Rausgeworfen

  • Hallo


    Ich soll folgenden Sachverhalt für eine freundin fragen.
    Sie ist seit 3 Jahren verheiratet und und lebt mit dem Mann seit 8 Jahren zusammen. Nun haben sie ein kleines Kind und er hat sie rausgeworfen.
    Da sie keinen kontakt zur Familie hat und auch sonst nicht weis wohin sie soll
    dachte sie ans frauenhaus da steht aber das man da als wohnungslose nicht hin kann.
    was kann sie machen sie steht nun da mit einem 2 monate alten Baby und keinem cent in der Tasche.


    Der Mann lässt nicht mit sich reden.


    danke euch

  • Das ist schon sehr hart was der Mann da gemacht hat aber sie hat schon einige Rechte und der Mann kann sie nicht so einfach auf die Straße setzen.Zunächst kann sie sicher in einem Frauenhaus unterschlupf finden gerade auch des Kindes wegen wird man sie dort nicht einfach abweisen.Dann gibt es dort Leute die ihr weiterhelfen können denn sie braucht erstmal auf alle Fälle einen Anwalt der ihr wieder zugang zu ihren Sachen verschafft.Ansonsten kann sie sich auch ans Sozialamt oder Caritas,Diakonie oder pro familia wenden.Auch dort wird ihr weitergeholfen.Vor allem eine Wohnung zu finden und bei all dem anderen Verwaltungskram der auf sie zukommt damit sie erstmal wieder auf die Beine kommt.

  • Das habe ich ihr auch gesagt
    gerade des kindes wegen muss sie ins frauenhaus den mit dem wurm kann sie
    ja nicht auf der straße leben.Freunde hat sie aber zu dennen kann sie leider net.
    zu mir auch nicht da wir zu weit auseinander wohnen


    Ist eine doch sehr schwierige sitiuation aber ich hab auch gesagt im frauenhaus bekommt sie erst mal ruhe
    und abstand und kann sich hilfe holen bei allem was danach noch kommt.


    LG

  • Wo lebt sie denn zur Zeit und vor allem von was lebt sie?Ist schon eine komische Situation das der Mann sie so mir nichts dir nichts vor dir Türe setzt ohne einen Grund.Sie muß sich auf alle Fälle Hilfe holen denn mit so einem kleinen Kind und ohne jemanden schaftt sie das nicht und man nimmt ihr eventuell noch das kind weg.Ich glaube nicht das sie das riskieren will.Es gibt immer einen Ausweg und sie kommt schon wieder auf die Beine aber erstmal braucht sie etwas unterstützung um alle Ämter zu besuchen wo sie was beantragen kann.Ihr müßte ja auch auf alle Fälle das Eltern und Kindergeld zur Verfügung stehen.

  • offizell wohnt sie noch dort aber nur weil er beruflich unterwegs ist
    er hat aber wohl gestern gesagt das er sie wenn er am Mi wieder kommt nicht mehr sehen will.
    Und nun weis sie net wohin. im internet stehen zwar frauenhäuser sagt sie in ihrere gegend
    aber da steht wohl dabei nur für häusliche gewalt und nicht bei obdachlosigkeit.
    was kann sie den nun machen sie ist total verweifelt und ich muss sagen ich bin ratlos.
    wer kann ihr den helfen sie kann ja net auf der straße leben

  • Hallo Melanie,
    deine Freundin soll gleich am Dienstag in dem Ort wo sie wohnt im Rathaus die Lage schildern. Die sind verpflichtet sofort für Hilfe zu sorgen. Sie soll sich nicht abwimmeln lassen. Es ist ein Kind im Spiel und wenn es keine Unterkunft gibt muß sie in einem hotel oder Pension untergebracht werden. Sie darf nicht locker lassen und auf ihr Recht bestehen. Dann wird sie sehen das ihr geholfen wird. Es wird zwar versucht sie abzuwimmeln aber sie muss eisern sein. Dann klappt es

