforderungen! Das Gericht muss diesen Anträgen i.d.R. entsprechen! Der Gesetzgeber hat hier keine Einschränkungen wie in Abs. 2 gemacht!!! [/B](lesen und verstehen!)


    Wer allerdings seinen Antrag falsch oder mißverständlich formuliert, sollte sich nicht wundern, wenn ein Richter ihn nur allzu gerne umdeutet, um den Antrag dann wegen Unbegründetheit abzulehnen. Nochmal: Ein Antrag auf aW gemäß § 86b [B]Abs.1 bedarf keiner Begründung oder eines Anordnungsgrundes, wer anderes behauptet, nenne bitte die Grundlage dafür![/B]


    .

  • Zitat "Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!"


    meintest du damit die sanktion wegen nichtunterschrift der EGV oder sanktionen wegen der nichterfüllung der auflagen im VA? seit mai diesen jahres besteht die änderung im 31 SGB2 , das sowohl "pflichtverletzungen" aus der EGV sowie auch aus dem sie ersetzenden VA sanktioniert werden.


    würde mich über eine persönliche kontaktaufnahme mit dir freuen, da ich hier in der umgebung bemüht bin , menschen zu ihrem recht zu verhelfen, sie zu informieren. du scheinst in sachen recht, besser bescheid zu wissen als viele andere hier im forum, deshalb meine bitte um pers. kontaktaufnahme.(PN)
    habe speziell zum VA viele fragen, die aber zu schreiebn sehr lange dauern würde.
    lg andre

  • Ein "Nicht-Unterschreiben" war auch schon vor der Gesetzesänderung nicht sanktionierbar, die BA hat das in ihren Weisungen jedenfalls von selbst zugegeben und die Gerichte haben das auch so gehandhabt.


    Zitat

    Zitat "Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!"


    Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation).


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    http://www.alg2-hartz4.de/index.php?Itemid=56&id=24&option=com_content&task=section


    Zumindest mal lesenswert
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    Auszug hieraus Quellenangabe oben, Keine Guttenbergs mehr bitte!


    !""""""""""""""Okay, nun zu den "Eingliederungsvereinbarungen":

    "Eingliederungsvereinbarungen", die ich im folgenden nur "EGV" nenne, sind, wie das gesamte Hartz-IV-System generell, schlichtweg dummes Zeug, weil Hartz-IV und diese EGV allein schon aufgrund fehlender Arbeitsplätze niemandem dabei helfen, in Arbeit zu kommen. Hartz-IV und die EGV wurden von inkompetenten Beamten des Arbeitsministeriums erfunden mit dem alleinigen Ziel, Bezieher von Hartz-IV zu kontrollieren und zu schikanieren. Hartz-IV und EGV sind also weder sinnvoll, noch irgendwie nützlich, sondern reine Volksverdummung und Drohkulisse, gegen die man sich wehren muß - und kann!!!

    EGV unterliegen dem § 15 SGB II und etlicher weiterer Vorschriften, die man z.B. im "NOMOS-Kommentar zum SGB II" zu § 15 SGB II nachlesen kann.Voraussetzung für ein einigermaßen sinnvolles Zustandekommen einer EGV (so es dieses denn gäbe) ist es, daß vor der Unterschrift unter diesen Wisch die Sozialbehörde (obwohl z.B. ARGEn gar keine Behörden sind...) mit dem Leistungsbezieher drei Arbeitsschritte mit geschultem Personal durchzuführen hat:

    1.Profiling bedeutet die gründliche, schriftliche Erfassung aller Fähigkeiten des Leistungsbeziehers, die sich ggf. auf dem Arbeitsmarkt verwerten liessen (wenn es denn einen Arbeitsmarkt gäbe...), also zum Beispiel erlernte und angeeignete Berufe, Führerscheine, Sprachen, alle Arten von handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten, Computer-Kenntnisse (Betriebssystem, Anwendungen usw.) usw. usw.

    Über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...)


    2.Chanchen- und Risiken-Abwägung bedeutet die schriftliche Erfassung aller Hindernisse auf Seiten des Leistungsbeziehers, die ihn daran hindern, seine beim Profiling erfassten beruflich verwertbaren Fähigkeiten umzusetzen, also z.B. fehlender Führerschein, kein Pkw, schlechtes Deutsch oder gar keine Deutsch-Kenntnisse, Schulden, Krankheiten, Behinderungen, familiäre Gründe usw. usw.

    Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...)


    3.Feststellung des beruflichen Standortes bedeutet das Fazit aus den Arbeitsschritten zu 1. und zu 2., man stellt also die Fähigkeiten des Leistungsbeziehern eventuellen Hindernissen gegenüber und versucht, zu ermitteln, was beruflich (noch) geht, und was nicht (mehr) und prüft dann zusammen mit dem Leistungsbezieher, welche Stellen passend zu diesem Fazit offen sind und wohin man ihn vermitteln könnte - wobei man die Vermittlung in unbezahlte Praktika oder 1.-Euro-Jobs getrost ablehnen kann, denn diese sind keine existenzsichernd bezahlten Tätigkeiten.

    Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...)


    Wichtig dabei: Diese drei Arbeitsschritte sind nach dem § 15 SGB II und weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften zwingende Grundlage für eine sinnvolle, rechtlich zumindest im Ansatz zulässige EGV - und diese drei Arbeitsschritte müssen unbedingt von speziell dafür ausgebildeten Personal der Sozialbehörde durchgeführt werden - denn es geht nicht, daß ein Sozialbehörden-Sachbearbeiter, der z.B. vom Maurer-Handwerk und Bauwesen keine Ahnung hat, die Fähigkeiten eines Bauhandwerkers qualifiziert bewerten soll, der Maurer gelernt und sich in der Folge zig weitere (z.B. bauhandwerkliche, technische, bau-logistische usw.) Fähigkeiten angeignet hat.

    Genau hier ist nun der Knackpunkt.

    Die Sozialbehörden haben generell kein für soziale Belange und Arbeitsberatung korrekt ausgebildetes Personal, weil das alles Verwaltungsleute sind, Beamte wie Angestellte, die keine nachweislichen Qualifikationen außerhalb ihrer Verwaltungsausbildung haben. Hinzu kommen noch die ganzen Telekomiker, Postler und wo sie sonst noch alles her sind in den heutigen Sozialbehörden...
    """"""""""""""""


    Es geht noch weiter dort!"


    Aber ich kan dem Bericht nur zustimmen das sind nur Dilettantosse!


    Meine Letzte Bewährungshelferin war Ägyptologin nette Frau und interessant!


    Aber die bekommen im Ernstfall ne 6 Wochen Ausbildung!


    Und wie beschrieben Postler , Telekommer usw.


    Aber nichts brauchbares!




    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Ales Schiet

  • Die EGV sind totaler Mist. Die sollte man abschaffen. Alle sollten die gleichen Rechte und Pflichten ahbe. .


    Wenn nicht fast jeder diese EGVen unterschreiben würde, gäbe es die Dinger schon längst nicht mehr, oder?!


    Und Fakt ist: Alle haben die gleichen Rechte!, man muss seine Rechte aber heutzutage verteidigen und im Notfall einklagen.

  • Wenn nicht fast jeder diese EGVen unterschreiben würde, gäbe es die Dinger schon längst nicht mehr, oder?!


    Und Fakt ist: Alle haben die gleichen Rechte!, man muss seine Rechte aber heutzutage verteidigen und im Notfall einklagen.


    Es sollte ein generelles Recht geben ein Recht für alle!


    Und nicht ein Recht das den ARGE Bengeln das schikanieren sich nicht zu helfender Menschen oder Hartz IV er erlaubt, die sind ja keine mehr!



    Wenn die nicht Rechtens sind dann weg damit!


    Oder Die Regierung wegen Rechtsbeugung verklagen!


    Aber wenn dann etwas passiert, das wieder einer ausrastet und mit Messern den Sachbearbeiter kitzelt, war oder ist der Täter verrückt.


    Immer das gleiche, ich bin gespannt ob irgendeines Tages mal in den Zeitungen steht ARGE hat wieder einmal jemanden wie eine Ratte in die Ecke gedrängt und der hat zugebissen.


    Wobei ich auch nicht verstehe warum leute solchen Schweinejob bei den ARGEn überhaupt machen!??


    Auserdem nnimt es einem doch auch die Möglichkeit gegen einen EGV nachträglich klagen zu können!
    Und damit Kosten zu machen!


    Elch




    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Mit irgendwas muss man sich schlieslich beschäftigen ohne Arbeit!!

