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#1
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Hallo,
mein Freund, mit dem ich ein Jahr zusammen bin, bewohnt mit seiner Schwester,der Nichte und dem Vater ein Haus.Ich habe eine 2-Raum-Wohnung einige Orte weiter und bin seit 2005 arbeitslos. Außerdem bin ich schwanger. Wie verhält es sich nun mit der Unterhaltspflicht meines Freundes mir gegenüber?Entsteht eine Pflicht zur Unterhaltszahlung für mich, allein dadurch, dass ich ein Kind von ihm bekomme? Da er das Haus mit seiner Schwester geerbt hat, zieht er nicht in Betracht dort auszuziehen. In finanziellen Notlagen (Kredit abzahlen o.ä.)würde,weder er für mich, noch ich für ihn einstehen wollen. Kind hin oder her...Mal zum Essen einladen,Kinobesuch,Blumenstraußgeschenke natürlich,das Übliche in Beziehungen, ausgenommen. Kann trotz getrennter Wohnungen, bei bloßem Bestehen einer Beziehung schon von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden? |
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#2
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Hallo
Wenn dein Freund und du in getrennten Wohnungen lebt,bekommst du wenn dein kind da ist Kindesunterhalt von ihm.Verdient er viel muss er zusätzlich für dich einen sogenannten betreuungsunterhalt zahlen. Aber erst hat immer der Kindesunterhalt vorrang.Du musst das vom Jugendamt ausrechnen lassen.Es wird wenn du vom Amt Leistungen beziehst angerechnet. Zumindest war es bei mir so. Hoffe ich konnte dir weiter helfen. Gruss Ivonne |
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#3
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Ich vergass zu sagen es kann nicht davon ausgegangen werden das ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seit.
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