Untersuchungsbericht wird nicht ausgehändigt

  • Ich 63 Jahre, wurde im April dieses Jahres in ARGE Ärztlich untersucht.
    Nach mehreren Infarkte und 7 Stunden Herz Op. schrieb der Arzt, ich sei bedingt arbeitsfähig.
    Nur im Sitzen und keine Arbeiten die Eile erfordern.
    Diese Woche verlangt ich den Arztbericht.
    Die Dame sagte zunächst ein Din A 4 Blatt mit 5 oder 6 Kreuze sei alles was es gäbe.
    Als ich massiv wurde und sie Anschrie, gab sie zu dass es ein Bericht auf mehreren DIN A 4 Seiten gäbe aber diesen kann sie mir nur aushändigen wenn der Verantwortlicher Arzt es erlaubt und er sei jetzt nicht da.


    Ich habe mich damit nicht abgefunden und wurde laut.
    Daraufhin hat sie einen Arzt gerufen und er sagte dass ich diesen Bericht nur in Absprache haben kann, aber da ich nicht angemeldet war kann ich ihn heute nicht haben.
    Wir vereinbarten dass sie ihn mir schicken.


    Ich dachte meine Erfahrung diesbezüglich könnte jemanden interessieren.

  • Guten Abend,


    Zitat

    Als ich massiv wurde und sie Anschrie


    Zitat

    Ich habe mich damit nicht abgefunden und wurde laut


    Hmm, ob ein solches Vorgehen zielgerichtet ist, wage ich zu bezweifeln.


    Wie man in den Wald hineinruft....


    Eine vernünftige Konservation wäre vermutlich hilfreicher.


    Zitat

    Ich dachte meine Erfahrung diesbezüglich könnte jemanden interessieren.


    Zweifel ich mal an. Jedoch zeigt es, dass schreien und kollerisches Verhalten nicht hilfreich sind.


    Zitat

    Wir vereinbarten dass sie ihn mir schicken.


    Bei respektvollem Auftreten hätte man die Informationen vermutlich auch gleich vor Ort bekommen.


    Aber Du Sozialfall, scheinst mit dem Erreichten zufrieden zu sein. Glückwunsch!


    LG chico

  • Der Bericht steht dir sicherlich zu. Allerdings sollte man sich vielleicht so benehmen wie man auch von der anderen Seite aus behandelt werden will.


    Die andre Seite hat mich erst belogen,( nämlich die DIN A 4 Seite mit 5 Kreuze wäre alles was darüber gäbe).


    Dazu hat sie Versucht mir mein Recht vor zu enthalten.


    Laut werden ist die einzige " Waffe" die unser einer hat.


  • Laut werden ist die einzige " Waffe" die unser einer hat.


    Wie kommst du da rauf?


    Es gibt jede Menge legale "Waffen" gegen diese Schweinebande, los gehts mit schriftlichen Anträgen, dann Widerspruch, dann Klagen und Eilanträge, oder man feuert sofort Feststellungsklagen ohne Vorverfahren ab, also da gibt es jede Menge Möglichkeiten,


    und dann sollte man möglichst nicht alleine Termine in diesen Drecksläden absolvieren, also immer Beistand mitnehmen, das zwingt diese Verbrecher dazu, auf ihre Lügen zu verzichten!!!


    Ich verstehe auch nicht, was du geschrieben hast???


    Du bist von der ARGE untersucht worden, und die SB's haben Zugriff auf deine Krankenakten???


    Oder wie soll ich das verstehen???


    Du brauchst nur mit Ärzten über deine Krankheiten sprechen, das JC geht das alles einen feuchten Dreck an, denen brauchst du gar nichts erzählen, das sind keine Ärzte, die haben oft nicht mal eine Qualifikation für ihre Drecksarbeit, kennen weder die SGB noch das GG, BGB etc.....

  • Ich verstehe auch nicht, was du geschrieben hast???
    Du bist von der ARGE untersucht worden, und die SB's haben Zugriff auf deine Krankenakten???


