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Rausgeworfen

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  #1  
Alt 12.04.2009, 13:53
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Standard Rausgeworfen

Hallo

Ich soll folgenden Sachverhalt für eine freundin fragen.
Sie ist seit 3 Jahren verheiratet und und lebt mit dem Mann seit 8 Jahren zusammen. Nun haben sie ein kleines Kind und er hat sie rausgeworfen.
Da sie keinen kontakt zur Familie hat und auch sonst nicht weis wohin sie soll
dachte sie ans frauenhaus da steht aber das man da als wohnungslose nicht hin kann.
was kann sie machen sie steht nun da mit einem 2 monate alten Baby und keinem cent in der Tasche.

Der Mann lässt nicht mit sich reden.

danke euch
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  #2  
Alt 12.04.2009, 14:54
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Das ist schon sehr hart was der Mann da gemacht hat aber sie hat schon einige Rechte und der Mann kann sie nicht so einfach auf die Straße setzen.Zunächst kann sie sicher in einem Frauenhaus unterschlupf finden gerade auch des Kindes wegen wird man sie dort nicht einfach abweisen.Dann gibt es dort Leute die ihr weiterhelfen können denn sie braucht erstmal auf alle Fälle einen Anwalt der ihr wieder zugang zu ihren Sachen verschafft.Ansonsten kann sie sich auch ans Sozialamt oder Caritas,Diakonie oder pro familia wenden.Auch dort wird ihr weitergeholfen.Vor allem eine Wohnung zu finden und bei all dem anderen Verwaltungskram der auf sie zukommt damit sie erstmal wieder auf die Beine kommt.
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  #3  
Alt 12.04.2009, 15:10
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Das habe ich ihr auch gesagt
gerade des kindes wegen muss sie ins frauenhaus den mit dem wurm kann sie
ja nicht auf der straße leben.Freunde hat sie aber zu dennen kann sie leider net.
zu mir auch nicht da wir zu weit auseinander wohnen

Ist eine doch sehr schwierige sitiuation aber ich hab auch gesagt im frauenhaus bekommt sie erst mal ruhe
und abstand und kann sich hilfe holen bei allem was danach noch kommt.

LG
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  #4  
Alt 12.04.2009, 15:28
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Wo lebt sie denn zur Zeit und vor allem von was lebt sie?Ist schon eine komische Situation das der Mann sie so mir nichts dir nichts vor dir Türe setzt ohne einen Grund.Sie muß sich auf alle Fälle Hilfe holen denn mit so einem kleinen Kind und ohne jemanden schaftt sie das nicht und man nimmt ihr eventuell noch das kind weg.Ich glaube nicht das sie das riskieren will.Es gibt immer einen Ausweg und sie kommt schon wieder auf die Beine aber erstmal braucht sie etwas unterstützung um alle Ämter zu besuchen wo sie was beantragen kann.Ihr müßte ja auch auf alle Fälle das Eltern und Kindergeld zur Verfügung stehen.
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  #5  
Alt 12.04.2009, 17:22
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offizell wohnt sie noch dort aber nur weil er beruflich unterwegs ist
er hat aber wohl gestern gesagt das er sie wenn er am Mi wieder kommt nicht mehr sehen will.
Und nun weis sie net wohin. im internet stehen zwar frauenhäuser sagt sie in ihrere gegend
aber da steht wohl dabei nur für häusliche gewalt und nicht bei obdachlosigkeit.
was kann sie den nun machen sie ist total verweifelt und ich muss sagen ich bin ratlos.
wer kann ihr den helfen sie kann ja net auf der straße leben
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  #6  
Alt 12.04.2009, 17:23
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im moment lebt sie noch von seinem geld weil sie seine Bankkarte hat aber wie gesagt eben nur noch bis MI
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  #7  
Alt 12.04.2009, 17:52
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Hallo Melanie,
deine Freundin soll gleich am Dienstag in dem Ort wo sie wohnt im Rathaus die Lage schildern. Die sind verpflichtet sofort für Hilfe zu sorgen. Sie soll sich nicht abwimmeln lassen. Es ist ein Kind im Spiel und wenn es keine Unterkunft gibt muß sie in einem hotel oder Pension untergebracht werden. Sie darf nicht locker lassen und auf ihr Recht bestehen. Dann wird sie sehen das ihr geholfen wird. Es wird zwar versucht sie abzuwimmeln aber sie muss eisern sein. Dann klappt es
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  #8  
Alt 12.04.2009, 18:10
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Er kann sie trotzdem nicht einfach so vor die Türe setzen.Eigentlich sollte ihm das klar sein zumal es sich ja wohl auch um sein Kind handelt.Was ist das für ein Mann?Dann soll er sich doch was anderes suchen.Aber auf alle Fälle kann sie am Dienstag schon mal losgehen und wenn sie nicht in ein Frauenhaus will dann soll sie zum Jugendamt oder Sozialamt gehen und dort die Lage schildern eventuell auch ruhig sagen das sie vor ihm Angst hat sonst nehmen sie die Leute dort vielleicht nicht ganz ernst.Vorrübergehend wird sie dann schon untergebracht.Wenn sie zugriff auf das Konto hat dann soll sie sich noch mit Geld versorgen das ist ganz wichtig.Sie kann dann ja auch gleich am Dienstag ein eigenes Konto eröffnen und die Ämter unterrichten wo sie das Elterngeld und das Kindergeld herbekommt damit das nicht mehr auf sein Konto überwiesen wird und sie zumindest erstmal über diese Gelder verfügen kann.Dann müßte sie zur ARGE und dort ALG2 beantragen und sich um eine Wohnung kümmern und da alles beantragen das sie so schnell wie möglich etwas eigenes hat.
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  #9  
Alt 12.04.2009, 18:21
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Danke dir für deine Info habe es ihr so weiter gegeben
Sie sagt nun das er denkt das das kind net von ihm ist und sie auch net sicher ist.
und er sie nicht mehr sehen will. Mietvertrag läuft auf ihn , sie hat zwar ein schreiben das
im falle einer Trennung sie solange dort wohnen kann bis sie eine passende wohnung hat.
Dazu kommt noch das sie eben völlig alleine da steht keine familie und net wirklich viel freunde
ihre eizige freundin ist IHre Katze die sie natürlich auch net verlieren will /kann
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  #10  
Alt 12.04.2009, 19:35
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Tatsache ist, das er sie nicht rauswerfen kann wenn sie unter der Adresse gemeldet ist. Aber die Wirklichkeit ist, das eine Frau immer etwas Angst hat und sich gegen einen Mann durchsetzen ist immer einProblem.
Kitty hat mit ihrer Antwort vollkommend recht und es muss ihr vom Amt auc geholfen werden. Wenn er meint nicht der Vater zu sein Soll sie Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen. Die holen es sich es schon von ihm zurück.
Solche Männer habe ich gern. Sich vergnügen und dann alles abstreiten. Später wenn es die Vaterschaft erwiesen ist wieder den guten Vater spielen und sich dann wieder verpissen wenn es dann wieder nicht alles klapt. Leider werden solche Besuche vom Jugendamt gefördert, was sich dann zum wohle der Kinder nennt. Wenn die dann merken es hat nicht geklapt kommt die Antwort es war ein Versuch wert.
Auf jeden Fall schnell ausziehen, wenn es geht weit weg. Dann kommt auch wieder Ruhe.
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