  • Elch gegen was willst du denn klagen? Ich bin für mehr Urlaub aber den kriegst du nur ohne EGV. Mit gibt es bei uns gar keinen mehr weil so viele Jobs im Angebot sind. Das ist erst eine Schweinerei! Wer Arbeit annimmt kriegt auch keinen Urlaub weil er in der Probezeit ist und hinterher gibt es wieder keinen weil wieder Arbeit da ist. Dabei hat jeder ein Recht auf Urlaub laut Urlaubsgesetz nur der Arbeitslose nicht!

  • Elch gegen was willst du denn klagen? Ich bin für mehr Urlaub aber den kriegst du nur ohne EGV. Mit gibt es bei uns gar keinen mehr weil so viele Jobs im Angebot sind. Das ist erst eine Schweinerei! Wer Arbeit annimmt kriegt auch keinen Urlaub weil er in der Probezeit ist und hinterher gibt es wieder keinen weil wieder Arbeit da ist. Dabei hat jeder ein Recht auf Urlaub laut Urlaubsgesetz nur der Arbeitslose nicht!


    Ja das ist klar!
    Das kenne ich nur zu gut das ist ne Sauerei
    Was meinste was ich jahrelang mitmachte, ZA s die grössten Schweinebacken in Projekten!


    Wenn Du im neuen Projekt bist musste unterschreiben oder viel Perfider wirst gefragt ob Du vorhast in nächster Zeit Urlaub machen zu wollen.


    Heisst übersetzt, einer der sagt ja in 8 Wochen gebucht und Tschüss!


    Bis auf eine ZA und nen neuen Betreuer, der sagte Schluss der Elch muss ja irgendwann mal Urlaub machen, nach 3 Jahren würde ich auch sagen, dann durfte ich 3 Wochen machen!
    Worauf ich von kollegen einen auf den Sack bekam, wieso ich ewig weg war und so erholt aussah, während Sie Stress haten!


    Grööööööööööööööööööööööööööl


    Welche Jobs wenigstens was einigermassen venünftiges??


    Oder sonen 1 EURO Gelumbe?


    Kriegt Ihr auch noch Urlaubsgeld zum HARTZ IV dazu??


    Ich hatte einen Kolegen mit 120 Urlaubstagen und neu anstehendem Urlaub da hat sich der BR stark gemacht der wollte nicht in Urlaub den hammse dann in Zwangs Urlaub geschickt ich meine sogar 6 Wochen lang der Rest wurde in 2 Schritten ausgezahlt sonst wäre der ja ein 3/4 Jahr nicht mehr gekommen!


    Als Junggeselle war die Auszahlung auch sicher nicht der Hit!!!


    Elch

  • Elch gegen was willst du denn klagen? Ich bin für mehr Urlaub aber den kriegst du nur ohne EGV. Mit gibt es bei uns gar keinen mehr weil so viele Jobs im Angebot sind. Das ist erst eine Schweinerei! Wer Arbeit annimmt kriegt auch keinen Urlaub weil er in der Probezeit ist und hinterher gibt es wieder keinen weil wieder Arbeit da ist. Dabei hat jeder ein Recht auf Urlaub laut Urlaubsgesetz nur der Arbeitslose nicht!


    Nun die Klage ist Recht einfach!


    Der EGV ist bei mir Okay, den würde ich wieder unterschreiben, weil er enthält auch Zusätze von Anwälten.


    Aber was nicht bedacht wurde ich brauche ja nur Bewerbungen vorweisen!


    Ich bewerbe mich dezent in meinem Dunstkreis!


    Dummerweise wurde ich eingeladen aber nicht in 30 km Entfernung der Firma sondern zum Dienstleister hin und zurück 200 Km


    Nun brauche ich nen Zusatz das mir nicht zu zumuten ist mehr wie 10 % Entfernung plus zur firma zum Gespräch zu müssen!
    Oder komplette übernahme der Kosten für ein Miet Auto!


    Ja die bieten mir immer von sich aus Krankenhaus Logistiker an was wohl übersetzt heisst , verschissene Bettlaken transportieren
    bisher hat meine Ausbildung mich davor gerettet!
    Und dann 8 EURO 80 was soll ich denn bitte damit?????
    Bei richtigem Verdienst würde ich dies auch tun!!!!


    Weil a


    Behindert und somit kein ÖPNV
    Auch Verspätungsbahn
    oder Grillstation Jugendlicher Opfer genannt!


    b


    Auto nur für kürzere strecken noch geeignet!


    c


    Bleibt nur noch ein Miet Auto


    Der Sozial verein sagt mir ist nicht zu zu muten die 60 EURO mehr vom Hartz IV zu zahlen!