    Sie hat meine Akte in der Hand gehabt und zeigte mir ein Blatt auf dem der Arzt 5 oder 6 Kreuze gemacht hatte.
    ZB. Er ( ich ) kann diese und jene Arbeit verrichten.
    Ich habe aber gesehen dass unter diesem DIN A 4 Blatt ein Ausführlicher Bericht ist und als ich ihr das gesagt habe, sagte sie sie " Darf mir das nicht geben".
    Wenn sie meine Akte in der Hand hält, könnte sie sie doch auch lesen oder ?


    Du brauchst nur mit Ärzten über deine Krankheiten sprechen, ...


    Ich habe auch mit denen meine Krankheit nicht besprochen.
    Ich wollte nur den Arztbericht um ihn dem Facharzt zu zeigen.

  • Ok, dann war das nur die Zusammenfassung für das Jobcenter, damit kann dein Arzt eh nix anfangen, aber sicherlich hätte man dir das sofort kopieren können. Alles reine Schikane und schwachsinniger Machtmißbrauch!!!


    Du hast Anspruch auf das komplette Gutachten, was der Amtsarsch über dich angefertigt hat, dafür musst du einen Antrag stellen, nachweislich schriftlich mit Stempel, dann geht das seinen Gang!

  • Danke kuddeldaddeldu,


    Weiss jemand wie lange ein Prozess gegen ARGE dauert ?


    In 2 Jahren wäre ich sowieso Rentner.
    Die haben mir auch noch nie ein Vorstellungstermin verschaffen können.


    Das ganze ist nur Arbeitsbeschaffung für die Jobvermittlerin.
    Zumindest scheint es mir so.


  • _________________________


    Das ist halt ein Vorgang!


    Hat man meiner Frau übrigens auch gesagt. Sie kann den Bericht anfordern, sie kann nur unter 3 Stunden arbeiten, also garnicht!!!


    Die Amtsärztin sagte aber gleich das meiner Frau nur Auszüge daraus geschickt werden und nicht dere komplette Bericht, weil da wohl auch Sachen drinnen stehen, die der Patient nicht unbedingt lesen muss, bzw. lesen darf!!!


    Ist doch auch nicht schlimm, es gibt eben nicht immer alles gleich und sofort, weil die ja die Originale nicht rausgeben, das heisst das muss ein HIVI erstmal fotokopieren und der Arzt muss vorher eingrenzen, was der Patient bekommen darf!


    Elch


    au4 v

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Es gibt halt nicht alles immer sofort!!


  • -----------------
    Mein liebes Sozialfall, Du kennst Dich wirklich überhaupt nicht aus!!!!!!!!!


    Und das mit 200 Km/h zum Quadrat!


    Wenn Du nicht nen völligen Dammel als Arzt hast, dann lässte Dir von Ihm nen GdB 50 bescheinigen,
    sollte bei Deiner Vorgeschichte echt = 0 Problemo sein.


    Das schickste zur SchwerbehindertenBehörde, musst schauen wo die bei Euch ist!


    Dauert irgendwas zwischen 6 Wochen und 3 Monaten!


    Dann gehste sofort in Rente mit 63 Jahren und ohne Abzüge!


    Sei nicht so blöd!


    Vielleicht kriegste sogar GdB 60 dann haste noch Vorzüge bei Bahnfahrten oder Autosteuer!
    Fast unkündbar in der Wohnung!


    Kurz komm in die Hufe und gebe für dein Nichts Wissen nicht noch anderen die Schuld!!!


    Elch

  • -----------------Wenn Du nicht nen völligen Dammel als Arzt hast, dann lässte Dir von Ihm nen GdB 50 bescheinigen, sollte bei Deiner Vorgeschichte echt = 0 Problemo sein.


    Wenn dies Ein Schwerbehinderten- Ausweis sein soll, den habe ich seit über einem Jahr und zwar zu 70%.
    Der Arzt der ARGE sagte aber " Auch Leute mit 100% Behinderung müssten arbeiten".


    Dann gehste sofort in Rente mit 63 Jahren und ohne Abzüge!
    Sei nicht so blöd!


    Mann kann eben nicht über seinen Schatten springen:D da fehlt ein Ironie Smilie.