  • Er kann sie trotzdem nicht einfach so vor die Türe setzen.Eigentlich sollte ihm das klar sein zumal es sich ja wohl auch um sein Kind handelt.Was ist das für ein Mann?Dann soll er sich doch was anderes suchen.Aber auf alle Fälle kann sie am Dienstag schon mal losgehen und wenn sie nicht in ein Frauenhaus will dann soll sie zum Jugendamt oder Sozialamt gehen und dort die Lage schildern eventuell auch ruhig sagen das sie vor ihm Angst hat sonst nehmen sie die Leute dort vielleicht nicht ganz ernst.Vorrübergehend wird sie dann schon untergebracht.Wenn sie zugriff auf das Konto hat dann soll sie sich noch mit Geld versorgen das ist ganz wichtig.Sie kann dann ja auch gleich am Dienstag ein eigenes Konto eröffnen und die Ämter unterrichten wo sie das Elterngeld und das Kindergeld herbekommt damit das nicht mehr auf sein Konto überwiesen wird und sie zumindest erstmal über diese Gelder verfügen kann.Dann müßte sie zur ARGE und dort ALG2 beantragen und sich um eine Wohnung kümmern und da alles beantragen das sie so schnell wie möglich etwas eigenes hat.

  • Danke dir für deine Info habe es ihr so weiter gegeben
    Sie sagt nun das er denkt das das kind net von ihm ist und sie auch net sicher ist.
    und er sie nicht mehr sehen will. Mietvertrag läuft auf ihn , sie hat zwar ein schreiben das
    im falle einer Trennung sie solange dort wohnen kann bis sie eine passende wohnung hat.
    Dazu kommt noch das sie eben völlig alleine da steht keine familie und net wirklich viel freunde
    ihre eizige freundin ist IHre Katze die sie natürlich auch net verlieren will /kann

  • Tatsache ist, das er sie nicht rauswerfen kann wenn sie unter der Adresse gemeldet ist. Aber die Wirklichkeit ist, das eine Frau immer etwas Angst hat und sich gegen einen Mann durchsetzen ist immer einProblem.
    Kitty hat mit ihrer Antwort vollkommend recht und es muss ihr vom Amt auc geholfen werden. Wenn er meint nicht der Vater zu sein Soll sie Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen. Die holen es sich es schon von ihm zurück.
    Solche Männer habe ich gern. Sich vergnügen und dann alles abstreiten. Später wenn es die Vaterschaft erwiesen ist wieder den guten Vater spielen und sich dann wieder verpissen wenn es dann wieder nicht alles klapt. Leider werden solche Besuche vom Jugendamt gefördert, was sich dann zum wohle der Kinder nennt. Wenn die dann merken es hat nicht geklapt kommt die Antwort es war ein Versuch wert.
    Auf jeden Fall schnell ausziehen, wenn es geht weit weg. Dann kommt auch wieder Ruhe.

  • Daniel Danke dir und auch kitty für eure antworten
    Ihr Problem ist ihre Katze und das Kind soweit ich sie verstanden habe
    sie muss da raus das steht fest. Besteht nur noch die möglich Frauenhaus oder gibt es auch andere möglichkeiten wo eine junge Frau mit kleinem Baby hin kann wo auch die möglichkeit besteht das sie die Katze mitnehmen kann.
    es ist eben so das die katze für sie Familie und freunde zu gleich sind und sie ohne sie net leben könnte

  • Schau mal im Internet die Stadt wo deine Freundin wohnt. Dann klicke auf Rathaus dann macht ein weiteres Fenster auf woh steht wer was macht. Bei einem Mitarbeiter steht dann das er für Unterbringungen zuständig ist. Bei uns ist es der Standesbeamte. Habe eben nachgeschaut. An den muß man sich am Dienstag wenden und darauf bestehen, das es nur die eine Möglichkeit der Unterbringung gibt. Das ist ist da kein Problem. Das gehört ja selbstverständlich dazu und bei der Katze muß man argumentieren das es bei der Streßsituation das beste für das Kind ist wenn die Katze mit kommt.

  • Hallo,


    erst einmal, das Kind wird ihr NICHT einfach so weg genommen nur weil ihr Freund sie rausgeschmissen hat. Diesbezüglich sollte man hier keine Panik verbreiten!


    Leider kann deine Freundin nicht einfach so zu einem Frauenhaus gehen. Dies wird warscheinlich schon alleine an einer fehlenden Adresse scheitern, da Frauenhäuser natürlich nirgendwo mit Adresse etc. aufgeführt werden. Wäre ja auch witzlos wenn jeder brutale Mann mit Hilfe des Telefonbuches rausfinden könnte, wo sich seine Frau aufhält.


    Deine Freundin sollte sich sofort an eine caritative Einrichtung, wie z. Bsp. den Sozialdienst katholischer Frauen wenden. Die sind über alle Möglichkeiten einer vorübergehenden Unterbringung (Frauenhäuser, Wohngruppen etc.) informiert und werden deine Freundin unterstützen. Das Jugendamt ist in diesem Falle nicht die richtige Adresse.


