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#1
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Servus,
Ich versuche es kurz zu machen, meine Freundin(22) hat im Juni 2007 ihren staatlich anerkannten gestaltungstechnischen gemacht es war eine Schulische Ausbildung die 2 Jahre gedauert hat (das 3te mit der Fachhochschulreife konnte sie wegen unserem Kind nicht machen), im Juli 2007 sind sie und ich(22) dann zu meinen Eltern gezogen von Leuna(Sachsen-Anhalt) nach Stuttgart und sie hat im August 2007 unseren Sohn zur Welt gebracht. Da ich leider noch ohne Ausbildung bin, und Aussicht auf eine habe, und sie gerne selbst noch eine machen möchte, weil sich eben durch unser Kind und mich einiges verändert hat, und sie nicht mehr das machen kann was sie wollte, kommt sie mit dieser Ausbildung nicht weiter da man sich mit den verschiedenen Computer Programmen immer auf dem laufenden halten sollte, und sie mit eben diesen geforderten Programmen die manche Arbeitgeber wollen nicht zurecht kommt, und den Umgang mit der geforderten Software nie gelernt hat. Also hab ich mir lange Gedanken um die finanziellen Aspekte während der Ausbildung gemacht. Ich würde anscheinend BaB bekommen, da ich keine Ausbildung habe (vielleicht auch nicht wegen dem Verdienst meiner eltern) , sie würde es wohl nicht bekommen, weil sie schon eine (sinnlose) Erstausbildung hat. Gibt es vielleicht eine Sonderregelung das sie auch BaB bekommt? Wir haben ein Kind, leben momentan von ALG 2, so wie ihre Eltern, also gibts von da auch keine Unterstützung. und wenn wir beide eine Ausbildung anfangen und sie nur Wohngeld bekommt, sitzen wir auf dem trockenen. weiss jemand vielleicht ne möglichkeit die ich nicht weiss? ich bedanke mich schonmal im vorraus grüsse Reptile
Geändert von ReptileJack (16.04.2011 um 05:01 Uhr) |
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#2
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Zunächst einmal müßtet ihr euch eine Ausbildungsstelle suchen.Du könntest BAB beantragen und deine Freundin auch da sie ja die Ausbildung damals nicht abgeschlossen hatte.Dadurch die Eltern kein Einkommen haben bzw. dieses eventuell nicht so hoch ist dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.Wenn deine Freundin eine schulische Ausbildung machen würde müßte sie Bafög beantragen.
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#3
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Hallo,
Sie hat die Schulische ausbildung abgeschlossen, und darf sich Gestaltungstechnische Assistenz für Grafik und Design nennen. Nur in dem Berufszweig bekommt man mit dieser Ausbildung gar nichts, und in den Job würde sie nicht mehr rein kommen, wegen der verlangten Computer Programmen. Nach meinem wissen hat sie mit dieser 2 Jährigen Schulischen Ausbildung kein recht mehr auf BaB oder? Das dritte Jahr wäre ja nur dafür da gewesen sich zu Spezialserien, und die Fachhochschulreife zu erwerben, was ja wegen unserm Kind nicht möglich war. |
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#4
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Ich glaube auch nicht, dass BAB in Frage kommt. Sie kann ja mal zwecks Weiterbildung beim AA anfragen. Dann soll sie erklären, dass es mit diesem Abschluß keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt.
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#5
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Wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde dann bekommt sie nichts aber sie hätte ja dann die Ausbildungsvergütung,Wohngeld.
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#6
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Zitat:
(2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Zitat:
eine Anpassungsfortbildung käme ja auch noch in Betracht. Der Hinweis mit der Agentur wurde ja schon gegeben. Dort kann Sie ja neben der Weiterbildung auch mal das Thema wegen BAB für eine Zweitausbildung ansprechen. Dies ist eben eine Kann-Leistung, soweit nichts anderes helfen sollte.
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allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner Förderung der Berufsausbildung im SGB III (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!) |
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