    Vielleicht kriegste sogar GdB 60 dann haste noch Vorzüge bei Bahnfahrten oder Autosteuer!


    Wie gesagt, das kann ich jetzt schon.

    Fast unkündbar in der Wohnung!


    Nix verstehen. ?????????


  • _____________________________
    Zitat von Elch
    -----------------Wenn Du nicht nen völligen Dammel als Arzt hast, dann lässte Dir von Ihm nen GdB 50 bescheinigen, sollte bei Deiner Vorgeschichte echt = 0 Problemo sein.


    Wenn dies Ein Schwerbehinderten- Ausweis sein soll, den habe ich seit über einem Jahr und zwar zu 70%.
    Der Arzt der ARGE sagte aber " Auch Leute mit 100% Behinderung müssten arbeiten".


    __


    Klar unsere Rechtsanwältin vom SoVD hat einen GdB von 100 und arbeitet wie bescheuert das stimmt schon!


    Ich habe "nur" GdB 50 na Und ???


    Ich darf offiziell mit 63 Jahren in Rente!


    Wäre ich , ich glaube 6 Monate eher geboren worden dürfte ich bereits mit 60 in Rente!


    Könnte ich jetzt auch gut mit 60 nicht mehr , weil zurück in dier Vergsangenheit geht ja nicht mehr
    es geht nur darum man darf in Rente und ich mit 63 Jahren ohne Abzüge!


    Ich dürfte nun auch müsste aber bis 63 Jahren einen Abschlag hinnehmen!


    Warum trollst Du Dich nicht in die Rente??
    Du hättest abschlagsfrei mit 60 bereits in Rente gekonnt mit GdB 70 allemal und jeden Tag!


    NOCHMALS ab Januar 2011 zahlt die ARGE nichts mehr in die Rentenkasse ein , heisst Deine Rente steigt nicht um 1 Cent!
    So dolle war das aber eh nie, das hätte sonst 2 EURO 60 ungefähr / Jahr, an monatlicher Mehr Rente ausgemacht!


    Man muss hier auch mal mit den Renten Märchen aufhören die Dr. Leyen will die Leute wieder hinter die Fichte führen!
    Wer Maybritts Illner gesehen hat, Sie will die Mini Renten auf 845 EURO aufstocken, aber nur wer 45 Jahre drinnen ist und glaube ich 30 Jahre Minimum einzahlte und 5 Jahre in die Riester Rente einzahlte, damit will sie die Alters Armut bekämpfen!


    Liest man dies nach, dann kommen wohl nur lediglich 12 % in diesen Genuss, wenn überhaupt!


    Und die Stiftung Warentest Tante sagte aus, wer 40 Jahre lang in die Riester Rente einzahlt also diese 5 EURO also das Miniumum
    erhöht seine Rente gesichert um 5 EURO / Monat!, wobei Leyen dann sagte das wäre das absolutes Minimum sie sagte aber nicht,
    wieviel MAX das sein können, dann ja auch wohl höchstens 10 EURO / Monat sein.


    Verarsche aller Orten Verpoorten!


    Ausser sie wird wie dieses Jahr gesetzlich erhöht!


    --


    Ich arbeite auch noch das hat damit nix zu tun!!


    Im Gegennteil Du mit 63 Jahren das ist ein Traum, dann kannste fast ungehindert dazu verdienen und die ARGE Verbrecher lassen dich
    jederzeit völligst in Ruhe!


    GdB 70 das ist ein Geschenk Gottes!, das ist bares Geld, das ist geschenkte Zeit


    Gut krank sein ist blöd, aber ich kann mit GdB 50 Tanzen springen hüpfen und malochen bis der ARZT kommt!


    Und auch mit GdB 100 unsere SoVD Tante arbeitet , So what???


    Zur Erklärung für andere GdB 70 heisst nicht 70 % behindert das ist keine % Angabe und sagt über das Arbeitsvermögen nichts aus, nur über den Grad der Behinderung.


    Das ware Ausmass sagt dann der Zusatzbuchstabe aus!
    Also zum Beispiel GdB 70 mit nem "G" heisst dann Gehbehindert und so weiter und so weiter!


