21 Jahre Eltern werfen mich raus

  • Guten Abend Leute, ich habe schon länger Probleme mit meinen Eltern . Wir hamonieren einfach nicht miteinander und deshalb wollen sie mich rausschmeißen. Kurz zu meiner Person habe mein Abi gemacht und war daraufhin 2 Jahre Soldat d.h habe einiges angespart. Meine Ausbildung fängt im September an. Aber ich sehe nicht ein mein erspartes für Kaution & Provision zu opfern wenn meine Eltern mich loswerden wollen da ich finde es weniger an mir liegt. Von wo kann man Unterstützung erwarten? Kann ich noch zum Jugendamt ? Meine Eltern sehen auch nicht ein mich finanziell zu unterstützen nur Kaution und Provision alleine zu zahlen ist schon viel da ich in der Ausbildung nur 700 Euro habe. Ich weiss dass die Eltern bis 25 unterhaltspflichtig sind meine sehen das aber nicht ein...sie meinen ich bin alt genug und soll mir einfach eine Wohnung besorgen. Kann ich mir die Gesetzlage vom Amt ( welches?) als Unterlagen und generell Infos für finanzielle Unterstützung geben lassen? freue mich über jede Antwort

  • Hallo der Dude!


    Zitat

    Ich weiss dass die Eltern bis 25 unterhaltspflichtig sind


    Dann weißt Du da etwas Falsches. Eltern sind unterhaltspflichtig, bis zum Ende einer ersten beruflichen Ausbildung, wenn sich das Kind in einer solchen befindet.


    Volljährige Kinder müssen Eltern nicht bei sich wohnen lassen. Die Plicht zur Sorge um das Kind erlischt an dem Zeitpunkt, an dem das Kind volljährig wird.


    Du sollst also zu Hause ausziehen. Dann wärst Du als Azubi mit eigenem Hausstand zu behandeln. Damit hättest Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch ggü. Deinen Eltern von 670€. Darauf angerechnet wird allerdings das volle Kindergeld, welches dann an Dich auszukehren wäre.


    Verbleiben 486€. Darauf wird dann noch volle Ausbildungsvergütung angerechnet. Ich gehe daher davon aus, dass Du Deinen Bedarf mit Kindergeld und Azubivergütung selber deckst. Damit hättest Du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von Deinen Eltern.


    Das Jugendamt berät bis zum 21. Lebensjahr. Da bist Du drüber. Wenn Du Unterhaltsansprüche geltend machen wolltest, kannst Du das selber machen, oder Du bedienst Dich einen Fachanwalts für Familienrecht. Der kostet aber Geld und die Chancen auf Erfolg liegen bei Null.


    LG chico

  • Meine Eltern sehen auch nicht ein mich finanziell zu unterstützen


    Das nütz ihnen aber nichts. Bis zum Ende der Ausbildung besteht Unterhaltspflicht, die du ggf. gerichtlich einklagen kannst. Du könntest auch während der Ausbildung bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Darauf ist der Elternunterhalt anzurechnen. Du könntest gegenüber der AA erklären, dass deine Eltern den Unterhalt verweigern. Dann würde die AA die BAB ohne Unterhaltsanrechnung zahlen und sich selbst das Geld von deinen Eltern holen. Du müsstest aber mal einen BAB-Rechner bemühen, denn bei deinem Azubi-Lohn kann es sein, dass der bedarf gedeckt ist..


    http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/index.php

  • Vielen dank für die Antworten also soll ich zum Jobcenter oder zur Arbeitsagentur? Hatte nur mit der Arbeitsagentur bisher zu tun . Was meint ihr wegen Provision ? Gibt es Wohnungen die extra vom Amt für Azubis ausgelegt sind? Für Studenten gibts ja WG taugliche Wohnungen gelten diese auch für Azubis ? Merci schonmal .

  • Jobcenter kommt für Dich nicht in Frage, weil Du dann in Ausbildung bist. Erkundige Dich bei der Agentur für Arbeit, ob BAB für Dich in Frage kommt.


    Die genannten 700€ Ausbildungsvergütung, ist das Netto oder Brutto?


    Wenn Du als volljähriges Kind Vermögen/Ersparnisse hast, sind diese für den Lebensunterhalt aufzubrauchen, bevor die Eltern in Anspruch genommen werden.


    LG chico

  • Hallo,


    das was Du willst, wirst Du aber von der Agentur für Arbeit auch nicht bekommen.
    Eine Wohnung ist Privatvergnügen.


    Guten Abend Leute,....
    d.h habe einiges angespart. Meine Ausbildung fängt im September an. Aber ich sehe nicht ein mein erspartes für Kaution & Provision zu opfern ....
    Von wo kann man Unterstützung erwarten? Kann ich noch zum Jugendamt ? ...
    Kann ich mir die Gesetzlage vom Amt ( welches?) als Unterlagen und generell Infos für finanzielle Unterstützung geben lassen? freue mich über jede Antwort


    Auch wenn sich evtl. BAB errechnen sollte (nutze den BAB-Rechner im Internet),
    die Kosten für den Bezug der Wohnung als auch für die Erstausstattung werden im SGB III
    nirgends erstattet oder übernommen oder Darlehensweise übernommen.


    dms