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#1
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Hallo!
Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen, einen Festvertrag (Vollzeitstelle) und plane nun zu studieren. Laut befögamt habe ich keinen anspruch, da ich vor der ausbildung ein studium abgebrochen hab. cih will meinen job nicht aufgeben, würde allerdings nur ne 20 std woche haben und wenns hochkommt einen nettogehalt von 600€. da ich allein lebe und meinen unterhalt finanzieren muss,komm ich mit diesemm gehalt nicht um die runden. welche ansprüche kann ich außer bafög noch geltend machen? ![]() ![]() ![]() :
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#2
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Wohngeld wäre möglich.
Turtle |
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