Bildungsgutschein - steh nicht der Vermittlung zur Verfügung

  • Hallo, bin 61 Jahre, könnte über einen Billdungsgutschein zu einem Berufsabschluß kommen. Bin seit über zehn Jahren Hartz4-ler und stehe der Vermittlung in Arbeit nicht mehr zur Verfügung. Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme wird mir vom AA verweigert mit der Begründung: ichz muß meinen Status "steht nicht zur Vermittlung" aufgeben, dann kommen zuerst Vermittlungsversuche des AA, dann evtl. Maßnahmen der Weiterbildung durch das AA, und so kurzfristig ginge das alles sowieso nicht. Und eine Weiterbildung um sich dannach selbstständig zu machen ginge eh nicht.
    Nun stehe ich da, will aus dem Schlamassel rauß und drohe wegen der Knüppel zwischen den Beinen zu fallen.
    Das AA-Prozedere (Bewerbungsmappe machen, Umschulung zum Einrichtungsfachberater etc.)kenne ich auswendig. Es war vor zehn Jahren erfolglos und ist es heute auch noch.
    Wer weiß Abhilfe ?? Wie kann ich mich gegen das AA wehren ??

  • Zitat

    Hallo, bin 61 Jahre, könnte über einen Billdungsgutschein zu einem Berufsabschluß kommen. Bin seit über zehn Jahren Hartz4-ler und stehe der Vermittlung in Arbeit nicht mehr zur Verfügung.


    tut mir leid, aber wenn du es in dem alter in den letzten 10 jahren nicht geschafft hast, dann wird dass mit 61 Jahren ganz sicher auch nichts mehr.


    Zitat

    Es war vor zehn Jahren erfolglos und ist es heute auch noch.


    mit dieser aussage gibst du dir eigentlich die antwort selbst.


    Zitat

    Wie kann ich mich gegen das AA wehren ??


    es gibt weder für einen 21 jährigen, noch für einen 61 jährigen einen verbindlichen rechtsanspuch auf einen bildungsgutscherin.