    Wie soll das Aussehen bei einer zweiten Einladung bin ich Pleite!


    Letztes Jahr musste ich zweimal ins Ammerland, da hatte ich aber noch die Übergsangsgelder, die nun weg sind!


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 7 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Mehr als weg geht nicht!

  • Bleibe ruhig Elch! Bei der ersten Einladung wirst du krank und bei der zweiten leider auch und eine dritte spart man sich meist der Bäume wegen! Die Anwälte warten auch falls es Probleme gibt. Aber wozu Probleme? Brauch ich nicht und du auch nicht. Genieße dein Leben. Es kann auch ohne Steuern zahlen schön sein!

  • Bleibe ruhig Elch! Bei der ersten Einladung wirst du krank und bei der zweiten leider auch und eine dritte spart man sich meist der Bäume wegen! Die Anwälte warten auch falls es Probleme gibt. Aber wozu Probleme? Brauch ich nicht und du auch nicht. Genieße dein Leben. Es kann auch ohne Steuern zahlen schön sein!


    Naja in Berlin haste wohl auch tausend und 1 Möglichkeiten!


    Da ist ja die szene!


    Womit beschäftigst Du Dich denn???


    Klar, also für 10 EURO / Stunde bohre ich lieber in der Nase"!
    Was ich noch machen würde, wie früher das einkommen, oder Equal Pay.


    Noch 2 Jahre durchhalten und 1 Jahr ALG und Tschüss!


    Elch

  • Wir beschäftigen uns hier in Berlin mit uns selbst. Die Szene ist überall und vor allem harzgerecht beschäftigt. Hier sind viele selbständig waschen Bordell- oder Schutzgeld in Spielhallen und rechnen null Euro beim Jobcenter ab. Da verdient man viel. Mich nimmt aber keiner. Ich will auch nicht. Ich habe kein Kapital und will mich nicht mit den russichen Igors und den libanesischen Alis anlegen.
    Sei froh in deinem Pupsdorf. Da ist vielleicht nicht viel los aber das ist auch manchmal besser so.

  • Wir beschäftigen uns hier in Berlin mit uns selbst. Die Szene ist überall und vor allem harzgerecht beschäftigt. Hier sind viele selbständig waschen Bordell- oder Schutzgeld in Spielhallen und rechnen null Euro beim Jobcenter ab. Da verdient man viel. Mich nimmt aber keiner. Ich will auch nicht. Ich habe kein Kapital und will mich nicht mit den russichen Igors und den libanesischen Alis anlegen.
    Sei froh in deinem Pupsdorf. Da ist vielleicht nicht viel los aber das ist auch manchmal besser so.


    Ja gebe ich Dir schon wieder recht!


    In Leonberg habe ich mal für porsche Gemballa gearbeitet!


    Vielleicht hats der eine oder andere gelesen!


    Der solte irgendwie 1 Milion EURO in der seitentür eines gelieferten Porsches liefern!


    Das Geld war wohl weg!



    Dann hammse den eingeladen weiss nicht Libanon oder sonstwio.
    Ja mit der Mafia anlegen ist nicht gut zumindest war er dann sofort tot!


    Seine Frau hat wohl noch versucht von deutschen Banken diese 1 Milion als Löäsegeld zu bekommen ist aber alles schief gegangen!



    Man lebt wirklich gesünder!!!!


    Elch


    Aber ich gebe zu nen (800 EURO job und den ARGE Betrügern oder Mitarbeiter den Stinkefinmger zeigen, ist schon verlockend!
    Man lebt nur einmal!


    Ich glauibe Merkel und Co denken eh das alles umsonst ist denn die bekommen ja Catering und auf Staatsbesuchen auch
    Ihr Esen, also die brauchen ja kein Geld!


    Weiss man ja auch vom ollen Kohl wenn der was Spenden woilte so spontan, dann musste Ihm sein Chauffeur Geld geben.


    Die vergessen nur, das wir nix Haben!


    Keinen Catering oder Essens Service!



