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#1
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Kann ich ein USA Visum bekommen, wenn ich eingeladen werde, trotz hartz 4? Denn ich weiss dass ich normalerweise kein Visum kriege wenn ich Hartz 4 beziehe!
lg Lexy |
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#2
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böhser fehler denn jetzt kommt bestimmt der böhse lacki und unterstellt dir was
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#3
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quatsch. man braucht kein visum um in die usa zu reisen. es bedarf lediglich einer anmeldung im internet mit sofortiger bestätigung.
http://usvisit-permit.org/ da wird nicht nach hartz4 gefragt. ausser, du bist ein nichtdeutscher, also angehöriger einer nation, für die visapflicht besteht. dann sprechen die einkommensverhältnisse eindeutig gegen eine visaerteilung. und als hartz4er hat man auch mal urlaub. man muss der arge ja nicht sagen, wohin man fährt. Geändert von lacki (03.06.2011 um 12:56 Uhr) |
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#4
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Zitat:
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#5
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Du hast ja nicht unterschrieben das du nicht deine Stadt verlassen darfst das kann vom Jobcenter auch gar nicht verlangt werden.Schließlich kannst du dich wohin auch immer frei bewegen.Wo ist das Problem das du bei einem Besuch deiner KInder der eben ein paar Tage dauert dies auch angibst.Solange du dich in der Tagesanzahl bewegst wirst du wohl kaum sanktioniert werden.
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#6
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Zitat:
Also fragte ich die JC-Tussie am Tag nachdem ich mich von ihr dazu hab nötigen lassen, diese EGV zu unterschreiben, die nun noch bis ins nächste Frühjahr hinein Gültigkeit hat, wie das denn nun genau gemeint sei. Und hier nun auf genaue Nachfrage das praktische Beispiel:
Also, sag bitte nicht, dass ich das darf. Ich Trottel hab den Mist blind unterschrieben, weil mir eine Sanktion bei Verweigerung meiner Unterschrift angedroht worden war. Meinst Du, dass ich grundlos sowas von tierisch sauer auf diese JC-Kotzbrocken bin? Das ist ein weiterer gewaltiger Eingriff in meine Privatsphäre. So wie schon vor etwa 5 Jahren, als man mir verbot, zur Beerdigung meiner Mama zu fahren! |
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#7
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Da du ja eigentlich immer so klug daherredest müßtest du eigentlich wissen das man nichts unterschreibt ohne es vorher gelesen zu haben.Ich habe noch nie gehört das eine Ortsabwesenheit angekündigt werden muß wenn du über das Wochenende jemanden besuchst.Ich denke das macht auch keiner.Wäre zu prüfen ob dies so überhaupt Gültigkeit hätte.Ich glaube kaum.Ich denke auch nicht das deine SB am Wochenende bei dir vor der Türe steht und kontrolliert ob du auch schön zu Hause bist.
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#8
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Zitat:
Ich warte derzeit auf einen neuen Termin meiner sogenannten Berufsberaterin. Dann werde ich zunächst persönlich um eine Außerkraftsetzung der derzeitigen EGV bitten. Wenn nötig, werde ich auch darauf hinweisen, dass ich ansonsten eine Feststellungsklage einreichen werde müssen. Eigentlich unterschriebe ich nichts blind, aber bei dem besagten Termin ließ ich mich halt von den angedrohten Sanktionen beeindrucken, was mir nun nicht mehr passieren kann. Schließlich weiß ich ja jetzt, dass ich eine EGV erstmal mit nach Hause nehmen kann, um deren Inhalt zu überprüfen. Allerdings hätte ich viele meiner Rechte nicht erst kennengelernt, wenn nicht der Druck von Seiten des JC so groß geworden wäre. Nur durch diese ewigen ungerechtfertigten Bevormundungen habe ich mich bemüßigt gefühlt, meine Rechte kennenzulernen. Hätten sich die ganzen Vorgaben weiterhin noch halbwegs in Grenzen gehalten, dann wäre ich niemals auf die Idee gekommen, mir rechtliche Beratung von einem Fachkundigen zu holen. |
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#9
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Zitat:
mfg allo |
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