|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo Zusammen !
Da ich schon immer irgenwie Ärger mit meinen Sachbearbeitern hatte und auch schon deswegen ein Gerichtverfahren führen musste riet mir letztens ein Bekannter das ich doch einfach in den nächsten Kreis ziehen sollte (zB. Darmstadt-Dieburg) mich dort erneut Arbeitslos melden und hätte dann eventuell nicht mehr diese Probleme da der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Geschäftstellen und Landkreisen ziehmlich schlecht wären. Sprich also sozusagen "ein kleiner Neuanfang"........ Ich kann mir eigentlich nicht so wirklich vorstellen das das stimmt aber vieleicht könnt ihr mich da mal aufklären ? MfG Hanzo |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Hanzo!
Das halte ich gelinde gesagt für Unfug! Um dahin zu ziehen brauchst Du ja schon mal die Genehmigung der jetzigen ARGE. Eines kann ich aber auch von hier bestätigen, von Kreis zu Kreis ist das Vorgehen der ARGE gegen Antragsteller und Leistugnsbezieher schon sehr unterschiedlich! gruß |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zwischen Zivildienst und Ausbildung : Hartz 4? ich bitte um Hilfe | bergschen | Anspruch und Leistungen | 3 | 26.03.2008 22:21 |
| Kindergeld zwischen Griechenland und Deutschland | Giota | Familienförderung | 3 | 24.02.2008 18:32 |
| Unterschied zwischen ALGII und Grundsicherung? | Jennifer | Anspruch und Leistungen | 5 | 31.10.2007 22:05 |
| Zwischen Studium und 1. Arbeitsvertrag? | Doc26 | Anspruch und Leistungen | 0 | 16.09.2007 20:22 |