Förderungsmöglichkeiten einer Zweitausbildung

  • Hallo,


    Ich suche seit Wochen erneut durch Google und diverse Webseiten um Auskünfte zu erhalten. Dabei bin ich nun auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann, denn ich finde mich in dem ganzen Chaos mit neuen und veralteten, widersprüchlichen Informationen sowie dem ganzen Juristendeutsch nicht zurecht. :o


    Und zwar habe ich folgendes Problem:


    Ich bin 29 Jahre alt und habe nach meinem Abitur eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Dies war im Juni 2006 und zwar als IT-Systemkauffrau. Seitdem bin ich arbeitssuchend, beziehe ALG II und habe noch nie in diesem Beruf gearbeitet bzw. konnte in diesen 6 Jahren gar keine Arbeit finden. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten (ländliche Gegend, schlechte Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel) noch nicht einmal eine geringfügige Beschäftigung. Zwar gibt es Stellenausschreibungen für IT-Systemkaufleute, wenige davon auch im Tagespendelbereich, allerdings hatte ich trotz gutem Berufsschulabschluss und Ausbildungszeugnis nach schätzungsweise 500-600 Bewerbungen (natürlich auch überregional) nur 3 Vorstellungsgespräche in 6 Jahren.


    Meine Chancen jemals wieder in diesem Beruf Boden unter die Füße zu bekommen sehe ich von daher als verschwindend gering. Aus diesem Grund möchte ich gerne eine zweite Ausbildung anstreben.


    Nun glaube ich zu wissen, dass es generell keine wirkliche Förderung gibt, da eine Zweitausbildung als "Luxus" angesehen wird, es da aber wohl einige Ausnahmen geben soll. Von daher wüsste ich gerne, welche Fördermöglichkeiten für mich denn in Frage kommen.


    Vermutlich wichtig ist, dass ich alleinstehend bin, ohne Kinder und nicht im Elternhaus wohne. Von einer Ausbildungsvergütung müsste ich demnach eine Wohnung (zur Zeit 310,- warm) und Auto (Anschaffung sowie Versicherung etc) plus Fahrkosten zusätzlich zum Lebensunterhalt bezahlen, welches ich mir nicht als möglich vorstellen kann. Sollte es von Bedeutung sein, das betreffende Bundesland wäre das Saarland.


    Denkbar wäre eine Ausbildung als Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung oder als Pharmazeutisch Technische Assistentin. Also eine betriebliche und eine schulische Variante mit Umzug nach Rheinland-Pfalz. BAB, Bafög oder ähnliches habe ich für meine erste Ausbildung nicht bezogen, diese wurde von meinen Eltern finanziert. Ein Studium wäre ein Traum, aber ich denke das wird noch weniger machbar sein.


    Auskünfte über die mögliche Ausbildungsvergütung kann ich leider nicht geben, durch die grundsätzliche Frage der Machbarkeit habe ich noch keine Bewerbungsaktivitäten für eine Ausbildungsstelle unternommen. Eine Information mit Bereichsgrenzen für die Ausbildungsvergütung wäre perfekt.


    Es ist mir bewusst, dass dies eine sehr umfangreiche Frage ist und ich danke im Vorab allen, die sich damit auseinander setzen. Ich weiß nicht, woher ich sonst noch Informationen bekommen könnte. Im Arbeitsamt kann oder möchte man mich nicht beraten, so lange es nicht um Dinge wie die Aufnahme eines 1€-Job's geht. :rolleyes:

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    Ich bin 29 Jahre alt und habe nach meinem Abitur eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Dies war im Juni 2006 und zwar als IT-Systemkauffrau. Seitdem bin ich arbeitssuchend, beziehe ALG II und habe noch nie in diesem Beruf gearbeitet bzw. konnte in diesen 6 Jahren gar keine Arbeit finden. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten (ländliche Gegend, schlechte Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel) noch nicht einmal eine geringfügige Beschäftigung. Zwar gibt es Stellenausschreibungen für IT-Systemkaufleute, wenige davon auch im Tagespendelbereich, allerdings hatte ich trotz gutem Berufsschulabschluss und Ausbildungszeugnis nach schätzungsweise 500-600 Bewerbungen (natürlich auch überregional) nur 3 Vorstellungsgespräche in 6 Jahren.


    Meine Chancen jemals wieder in diesem Beruf Boden unter die Füße zu bekommen sehe ich von daher als verschwindend gering. Aus diesem Grund möchte ich gerne eine zweite Ausbildung anstreben. ...


    Hallo Luna83,


    die Förderung einer zweiten Ausbildung mittels BAB (betriebliche Ausbildung) ist tatsächlich nur auf Ausnahmefälle beschränkt.