    Bei deiner Krankeheit hast Du unter Umständen sogar ein "aG"


    Geh in Rente!



    Es nutzt Dir ja eh nix mehr, ab 2011 dem Januar zahlen die Regierungs Verbrecher vornean mit Ihren Schergen aus den ARGEN, keine Renten Gelder mehr ein. Heisst übersetzt Deine Rente steigt eh nicht mehr an,




    Elch


    Wenn dies Ein Schwerbehinderten- Ausweis sein soll, den habe ich seit über einem Jahr und zwar zu 70%.
    Der Arzt der ARGE sagte aber " Auch Leute mit 100% Behinderung müssten arbeiten".


    Nur mal am Rande vermerkt sollte es deine Behinderung zu lassen tritt Ihm gehörig in die Eier, ohne Zeugen versteht sich!


    Was ich aber nicht verstehe bei ab GdB 50 müsstest Du einen REHA ARGE Berater haben, ich musste meine normal Bewährungshelferin bei der ARGE auch verlasen , Schnief , Schnüff Schneuf Heul und zu den REHA ARGE Betreuern und die solten dies Wissen ein ARGE Arzt eigentlich auch ausser der ist von der Tele Komm , also Teleblöd°
    ----------
    Oder mit Zeugen auf Deiner Seite!!




    GRööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    ___


    Die Dammels kriegen doch nicht einmal die 30 jährigen oder 40 Jährigen in Arbeit oder nur bei Ihren Lieblings Arbeitgebern für 3 EURO / Stunde


    Als ich meiner Coachess sagte, das es für mich 70 % für 1,5 Jahre Zuschuss zum Bruttolohn gäbe schaute die nicht einmal mehr auf!


    Sondern zischte das Erwarten die Arbeitgeber sowieso, das lockt ja nicht mal mehr ein Mütterchen vorm Ofen vor!


    Dann der Zusatz meine Stellenangebote die ich hier reinbekomme, entpuppen sich später eh als 400 EURO Jobs, also früher oder später!!


    Gröööööööööööööööööööööööööl


    Was meint Dein ARGE Dings Bumms Denn??


    Sollst Du als Tester für Reanimierungsgeräte gehen?????????????????????????????


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 14 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Nur die Renten der Beamten sind gesichert und hoch!

  • Frage:
    Wer hat künftig Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte?
    Antwort:
    Ab dem Jahr 2001 wird die Altersrente für Schwerbehinderte nur dann geleistet, wenn Versicherte bei Beginn der Rente als Schwerbehinderte (mit dem Grund der Behinderung von wenigstens 50) anerkannt sind. Das Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung reicht für den Bezug der Altersrente - anders als bisher das Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit nicht aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Personen, die voll erwerbsgemindert sind, in aller Regel auch die Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwerbehinderte erfüllen. Die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Die Versicherten müssen also mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet (also z.B. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten einer schulischen Ausbildung, Berücksichtigungszeiten). Allerdings wird die Altersgrenze, von der an die Altersrente ohne Abschlag bezogen werden kann, stufenweise von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt.



    Vertrauensschutz


    Frage:
    Ich bin am 23. März 1945 geboren und bereits seit 35 Jahren ununterbrochen als Arbeitnehmer beschäftigt. Kann ich mit 60 Jahren eine Altersrent für Schwerbehinderte unter den bisherigen Voraussetzungen, also auch bei Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhalten, wenn sich mein Gesundheitszustand entsprechend verschlechtert?
    Antwort:
    Ja. Hinsichtlich der geänderten Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte besteht Vertrauensschutz für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1951 geboren sind. Diese Versicherten haben auch dann einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte, wenn sie bei Beginn der Rente berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind. Daneben müssen die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein. Die Versicherten müssen also das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. In Ihrem Fall liegt die reguläre Altersgrenze allerdings bereits bei 63 Jahren, so dass Sie bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente bereits mit 60 Jahren einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent in Kauf zu nehmen hätten.



    ______


    Noch Fragen Hauser??


    Nein Kienzle!!



    Elch

  • Sorry ist aus einem anderen Wisens Forum ich hoffe die verzeihen mir das!