    Elch

  • Hier herrscht schon lange Anarchie. Jeder macht was er will. Die Arbeitgeber stopfen sich die Bäuche voll mit Zuschüssen für Hartzis die sie dann wieder rausschmeißen um andere mit Zuschüssen einzustellen und die Jobcenter drehen alles Recht so um wie der Wind gerade weht. Die Anwälte sind nur deshalb erfolgreich weil sie immer gegen den Wind blasen und damit richtig liegen. Die Gerichte urteilen so wie es ihnen gerade passt. Und hier - hier in Berlin sind mehr Wahlplakate auf der Straße als Straßenlaternen und Verkehrsschilder zusammen. Wenn die nach der Wahl das nicht machen was sie hier versprechen schreibe ich Frau Merkel einen Brief. Sie soll den Wahlsiegern eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit Zustellungsurkunde schicken und zu dem verpflichten was sie versprochen haben und das für 4 Jahre! Als Sanktion gibts 30% weniger für jede Pflichtverletzung und wer bei Beschwerden nicht zum Meldetermin kommt kriegt nochmal 10% weniger. Wem nix mehr bleibt der kann sich gefälligst sein Existenzminimum vom Jobcenter holen und mal zwischen den Wahlbürgern sitzen bis seine Nummer aufgerufen wird. Dann gibts ein Sofortarbeitsangebot für een Euro fuffzich - Straßenputzen und Wahlplakate entsorgen!

  • Ein "Nicht-Unterschreiben" war auch schon vor der Gesetzesänderung nicht sanktionierbar, die BA hat das in ihren Weisungen jedenfalls von selbst zugegeben und die Gerichte haben das auch so gehandhabt.




    Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation).


    Zitat "Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation)."


    und weiter unten Zitat "Ob der VA rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle."


    bin gerade etwas verwirrt. die chance, das der VA rechtswidrig ist, ist doch sehr gering,oder? welche gründe können deiner meinung nach vorliegen (aus deiner erfahrung) um eine rechtwidrigkeit des va zu begründen?

  • Zitat "Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation)."


    und weiter unten Zitat "Ob der VA rechtlich zulässig ist, oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle."


    bin gerade etwas verwirrt. die chance, das der VA rechtswidrig ist, ist doch sehr gering,oder? welche gründe können deiner meinung nach vorliegen (aus deiner erfahrung) um eine rechtwidrigkeit des va zu begründen?


    Genau daher sagte ja auch der schlaue Obdachlos und ganz allein lieber unterschreiben oder mitgestalten des Vertrages!
    Oder EGV völig abschaffen, wenn von sich aus bereits rechtswidrig!


    Genau man darf nicht nur enfach sagen es muss rechtswidrig sein!


    Das ist ja da Problem wenn die reinschreiben 4 Bewerbungen im Monat und du sagst nur 1 dann musst Du ja nachweisen warum nur 1 Bewerbung!


    Daher habe ich sie lieber unterschrieben die EGV und hab mit der ARGE Bewährungshelferin abgesprochen, Bewerbung ja auch Nachweis, aber keine Zahl der Bewerbungsmenge!


    Ich denke auch keinen Bewerbungsnachweis wenn man aerbeitsfähig ist, welche ARGUMENTE!


    Ich hatte da ARGUMENT das ich nachweisbar bei 136 ZA s gelistet bin, gestern kam die 137 igste ZA dazu!
    Dann hate ich Schreiben von ZA s vorgelegt also gesammelt, Herr Elch, sie brauchen sich hier nicht dauernd bewerben nur um eine Quote
    zu erfüllen, Sie sind bei uns gelistet und 5 mal gelistet bringt auch nix, wenn kein Job "für Sie" da ist.


    Und dann reagiet auch die ARGE, wenn Ihre geliebten Arbeitgeber die haben nämlich nicht mehr viele, denn die meissten Arbeitgeber haben sich doch eh von denen abgewendet, aber diese Rest Arbeitgeber wollen die nicht auch noch verärgern und dann reagieren die Mitarbeiter!


    Die waren sogar echt panisch, Herr Elch bitte lassen sie das jetzt nach, sich dort zu bewerben, verärgern sie die nicht ganz, wenn die schon Briefe schtreiben.


    Grööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Vor Gericht stehen und sagen, ich wollte nur die ARGE Mitarbeiter ärgern , oder warum ja das weiss ich allerdings auch nicht, aber ich bin dagegen.?


    Und Ortsabwesenheit wurde sogar noch verschärft, weil es heisst arbeitslose haben ja eh Dauer Urlaub!


    Wird also auch nur noch gut begründet genehmigt, das ist natürlich wieder alles nur Schikane, weil die haben keine Arbeit und hätten Sie welche könntest du das mit dem Arbeitgeber klären.


