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#1
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Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage, die mir bisher keiner richtig beantworten konnte: meine Freundin hat einen ALG 1 und einen ALG2 Bescheid von ihrem JobCenter bekommen. Als Absender steht oben die JobCenter GmbH und unterschrieben ist ebenfalls mit der JobCenter GmbH. Ist das Austellen staatlich rechtswirksamer "Bescheide" nicht eine hoheitliche Aufgabe? Und wie kann dann eine GmbH einen solchen Bescheid rechtswirksam erteilen? Vor einiger Zeit habe ich in einem Landkreis in der nähe von Frankfurt gewohnt. In dieser Zeit bekam ich ALG 2. Die Bescheide die mir vom dortigen JobCenter ausgestellt wurden trugen als Absender immer irgendwas mit Bundesagentur für Arbeit und es war nirgends die GmbH erwähnt. Diese Konstruktion aus BA und Kreis als GmbH finde ich sowieso seltsam. Es ist ja nichts gegen eine Zusammenarbeit dieser Stellen einzuwenden, aber ist die JobCenter GmbH nun eine "öffentliche Behörde"? Das ist doch alles schon ganz schön verdreht. ![]() Grüße, Snaut |
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