Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > sonstige Ausbildungsförderung

- Anzeige -

Überprüfungsantrag stellen gegen BAB Bescheid

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.08.2009, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 14
Standard Überprüfungsantrag stellen gegen BAB Bescheid

Hallo erstmal

Zu meinem erstelltem Thema "BAB niedriger als erwartet" habe ich folgendes zu sagen:

Ich habe mir den BAB Antrag von meiner zukünftigen Kollegin angeschaut, die 500€ bekommt (ich bekomme 300). Das hängt damit zusammen, dass ihre Eltern 2007 keine Einnahmen hatten, außerdem wurde bei ihr kein Azubi-Einkommen angerechnet. Bei mir wurden 95€ Einkommen angerechnet, da ich eine Teilverpflegung erhalten soll. ..also genau wie sie eigentlich..

Mein Dad verdiente vor 2 Jahren gut, heute verdient er weniger. Soll ich das mitteilen oder interessiert es bei der Berechnung nicht wie wenig er jetzt verdient, sondern nur was 07 war?

Ich möchte einen Überprüfungsantrag stellen. Wie kann ich das begründen? Kann ich sagen, dass das Einkommen nicht gerechtfertigt ist weil ich zb in der schulzeit gar keine Verpflegung erhalte?
Macht ein Widerspruch eigentlich Sinn?!

Danke

Geändert von halloerstmal (17.08.2009 um 00:00 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.08.2009, 10:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Natürlich macht ein Widerspruch Sinn gerade wenn bei der Berechnung das Einkommen deines Vaters angerechnet wurde aus dem Jahr 2007 und er derzeitig deutlich geringere Einnahmen hat.Dies weiß aber das Amt nicht von daher mußt du denen das schon mitteilen somnst gehen sie ja davon aus das sich an den Einnahmen nichts geändert hat.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.08.2009, 22:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 14
Standard

ich habe nochmal mit meinem dad gesprochen. Er hatte mir etwas falsches erzählt....er verdient jetzt mehr als vorher... also ist es besser ich sage nichts ;-)

Es kann aber nicht sein, dass ein Sachbearbeiter bessere Laune hat und jemandem keine Verpflegung als Sachbezug anrechnet und ein anderer macht es im gleichen Fall anders und gibt mir 95euro weniger, also Gleichberechtigung nenne ich das nicht
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.08.2009, 12:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn dies der Fall ist solltest du nochmal in der Berechnungsstelle anrufen und dich diesbezüglich erkundigen vor allem wenn du anhand des Bescheides deines Bekannten die Berewchnung nachweisen kannst.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Überprüfungsantrag schiemhund Anspruch und Leistungen 2 16.11.2008 17:21
hilfe,mein überprüfungsantrag wird einfach nicht bearbeitet! Fritzi Einkommensanrechnung 2 14.11.2008 00:06
[mit Partner] Überprüfungsantrag schiemhund Anspruch und Leistungen 1 13.11.2008 23:52
Wann Antrag stellen? Sarah02 Anspruch und Leistungen 5 05.09.2008 15:27
Antrag stellen turtle Anspruch und Leistungen 3 08.11.2007 10:21