    Alles nur reine Theorie!


    Oder Du brauchst echt gute Anwälte, die sagen die grüne Wand ist definitiv Rot!


    Elch

  • Wenn du bei einer Firma (ZA) nicht arbeiten willst bewirb dich doch immer wieder dort. Jeden Tag kannst du schreiben: Ich bewerbe mich bei Ihnen weil ich hoffe Sie haben heute einen Job für mich. In welcher EGV steht schon: Sie bewerben sich niemals 2x bei der gleichen Firma!? Was spricht denn dagegen wenn man immer wieder die gleichen Firmen nervt? Das Jobcenter nervt ja auch immer wieder.


    Nur in einer EGV als VA (denn das ist ja der Sinn so einer EGV) dürfte stehen: Der Arbeitslose darf seinen Berater und mögliche Arbeitgeber nicht auf den Keks gehen weil das eine Pflichtverletzung ist die sanktioniert wird! Mal ehrlich - sowas würde doch kein Arbeitsloser freiwillig unterschreiben! Na eben.

  • Wenn du bei einer Firma (ZA) nicht arbeiten willst bewirb dich doch immer wieder dort. Jeden Tag kannst du schreiben: Ich bewerbe mich bei Ihnen weil ich hoffe Sie haben heute einen Job für mich. In welcher EGV steht schon: Sie bewerben sich niemals 2x bei der gleichen Firma!? Was spricht denn dagegen wenn man immer wieder die gleichen Firmen nervt? Das Jobcenter nervt ja auch immer wieder.


    Nur in einer EGV als VA (denn das ist ja der Sinn so einer EGV) dürfte stehen: Der Arbeitslose darf seinen Berater und mögliche Arbeitgeber nicht auf den Keks gehen weil das eine Pflichtverletzung ist die sanktioniert wird! Mal ehrlich - sowas würde doch kein Arbeitsloser freiwillig unterschreiben! Na eben.


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    Das Ist doch garnicht das wirkliche Problem!


    ZA ist für mich kein Thema weil ZA nicht ZA ist, ich war oder bin na eher war, 10 Jahre in Zeitarbeitsfirmen.


    Man muss da ja unterscheiden!


    Ich komme ja aufgrund meiner Ausbildung nicht in die normale ZA Scheisse


    Also eigentlich nicht nach diesem Izzly Gryzzly Ausbeuter Tarif!


    Bisher war ich immer in grossen Firmen wie Luftfahrrad oder Haumi Blau oder AltJim oder wie sonstwer heisst, also immer EQUAL Pay!


    Das heisst dann wiederum für mich kleinstes ist IG Metall Industriemeister ein erfahrener, sind wohl schlappe 3400 EURO es ist da auch 6 % Leistung mit drinnen eben der Vertrag!
    Kommt aber letztendlich auf den Auftrag an, ich war auch schon höher eingruppiert, mit 4 oder 5 Mille / Monat je nach Job!


    Es fragt sich heute ja auch niemand mehr wie Du zu dieser hohen Ausbildung kommst?
    Niemand wird sich später vom 10 EURO Job ne 20.000 EURO teure Ausbildung leisten können!


    Und dann? Dann schreien diese Pharisäer in die Welt hinaus wir brauchen Fachkräfte dann aus dem Ausland weil jung und billig!
    Hauptsache nicht selbst bezahlen müssen.




    Ich war 3 Monate in Toulouse mit Täglich 135 EURO bar auf Kralle zusätzlich zum Gehalt und 50 Überstunden im Monat!


    Heisst 3 Monate = 90 TAGE mal 135 EURO sind dann schon einmal rund 12 000 EURO Netto auf die Hand und keine Abzüge, dazu das normale Gehalt und eben 50 Überstunden!


    Heist entweder ZA aber dann spezielle ZA s nennen sich zum Teil Ing. Dienstleister wollen nicht mit Za s normal in eine Tüte geworfen werden!


    Aber die Zeiten ändern sich, Luftbus hatte 127 Dienstleister mit jeweils 3 Personen dort rumlaufen sagte
    dann sie wollen nicht 360 Fremde dort rumwuseln haben.


    Daher gab es die 7 First Level Supplier!


    Heisst diese 7 mussten die anderen ZA s integrieren durften also selbst nicht mehr aufs Gelände!


