Räumung eines Schwerbehinderten aus seinem Haus

  • Hallo,ich brauche Hilfe und hoffe von Ihnen,etwas nützliches zu erfahren!




    Ich bin geschieden und es gibt eine gemeinsame Tochter.Wir besitzen ein Einfamilienhaus.Mein Ex und ich stehen jeweils zur Hälfte im Grundbuch.Nun möchte er das Kind für sich ins Grundbuch tragen lassen,aber noch Geld von mir haben.Wie viel,weiß ich noch nicht.Ich werde die gewünschte Summe nicht aufbringen können und habe Angst vor einer Zwangsversteigerung.Ich bin seit über 20 Jahren Erwerbsunfähig ,60% Behindert und habe das Merkzeichen G in meinem Ausweis.Kann er mich Räumen lassen,kann mir wer helfen, bin verzweifelt???

  • Im aktuellen Ratgeber für schwerbehinderte Menschen in NRW ist leider im Wohnbereich kein Vorteil bzw. Nachteilsausgleich laut Auflistung zu entnehmen.
    Verbesserter Kündigungsschutz gibts nur auf der Arbeit.