    Zitat

    § 57 SGB III Förderungsfähige Berufsausbildung


    (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.


    Ich sehe zwar, dass Du aus deiner Sicht heraus durchaus begründet den Weg über eine zweite Ausbildung gehen willst, aber es kommt bei der Betrachtung nach dem zitierten Absatz im Hinblick auf eine Förderung nicht allein auf deine Sichtweise an.

    ...
    Zwar gibt es Stellenausschreibungen für IT-Systemkaufleute, wenige davon auch im Tagespendelbereich, allerdings.....


    Wie du es selbst schreibst, sprechen jedoch "objektive" Fakten auch eine andere Sprache.

    ...
    Meine Chancen jemals wieder in diesem Beruf Boden unter die Füße zu bekommen sehe ich von daher als verschwindend gering. Aus diesem Grund möchte ich gerne eine zweite Ausbildung anstreben. ...


    Was hier noch gar nicht angesprochen ist, warum der weg über eine Anpassung nicht gegangen werden soll?


    Ich gehe davon aus, dass Du ALG II beziehst.
    Da ist und bleibt vorerst weiterhin das JobCenter dein Ansprechpartner. Und dort geht es vorrangig um die Beseitigung der aktuellen Hilfebedürftigkeit.

    ...
    Ich weiß nicht, woher ich sonst noch Informationen bekommen könnte. Im Arbeitsamt kann oder möchte man mich nicht beraten, so lange es nicht um Dinge wie die Aufnahme eines 1€-Job's geht......


    Natürlich kann in einem solchen Gespräch auch die alternativen einer etwas langfristig ausgelegten Lösung besprochen werden. Doch dazu müsstest Du evtl. auch selbst aktiv werden.


    Bei BAB ist es unerheblich, ob die erste Ausbildung bereits mit BAB gefördert wurde oder nicht. Die zweite Ausbildung wird auch als solche aufgefasst (siehe meinen zitierten Paragraphen).


    Bei BAföG gäbe es evtl. die Möglichkeit der Förderun einer zweiten Ausbildung. Allerdings sind mir diese Zugangsvoraussetzungen in BAföG mitunter auch ein Buch mit sieben Siegeln. Daher kann ich Dir zu dem Zweig der Ausbildungsförderung einer schulischen Ausbildung nicht weiter helfen.


    Stell ruhig deine Fragen, wenn noch was offen ist; dafür ist das Forum ja da.


    dms

  • Hallo dms,


    danke für deine schnelle Antwort.


    Was meinst du denn damit, den Weg über eine Anpassung zu gehen? Ich höre das zum erste mal und kann mir da gerade gar nichts drunter vorstellen.


    Ja, ich beziehe ALG II und spreche Alternativen einer längerfristig ausgelegten Lösung ständig an, wie etwa Weiterbildungen und dergleichen. Jedoch wechseln meine zuständigen Ansprechpartner sehr häufig und ich werde stets mit "Ich kenne Sie doch gar nicht, bewerben sie sich erstmal" abspeist, obgleich meine Bemühungen hinterlegt sein sollten. Aufgrund dessen und dem generell verfügbaren bundesweitem Stellenangebot für IT-Systemkaufleute schließe ich die Möglichkeit einer Umschulung aus. Des weiteren möchte ich nicht mehr auf das Arbeitsamt warten und weitere Jahre mit Arbeitslosigkeit vergeuden.


    Also verstehe ich das richtig, dass ich keinen Anspruch auf BAB habe? Gäbe es irgendeine andere Unterstützung, die ich beantragen könnte? Abgesehen von Wohngeld, welches ja auf die Höhe der Ausbildungsvergütung ankommt.


    Ich hab auch irgendwo gelesen, dass man nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ohne Beschäftigung im erlernten Beruf als ungelernt gilt. Stimmt das wirklich oder ist das Humbug? Falls es stimmt, wieviele Jahre wären das und hätte ich dann Anspruch auf eine Ausbildung?

  • Hallo,
    da sind ja noch viele Fragen offen ;)
    Macht nichts :cool:



    Was meinst du denn damit, den Weg über eine Anpassung zu gehen? Ich höre das zum erste mal und kann mir da gerade gar nichts drunter vorstellen.
    ......Aufgrund dessen und dem generell verfügbaren bundesweitem Stellenangebot für IT-Systemkaufleute schließe ich die Möglichkeit einer Umschulung aus. ....