    Elch



    http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic1726.html


    Hier der Link sogar dafür



    ---


    Moderator




    Anmeldedatum: 20.03.2004
    Beiträge: 14611
    Wohnort: Menden-Lendringsen
    Verfasst am: 11.02.2005, 20:35 Titel: Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis


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    Hallo zusammen,


    anbei die Bedeutung der Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (von Userin Lisa bereits in einem anderen Beitrag in dieser Rubrik vorgestellt):


    • G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist
    erheblich eingeschränkt


    Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß bewältigt werden. Als Maßstab wird eine Strecke von zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, angenommen.


    • aG = außergewöhnlich gehbehindert


    Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Dazu gehören z.B. Querschnittsgelähmte und Patienten, die diesem Personenkreis gleichzustellen sind, z.B. bei schweren Herzkrankheiten oder bei einer stark eingeschränkten Lungenfunktion.


    • B = Die ständige Begleitung bei der Benutzung von
    öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig


    • RF = Rundfunkgebührenbefreiung und
    Telefongebührenermäßigung


    Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 und ein körperliches Leiden, das den Betroffenen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausschließt. Dies ist der Fall, wenn durch die Behinderung öffentliche Veranstaltungen eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen oder für die Umgebung sind und dies so für den Menschen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.


    • H = hilflos


    Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die aufgrund der Behinderung täglich für eine Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz fremder Hilfe bedürfen. Diese Hilfsbedürftigkeit muss länger als sechs Monate vorliegen.


    • Bl = blind/sehbehindert


    • Gl = gehörlos

  • Warum trollst Du Dich nicht in die Rente??


    Am 4ten Oktober habe ich bei der Rentenanstalt einen Termin vereinbart.


    GdB 70 das ist ein Geschenk Gottes!, das ist bares Geld, das ist geschenkte Zeit

    Wissen ist Macht, nix Wissen macht nix.


    Das ware Ausmass sagt dann der Zusatzbuchstabe aus!


    Ich habe B.

    Nur mal am Rande vermerkt sollte es deine Behinderung zu lassen tritt Ihm gehörig in die Eier, ohne Zeugen versteht sich!


    Führe mich nicht in die Versuchung.

    Was ich aber nicht verstehe bei ab GdB 50 müsstest Du einen REHA ARGE Berater haben,°!


    Warum hast du mir das nicht vorher gesagt ?:D

    Dann der Zusatz meine Stellenangebote die ich hier reinbekomme, entpuppen sich später eh als 400 EURO Jobs, also früher oder später!!


    Selbst vor meinem Infarkt mit 59 hat ARGE mir nicht ein einziges Angebot unterbreitet.
    Auch nicht für ein 400.- € Job.

    Was meint Dein ARGE Dings Bumms Denn??


    Die vom Jobcentre fragte mich ob ich mit dem Urteil des ARGE Arztes einverstanden sei?
    Ich : Steht auf meinem Strin Blöd ?
    Sie: Nein.
    Ich: Dann ist ihre Frage nur Saublöd.

    Sollst Du als Tester für Reanimierungsgeräte gehen?????????????


    Ich sagte doch, ich soll Bewerbungen schreiben, sie Kontrolliert sie und so legitimiert sie Ihren Arbeitsplatz.
    Sonst müsste sie neben mir im Wartezimmer der Leistungsabteilung sitzen und warten bis sie aufgerufen wird.


  • ------------


    Ich habe B.


    Zitat:
    Zitat von Elch
    Nur mal am Rande vermerkt sollte es deine Behinderung zu lassen tritt Ihm gehörig in die Eier, ohne Zeugen versteht sich!



    Siehste dann fährt Deine Begleiterin auch noch umsonst mit , Du bist im Schlaraffenland in Deutschland!!!




    Warum wilste dich dann noch mit Gerichten rumquälen???


    Sozialgericht dauert hier bei uns 1,5 Jahre ich warte nun schon rund 12 Monate darauf!


    Ausser das weiss Kudel Daddel du der ist Wx Perte wenn du einen Eilantrag stellst und der wird genehmigt!


    Elch