Bedarfsgemeinschaft

  • Sehr geehrte Community,


    Ich habe heute post vom Jobcenter bekommen und weiß nicht recht was ich damit anfangen soll.


    Kurz zu meiner Situation: Ich bin und war nie verheiratet, habe aber ein 5 jähriges Kind mit einer Frau. wir leben seit 3 jahren nicht mehr zusammen. Ich zahle selbsvertsändlich unterhalt für meine Tochter. Die Mutter hat keinen Job( und wird, so wie ich sie kenne, auch nie einen Haben) und bekomm Sozialhilfe. Sie hat mittlerweile ein zweites Kind von einen anderen Mann, lebt aber offiziel alleine mit den Kindern( sie hat eine eigene Wohung, aber wohnt mit ihren Freund).


    Jetzt Habe ich heute Post bekommen vom Jobcenter mit den Titel:
    1Leistungen zur sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2) für die Bedarfsgemeinschaft, BG-Nr. bla bla bla


    Weiter steht:
    2das der von mir vollbrachte Unterhalt berücksichtigt wird.


    3 Das zu der gennanten Bedarfsgemeinschaft, meine Tochter gehört und das sie nicht in der lage sei, ihren Lebenunterhalt, ohne die inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den SGB 2 zu bestreiten.


    4 Das die grundsätzliche Verpflichtung zum Unterhalt besteht für: §§ 1601 ff BGB für Verwannte in Gerader linie
    (Kindesunterhalt) und für §1615 BGB Unterhaltsanspruch von Mutter oder dem vater aus Anlass der Geburt.


    5 und jetzt wollen sie Ein lückenlosen einkommens Nachweis Von Mir haben.



    Meine Fragen:
    1 Besteht wirklich eine Bedarfsgemeinschaft?
    3 wie soll ein Kind denn Leistungen vom Jobcenter Beziehen? diese bezieht doch ihre Mutter.
    4 Welcher geburt? der ihres Zweiten Kindes? damit habe ich doch nichts zu tun.


    ich entschuldige mich für mögliche Rechtschreibfehler!


    Danke im Voraus

  • Hallo,


    das sehe ich auch so. Wollte das JC vor Jahren von mir auch schon mal haben.


    Ich würde denen Nachweise über Dein Einkommen der letzten 12 Monate zur Verfügung stellen. Dann aber auch die bereinigenden Posten auflisten. Fahrten zur Arbeit (Hin und Rückweg 0,30€ je KM) und sekundäre Altersvorsorge falls betrieben wird.


    Dein Punkt 4 irritiert mich etwas. Da ihr bereits seit 3 Jahren nicht mehr zusammen lebt, sollte ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht mehr gegeben sein. Von was hat die Frau in den 3 Jahren gelebt?


    LG chico

  • hey... Das gleiche hatte ich vor etlichen Jahren auch,das Problem besteht darin,das jobcenter zahlt für deine Tochter einen mietanteil,diesen wollen dir von dir zurück ... abgewichste scheiße is das... Trotz Unterhaltszahlung kommst du aus der Nummer nich bzw nur schwer raus...