|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und beginne im August 2009 meine schulische Ausbildung zur Heilerziehungshelferin. Zu dem Zeitpunkt bin ich dann 21 Jahre alt. Ich wohne in einer Wohnung mit meinem Freund, die von meinem Vater bezahlt wird (Miete). Habe ich Anspruch auf irgendwelche Geldhilfen? Ich bekomme während der Ausbildung kein Geld. Meine Mutter ist erwerbslos (Hausfrau) und mein Vater verdient momentan ca. 3000 Euro brutto. Liebe Grüße, KampfBiene |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ist die Ausbildung grundsätzlich Bafögförderungsfähig? |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Die Frage hat sich erübrigt, Salle:
Da ihr Vater unterhaltspflichtig ist (unter 25) und dieser Pflicht auch nachkommt (Übernahme der Mietkosten) und diese Verpflichtung ihm auch zuzumuten ist (Bruttoeinkommen 3000 €), besteht kein Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe oder Wohngeld, auch wenn die Ausbildung nicht förderungswürdig wäre.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Hallo,
das kommt darauf an ob Kampfbiene eventuell noch Geschwister hat, die ebenfalls vom Gehalt der Eltern unterhalten werden müssen. Ebenfalls besteht eventuell Anspruch auf Wohngeld. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Er zahlt bereits die Miete, also ist er in der Lage.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
Hallo The Next One!
Das meine ich, wenn ich Dir schreibe das man an dem Stil erkennt mit wem man es zu tun hat! Das ist so und damit erübrigt sich jegliches weitere! Diese Logik gibts nur wo? Salle hat ganz recht, nicht alles ist Standart und kann daher auch nicht immer mit der gleichen Reglementierung betrachtet werden, wo bitte ist die Kreativität die Müntefering und Schröder in Verbindung mit den Reformen von der Verwaltung verlangt haben? Grundsätzlich wird man eingefahrene Verhaltensweisen nur schwerlich ändern können, dazu bedarf es kontinuierlicher Selbstkontrolle und dem Bemühen um eine gewünschte Bewusstseinserweiterung! Ganz ehrlich! ??? - Das kann ich mir bei Beamten und Àngestellten des öffentlichen Dienstes insbesondere der Verwaltung nur sehr, sehr schwer vorstellen! Und ich denke der tägliche Beweis das dies nicht funktioniert sind die vielen, vielen Beiträge in diesem Forum! Gruß |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| getrennt-anspruch auf hilfe?-weiss nicht mehr weiter | vita23 | Anspruch und Leistungen | 2 | 14.10.2008 10:41 |
| Hilfe! Worauf habe ich Anspruch??? | Saida2008 | Sozialhilfe | 3 | 18.07.2008 12:15 |
| Anspruch ja nein auf was?? Hilfe dingend | Cruelty | Anspruch und Leistungen | 3 | 01.07.2008 21:48 |
| Habe ich anspruch auf Hilfe vom Amt? | kleenelilu | Anspruch und Leistungen | 0 | 15.12.2006 13:01 |
| Anspruch auf Hilfe vom Staat ? | terter | Anspruch und Leistungen | 1 | 13.10.2006 15:50 |