    Mit Anpassung habe ich nicht sosehr auf eine Umschulung, sondern eher auf eine Auffrischung des vorhandenen Wissens gedacht.
    Umschulung - wäre ja ein komplett neuer Beruf, auf den umgeschult wird


    ....
    Ich hab auch irgendwo gelesen, dass man nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ohne Beschäftigung im erlernten Beruf als ungelernt gilt. Stimmt das wirklich oder ist das Humbug? Falls es stimmt, wieviele Jahre wären das und hätte ich dann Anspruch auf eine Ausbildung?


    Anscheinend hast Du mal was zu diesem Paragraphen (jetzt neu § 81 SGB III) gelesen


    Ich persönlich würde Dich als Ungelernte wieder einstufen, weil gerade im IT-Bereich man dauernd dran bleiben muss.


    H....
    Also verstehe ich das richtig, dass ich keinen Anspruch auf BAB habe? Gäbe es irgendeine andere Unterstützung, die ich beantragen könnte? Abgesehen von Wohngeld, welches ja auf die Höhe der Ausbildungsvergütung ankommt.
    ....


    Du kannst es probieren, BAB für eine Zweitausbildung zu beantragen;
    trotz meiner persönlich gemachten Einschätzung sehe ich wenig Chancen.
    Letztendlich muss die Agentur für Arbeit und nicht nur das JobCenter genau prüfen,
    ob man im Einzelfall bei dir einer Förderung zustimmen würde.
    Den Antrag muss man bei der Agentur stellen. Dazu muss jedoch die betriebliche Ausbildung bereits feststehen.
    [INDENT]Hier kannst Du nochmal nachlesen, wie die Agentur dass Problem mit der Zweitausbildung angeht.
    Gehe auf die Seite (hier klicken) und rufe dort den § 60 Berufliche Ausbildung (ist noch nicht aktualisiert, ab 01.04.2012 wäre dies der § 57 Förderungsfähige Berufsausbildung) auf. Im aktuellen (§ 60) Dokument ist es ab dem Punkt
    5.2.1. Voraussetzungen für die Förderung einer zweiten Ausbildung .[/INDENT]


    Andere Möglichkeiten:
    Im Bereich Hartz Iv gibt es auch Möglichkeiten der Förderung. Leider bin ich da nicht so belesen; aber evtl. meldet sich jemand noch, der sich im ALG II Recht auskennt.
    Sollte es eine schulische Ausbildung sein, wäre evtl. noch BAföG abzuklopfen.
    Wohngeld könnte auich ein Problem werden, weil der BAB- / BAföG-Anspruch vorgeht. Da sind also auch noch einige Hürden abzuprüfen.Auch da muss ich passen.


    Gibt es einen Arbeitgeber, der dich mit einem Einarbeitungszuschuss einstellen würde?
    Der Zuschuss würde evtl. dann gewährt werden, weil Du ja erst dein wissen nochmals auffrischen müsstest und in dieser Zeit eben nicht so produktiv wärest, wie mit aktuellem Wissen.
    Sollte man mal mit dem Vermittler ansprechen.


    dms

  • Hallo,


    Möglichkeiten einer Auffrischung wären mir keine bekannt. Allenfalls etwas auf dem Level eines BWL Grundkurses, aber generell scheint für potentielle Arbeitgeber die Schnelllebigkeit der IT und die Veränderungen in den letzten Jahren das Problem zu sein. Einen Bildungsgutschein würde man wohlwollend prüfen, das habe ich schon angesprochen, aber es mangelt an passenden Kursen.


    Ja, ich denke Arbeitgeber stufen mich generell auch eher als ungelernt ein, das könnte eine Begründung sein, warum generell das Feedback eher nicht gegeben ist. Ob ich mit einem Eingliederungszuschuss eingestellt werden würde, weiß ich nicht. Ich erinnere mich dafür vor Jahren mal einen Gutschein bekommen zu haben und werde dies auch bei meinem nächsten Termin nochmals ansprechen. Danke für den Tip! :)
    Ich schätze jedoch, dass das Jobcenter mich nicht als ungelernt ansehen wird, da ich ja einen Abschluß habe und ich damit wohl nicht argumentieren kann.


    Mit BAB ist es also wieder mal so ein Teufelskreis.. ohne Ausbildungsvertrag keine Information ob man BAB erhalten würde und ohne diese Information keine Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben geschweige denn eine Ausbildungsstellensuche zu finanzieren, da man nicht abwägen kann, ob man sich die Ausbildung nachher auch "leisten" kann oder nichts zu essen auf dem Tisch stehen hat.


    Naja, vielleicht hat ja noch jemand Informationen zu Möglichkeiten mit Hartz 4 bzw. der schulischen Variante.