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#1
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... wenn beide Kinder (7 u 11) bei mir leben?
Ich hoffe, es kennt sich jemand aus und kann mir hilfreiche Tipps geben. Kurze Infos zu meiner Situation: Seit Ende 07 llebe ich von meinem Ehemann getrennt. die beiden Kinder (7 u. 11) leben bei mir. Er hat nur einen 30-h-Job, und zahlt keinen Untehalt an die Kinder (Unterhaltsvorschusskasse übernimmt derzeit) (lt. seinen Angaben hat er zu wenig Einkommen) Ich arbeitete bis Mitte 2009 als Halbtagskraft. Seit Mai 09 ( = 1,5 jJhre nach seinem Auszug) habe ich wieder einen Vollzeitjob Frage: Bin ich für meinen Noch-Ehemann unterhaltspflichtig, wenn ich nach der Trennung nun mehr verdiene, obwohl beide Kinder bei mir leben? Was kann im Falle einer Scheidung unter Beachtung dieser Umstände auf mich zukommen? Muss ich Angst haben, finaziell dafür zu büssen, wieder einen Vollzeitjob angenommen zu haben, um für die Kinder und mich einen gesicherteren Lebensstandard zu gewährleisten? Danke und Gruß KaRoMiNa |
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#2
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Liebe KaRoMiNa,
natürlich mußt du für deinen Exmann absolut keinen Unterhalt zahlen, da du gerade mal so für deine Kinder und dich aufkommen kannst, und er nicht einmal den Mindestunterhalt für eure Kinder beisteuern kann. Also verwerfe diese(n) Gedanken, denn der ist "nonsens", nicht der Rede oder des Nachdenkens wert. Den Unterhaltsvorschuß übrigens bekommst du maximal 6 Jahre lang und in Einschränkung darüber hinaus auch nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr deiner Kinder. Das heißt im Klartext, dass du den Unterhaltsvorschuss für das 11jährige Kind nur noch etwa 1 Jahr lang erhälst und für das 7jährige Kind etwa 5 Jahre lang, eben so lange, bis die beiden ihr jeweils 12. Lebensjahr erreicht bzw. vollendet haben. Gruß. Lirafe |
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#3
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Danke für Deine Antwort.
ich habe von vielen Seiten gehört, dass ich trotzdem zahlen müsste... aber auch von viielen anderen das Gegenteil... das hat mich verunsichert und ich habe mir in diesem Forum Rat gesucht. |
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#4
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Ja, das ist auch gut so; es gibt viele (dumme) Aussagen von Menschen, die vage irgendwo und irgendwann einmal irgendetwas "gehört" oder "aufgeschnappt" haben. Lass dich davon nicht verunsichern. Deine Situation ist so, dass du eben nicht für deinen Ex-Mann aufkommen kannst, also auch nicht mußt.
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