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Freund zieht zu mir

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  #11  
Alt 20.05.2009, 14:09
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Beiträge: 1.023
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das zeigt wieder, dass manchen nicht zu helfen ist
statt sich zu freuen, dass die rechtsprechung hier für den leistungsempfänger äußert, wird an der rechtliche problemtik vorbeidiskutiert

es geht um den rechtsbegriff "eheähnlche gemeinschaft" und nicht darum, ob es eine partnerschaft ist
es geht nicht darum, ob man Sex hat und sich liebt. es geht darum, ob man wie eheleute füreinander einstehen will
und das ist immer noch eine frage des wollens
Kriterien dafür wären eben ein gemeinsames konto, wo jeder frei verfügen kann, gemeinsame kindererziehung, testamente lebensversicherungen usw.
aber eben nicht, weil man zusammenzieht

und wenn uiffi äußerst sagt, es wäre einfachste subsumtion, dann lasst die gerichte in ruhe und duldet, was man euch sagt

es ist zum kopfschütteln

Geändert von advokat (20.05.2009 um 14:14 Uhr)
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  #12  
Alt 22.05.2009, 15:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 3
Standard Also....

@Advocat: Kann ich das so verstehen:
So lange kein gemeinsames Konto und keine gemeinsame Anschaffungen (Kinder gibt's ja keine) vorhanden ist - also außer der gemeinsamen Wohnung keine Dinge/Sachen gemeinsam genutzt werden -und er mir z.B. 200,00 Euro für Miete auf mein Konto überweist - kann die ARGE nicht viel dagegen tun und es läge an der Arge dies nachzuweisen, dass wir in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben?!


Ansonsten bliebe nur:
Heiraten und die 300,00 Euro "Mehrverdienst" vom Staat einfordern
Wenn ich schon zur Kasse gebeten werde - dann werde ich auch den Staat zur Kasse bzw. um Steuererleichterung bitten (dürfen).
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  #13  
Alt 23.05.2009, 03:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

....was mich freut ist folgendes

@Advocat: Kann ich das so verstehen:


immer und immer wieder wird hier in unverständlichem Gefasel nichts ausgesagt was ein Otto-Normalbürger zu verstehen in der Lage wäre.

@ Ursula 1969 - tue Dir selbst einen Gefallen und klick diesen nachfolgenden Link an, das Amtsdeutsch ist vielleicht doch leichter zu verstehen wie das Aufmerksamkeits -haschende §§ zitieren

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

auf Deutsch gesagt @ Advokat neben Ursula 1969 stelle ich mir auch die Frage was Du in Deinem Tread als Antwort dem Otto-Normal Bürger rüber bringen möchtetst?

Geändert von Horst GRUNERT (23.05.2009 um 03:35 Uhr)
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