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#1
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Hallo zusamm!
Ich bin 20 Jahre und lebe zusammen mit meinem Freund. Zur Zeit erhalten wir leider beide ALG II und bilden also eine Bedarfsgemeinschaft. Nun habe ich glücklicherweise eine Ausbildung gefunden, sie beginnt am 02.08.2010. Es ist ja nun so, dass ich erst im September mein ersten Lohn bekomme. Kann mir einer sagen, ob ich und mein Freund trotz Ausbildungsbeginn im August noch einmal die Summe gezaht bekommen wie bisher oder ob das nun ab August neu berechnet und gezahlt wird? Sag schon mal Danke für eure Hilfe ![]() Liebe Grüße scubbi |
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#2
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ja, ende juli bekommt ihr für august das volle hartz4-geld. falls du dein erstes lehrgehalt noch im august bekommst, so wird es wieder mit dem hartz4-geld verrechnet. geht das lehrlingsgehalt erst im september aufs konto ein, könnt ihr die hartz4-zahlungen für august für euch einbehalten.
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#3
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Vielen Dank lacki
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