    Viel Glück

  • Ich habe auch nicht geschrieben das man ihr das Kind gleich wegnehmen wird sondern das sie aufpassen muß wenn sie nunmal keine Familie hat und auch keine Freunde zur Verfügung stehen die in so einem besonderen Fall vorrübergehend Hilfe leisten können das sie nicht auf der Strasse lebt und dann das Jugendamt bei einem Kind von gerade mal zwei Monaten natürlich eingreifen würde.Die Telefonnummer von den Frauenhäusern stehen selbstverständlich in keinem Telefonbuch aber diese kann man z.B. bei jeder Polizeistelle in Erfahrung bringen und ich denke schon das sie da weit besser aufgehoben ist als in einer Obdachlosenunterkunft.Frauenhäuser sind nicht nur zur Hilfestellung bei häuslicher Gewalt da sondern auch in solchen Fällen.Das Jugendamt kann auch weiterhelfen da ein Kind mit im Spiel ist und kann ihr helfen vielleicht in einem Mutter Kind Heim zunächst Unterkunft zu finden.Bei der ganzen schlechten Situation darf man auch nicht vergessen das der Mann sie nicht so einfach raussetzen kann wenn sie dort ordentlich gemeldet ist sondern er muß ihr schon die Möglichkeit geben sich schnellsten etwas eigenes zu suchen.

  • Keine einfache Entscheidung, aber wäre er superfriedlich, gäbe es deswegen hier im Forum keine Nachfrage. Man kann sich ja trennen müssen/wollen, aber einer Frau mit Kind doch Gelegenheit zur Suche einer nächsten Unterkunft lassen. Da dies hier nicht der Fall ist, denke ich, dass sie keine andere Wahl als den schnellen Auszug hat. Daher stellte sich hier die Frage - wohin, oder was ist möglich.

  • Es wird immer von rauswurf oder Obdachlosigkeit geschrieben. Da ist auf jeden Fall immer die Gemeinde verantwortlich schnell eine Unterkunft zu besorgen, was in der Regel auch gemacht wird. wenn aber wie ich lese der rauswurf noch nicht stattgefunden hat und wie es aussieht die Frau mit Kind in der Wohnung gemeldet sind besteht keine Obdachlosigkeit und dann sind wieder die Frauenhäuser zuständig.
    Was auch immer mit den beiden erwachsenen ist. Es geht um ein Kind und wenn sich da die zuständigen Gemeinden und Wohlfahrtsverbände nicht zuständig fühlen, frage ich mich wirklich in was für ein Land wir wohnen. Das kann kann sich wohl nicht alleine versorgen und ist auf einen Elternteil angewiesen. Ich würde der Gemeinde wo ich gemeldet bin vorstellig werden und den Raum erst verlassen wenn eine geeignete Unterkunft gefunden wurde. Bei anderen erwachsenen ohne Kinder geht das auch. Dann muss es erst recht bei einem Kind gehen.
    Wenndie Behörden es nicht war haben wollen, gib bitte mal Bescheid um welche Gemeinde es geht, dann werde ich denen mal ein sauberes E-Mail senden, denn was in letzter Zeit alles in diesem Land abgeht ist unter aller Sau.
    Muss noch erwähnen, das ich keiner Partei angehöre. Nur geht mir der Hut hoch wenn jemand von den Behörden oder Wohlfartsverbänden immer abgewiesen wird, weil der Hintergedanke immer Mitgliedschaft oder das Finanzielle steht.

  • Hi Daniel
    Ich finde zwar das Rathaus aber das wars dann auch shcon leider



    Salle
    Das ist schon mal etwas beruhigend
    Ja das mit den adressen ist klar aber im internet stehen nummer von den Häusern und da muss man dann anrufen
    und die entscheiden dann wie es weiter geht aber da steht zb für ihre stadt auch das Obdachlose nicht aufgenommen werden gilt das für Menschen die auf der straße leben oder eben auch für sie?
    Was machen die Sozialdienst katholischer Frauen ??


    Danke dir



    daniel
    Ne er hat noch net offizell statgefunden sie soll nur bis Mi abend weg sein er will sie net mehr sehen
    und sie ist am verzweifeln was sie machen soll sie weis nciht wohin mit sich und dem baby und der katze