    Im Grunde geht es doch nur noch um, billig und jung!


    Oder möglichst noch biliger!


    Sagte der ja auch vom Mittwoch, Sie sind fachlich und persönlich geeignet, nur die Erfahrung zeigt
    das Firmen Leute über 50 in den Rundordner schieben!


    Somit Null Chance !


    Dann stellt sich Murksel Merkel hin und Sagt Hartz IV soll nur eine Übergangslösung sein und man soll sich darauf ja nicht einrichten!


    Grööööööööööööööööööööööööööl


    Was nennt die Tante denn Übergangslösung???????????


    1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre , 10 Jahre ??


    Das ist doch alles Bullshit!


    Wenn man in Berlin lebt kann man vielleicht nen 1 EURO Job machen!


    Hier auf dem Pupsdorf kriegste das doch garnicht!


    Oder Du musst 60 Km fahren oder Minimum 30 Km da lohnt doch kein Job!


    Nur da müsste Schnörkel Merkel doch einlenken keine Chancen nachweisbar also Zulagen!


    Aber das machense ja auch alles nicht!


    Immer nur Laber Rhabarber und ner handvoll ARGE Leuten ihren schäbigen Job sichern!
    Auch nur 1 Jahr und auch triezen Einsparungen zu bringen!


    Das ist ein ELDORADO für Arbeitgeber weil die jetzt billig Fleisch und Subventionen bekommen.


    Aber mit dem ganzen schiet 7 bis 10 EURO/ Stunde werden doch 25 % der Bevolkerung völlig ausgegrenzt denn davon kannste keine Familie ernähren mit 2 Kindern, oder die bleiben immer im Hartz IV Dunstkreis!


    Aber mal ganz ehrlich unter 3000 Brutto lohnt echt nicht zu arbeiten!


    Equal Pay damit schützen grosse Firmen Ihre Stamm Mitarbeiter, also der Betriebsrat!
    Aber Equal Pay heisst IG Metall Vertrag zum Beispiel plus 6 % das heisst noch lange nicht das Du das gleiche bekommst wie ein Luftbusser im Stamm!


    Denn die Stammmitarbeiter haben eventuell 12 % Zulagen odr Sonderzulagen auf die DU als Sklave keinen anspruch hast ausserem zum TEIl
    Betriebsrente und kriegen Vorzugs Aktien das bleibt dir alles verschlossen!


    Und selbst die Meckern noch über ist zu wenig!


    Aber ich war damit zufrieden.


    Nur jetzt wollen Sie mir 1 EURO Jobs oder so Krankenhaus Logistiker andrehen für 8 EURO 80 / stunde und verschissene Krankenhauswäsche transportieen.


    Und da gebe ich Dir Recht einfach bei ZA s bewerben, wo ich mich bereits 5 mal beworben habe und die Nerven bis sie Briefe schreiben, die Bewerbungsgelder kassieren und nach mir die Sintflut!


    Auf keinen Fall mehr Aktionen machen, die mir Geld Kosten!


    Siehste ja kürzeste Strecke also 200 KM gefahren in echt und nach Routenplaner bescheissen die Dich dann mit 150 Km bezahlt nicht einmal den heutigen Benzin Abzock Preisen angepasst!
    nur niemand nicht fährt so, wer fährt schon 50 Km durch Spielstrassen der Feld und Wald und Wiesenwege oder am Bauer Piepenbrink vorbei der gerade EHEC Gülle versprüht und der Pesonaler die Nase rümpft, weil das in Deinen Klamotten steckt, du hast ja keinen luftdichten Tresor im Auto!


    Da isses ieigentlich wirklich besser, nix zu tun!


    Wie man hört machen sich einige ARGE Leute ja sogar nen Spass draus wie einige Leute sich wie im Hamsterad drehen und
    eigentlich ist das ja auch nen Unding das ne ehemalige Friseuse plötzlich mit ner 4 Wiochen Ausbildung Macht über Menschen bekommt und warm und trocken sitzt, und die Harz Iver laufen um Ihr Leben, oder um ne handvoll Dollar!
    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Manchmal isses beser nix zu tun schont auch die Nerven!

  • Aber mal ganz ehrlich unter 3000 Brutto lohnt echt nicht zu arbeiten!


    Also ich gehe für weniger als 3000 € Brutto arbeiten und komme damit gut zurecht. (keine Leihbude) Ist ja auch viel besser als Hartz IV.