Bildungsgutschein vs. Bafög - Voraussetzungen

  • nach irreführenden Informationen bei der Agentur für Arbeit bitte ich hier um etwas Licht in mein Beamten- Dunkel -
    Ich bin 30, alleinerziehend mit 2 Kindern und beziehe Hartz IV. Meine beiden vorausgegangenen, selbst finanzierten Ausbildungen führten zu keinem anerkannten Berufsabschluss. Nun wurde mir seitens der Agentur ein Bildungsgutschein für eine Ausbildung zur Logopädin zugesichert, allerdings erst wenn ich u.a. einen Ablehnungsbescheid bezüglich Schülerbafögs vorweisen kann.
    Da die Ausbildung mit 700 € ziemlich kostenintensiv ist und ich mit den Kindern nicht auch noch den gesamten Lebensunterhalt dazuverdienen kann, wäre mir der Bildungsgutschein, der sämtliche anfallenden Kosten abdeckt, natürlich deutlich lieber als Schülerbafög ( plus evtl. Wohngeld ).
    In sämtlichen Merkblättern und Leitfäden habe ich nie etwas über einen Ablehnungsbescheid als Voraussetzung für einen Bildungsgutschein gelesen.:confused:
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder war meine Sachbearbeiterin fehlinformiert ?
    Ihr Vorgesetzter hat übrigens auch diesen Ablehnungsbescheid vom Bafögamt als Voraussetzung angegeben.

    Vielen Dank vorab !


    mintz

  • Hallo,


    natürlich möchte die Arge die Ausbildung nur fördern, wenn keine andere Fördermöglichkeit besteht.
    Schau doch einfach mal nach nach, ob die Ausbildung dem Grunde nach BafögFörderungsfähig wäre und ob mit 30 Jahren noch ein Anspruch bestehen würde.
    Stelle einen Antrag und reiche den Abelehnungsbescheid bei der Arge ein, wenn du Bafög erhalten würdest ist das natürlich Pech.


    Ich kenne Leute, die seit Jahren versuchen eine Ausbildung von der Arge gefördert zu bekommen.
    In der Regel werden kostenintensive Privatausbildungen (sind nicht im Förderkatalog) überhaupt nicht von der Arge finanziert, also freue dich das eventuell überhaupt eine Möglichkeit besteht.

  • Danke für die schnellen Beiträge!


    @ Salle


    natürlich würde ich mich riesig (!!) über eine Förderung freuen, auch wenn es nicht die komplette Ausbidungsdauer umfasst.
    Da die Ausbildung jedoch bafögfähig ist, und mir auf das Höchstalter von 30 vermutlich die Erziehungszeiten der Kinder angerechnet werden, wird es auf Bafög rauslaufen.
    Nur komme ich damit nicht rum und kann mit den Kindern nicht ohne Weiteres nachts jobben gehen um den Rest zu finanzieren.
    Daher meine Frage ob es rechtlich festgelegt ist, dass die Arge erst nach Ablehnung seitens des Bafögamts zuständig ist.


    @ Nataly


    Ja, damit meine ich leider nur das Schulgeld, und das stellt bei staatlichen Fachschulen, auch mit anderer Fachrichtung leider keine Ausnahme dar. Es geht sogar noch teurer, man mag es kaum glauben....:eek:


    Ich habe seinerzeit 3 Jobs neben Schule und Ausbildung parallel gehabt und weiß einfach, dass ich das mit 2 Kindern so nicht mehr kann.


    Weiß eventuell jemand, ob es weitere Förderungsmöglichkeiten für Alleinerziehende gibt ?
    Vielleicht klappt es ja wenn ich mehrere Töpfe zusammenwerfe und jobbe.


    Ich bin für jeden Tip dankbar !

  • Es gibt hier in Berlin 3 Fachschulen :


    IB Medizinische Fachakademie, Die Schule in Mitte, und die Gesundheitsakademie der FU in der Charité.
    Der nächste Beginn einer Ausbildung ist im Juli diesen Jahres an der Schule in Mitte. Die anderen beiden fangen erst 2009 wieder an.
    In Potsdam ist wohl auch noch eine Schule, da ist allerdings der Fahrtweg mit der Kinderbetreuung nicht machbar.


    Meinst Du wegen der Zuständigkeit der Bundesländer bezüglich Fördermitteln für Alleinerziehende ?

  • Entschuldige die späte Antwort -


    ja, ich kenne diese Auflistung, gab es auch ausführlich erläutert am Info- abend dieser Schule.
    Leider kommen die meisten Fördermöglichkeiten für mich nicht in Betracht und das schulinterne Darlehen betrifft leider auch nur diese Schule.
    Trotzdem Danke - vielleicht hilft es ja noch anderen :)


    Schönes Wochenende wünscht


    Mintz