Sozialhilfe möglich? Unterhalt?

  • Hallo


    Mir brennt eine Frage auf der Seele.


    Ich habe zu meiner Mutter lange keinen engen Kontakt mehr.
    Mein Vater ist früh gestorben. Die Mutter hat wieder geheiratet und ich habe einen Halbbruder bekommen.
    Meine Schwester und ich waren ab da abgeschrieben.
    Meine Mutter war schon immer sehr dick und träge und hat ihren Haushalt nicht geregelt bekommen.
    Ich bin mit 15 zu meiner Oma gezogen und habe seit damals keinen guten Kontakt mehr. Ich bin heute 45 Jahre alt.


    Mein Stiefvater, meine Mutter und mein Halbbruder sind sehr starke Raucher.
    Mein Halbbruder nimmt seit seinem 17. Lebensjahr Drogen, ist inzwischen polytoxikoman und hat mehrere kurze und Langzeittherapien gemacht.
    Inzwischen ist er wegen einer Hepatitis im Methadon-Programm.
    Mein Bruder, 38 Jahre alt, hat noch nie gearbeitet und lebt noch zu Hause.


    Mein Stiefvater bekommt über 1200 Euro Rente, meine Mutter bekommt seit einem Jahr über 300 Euro Rente, seit einem Jahr hat sie Lungenkrebs.
    Mutter und Stiefvater sind 65 Jahre alt.


    Jetzt stellt meine Mutter Ansprüche an meine ältere Schwester und mich:
    Wir sollen für sie kochen und putzen. Mein Stiefbruder pennt den ganzen Tag, nachts geht er auf Achse.
    Mein Stiefvater hat ein Alkoholproblem. Beide machen nichts im Haushalt.


    Meiner Mutter geht es meiner Meinung nach noch relativ gut, ist aber etwas geschwächt.
    Meine Schwester und ich arbeiten beide. Meine Schwester ist solo, ich bin schon 27 Jahre verheiratet.
    Meine Schwester arbeitet lediglich Teilzeit, ich Vollzeit und habe ein Nebengewerbe über das unregelmäßig Geld kommt.
    Da meine Schwester und ich so faul sind und ihre verwahrloste Bude nicht putzen, möchte meine Mutter jetzt Hilfspersonal einstellen und Essen auf Rädern haben.
    Dafür hat sie einen Sozialhilfeantrag gestellt.


    Meine Frage: Bekommt sie überhaupt etwas bei insgesamt guten 1500 € Rente für beide?
    Sie wohnen in einm abbezahlten eigenen Haus.


    Mein Halbbruder bekommt angeblich lediglich 160 € Harz 4. Wieso bekommt er keine 374 €? Weil er bei seinen Eltern wohnt? Oder stimmt da auch was nicht?


    Nun die wichtigste Frage: Muß ich meiner Mutter Unterhalt für eine Putzfrau ( meine Mutter hat auch nicht geputzt als sie noch gesund war ) und für Essen auf Rädern bezahlen?
    Kann von meinem Halbbruder nicht verlangt werden, daß er seinen eigenen Dreck wegputzt und wenigstens für sich kocht?
    Für Zigaretten, Drogen und Tätowierungen ist anscheinend Geld da.
    haben die irgendwelche Ansprüche an den Staat und an mich?


    Ich habe ca 1800 € netto, meine Schwester hat ca. 1200 € netto monatlich. Bei mir kommt noch ein Zuverdienst von ca. 5000€ im Jahr dazu.


    Entschuldigung für den langen Text und danke für Antworten.

  • Bei dem Einkommen deiner Mutter nebst Stiefvater werden sie aus den Sozialkassen nichts bekommen zumal auch das Haus bezahlt ist und somit nur die Nebenkosten berücksichtigt werden müßten.Dein Halbbruder müßte eigentlich den vollen Regelsatz bekommen und auch etwas zur Miete wenn er denn eine bezahlen würde.Warum er nur 160 Euro bekommt kann ich nicht sagen.Eventuell hat er Sanktionen bekommen.Bei deinem Einkommen wirst du deiner Mutter nichts zahlen müssen da sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen müßte und auch kann.Sollte Sie auf Grund Ihrer Erkrankung nicht mehr alles tun können bzw. Pflegebedürftig werden dann müßte sie über die Krankenkasse eine Pflegekraft beantragen.Hierzu müßte aber erstmal eine Pflegestufe ermittelt werden.Im Bezug auf das Essen gibt es doch über Arbeiterwohlfahrt oder Caritas die Möglichkeit eine warme Mahlzeit ins Haus zu bekommen.Diese muß sie natürlich bezahlen und dies wird auch der Staat nicht für Sie übernehmen.Im Grunde genommen kann man dich und auch deine Schwester zu nichts zwingen.Wenn deine Mutter alleine nicht mehr zurecht kommt müßte sie in ein Pflegeheim gehen.

  • Ich gehe auch davon aus, dass sie kein Geld vom Sozialamt bekommt. Damit müsst ihr eurer Mutter auch nix zahlen. So wie du das schilderst, stelle ich mir eigentlich vor, dass ihr beide (du und deine Schwester) bei deiner Mutter die Putze und Köchin spielen sollt, damit der Rest der Familie auf dem Sofa liegen kann und sich die Hartz IV-Sendungen (RTL) anschauen kann. Das würde ich mir aber schleunigst verbitten. Wenn ihr sowieso eine schlechte Kindheit hattet, würde ich den Kontakt ganz abbrechen. Dein Halbbruder kann ja putzen und kochen. Es sind seine Eltern und er wohnt dort.

  • Guten Morgen,


    ich schließe mich den vorstehenden Meinungen an Du solltest nicht in den von Dir gewählten Nick verfallen ;-)


    Mit den genannten Einkünften der Mutter und des Stiefvaters würden keine Transferleistungen bewilligt werden. Außerdem seid ihr, Du und Deine Schwester, im Rahmen des Elternunterhalts nicht leistungsfähig, da eure genannten Einkommen den Selbstbehalt zum Elternunterhalt unterschreiten.


    LG chico

  • Hallo


    Vielen Dank für die Antworten.
    Puh, da bin ich wirklich beruhigt.


    Pflegebedürftig, im Sinne des Gesetzes ist meine Mutter zum Glück nicht. Sie wird keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen und benötigt auch keine Pflege.


    Falls sie mal pflegebedürftig werden würde reicht das Pflegegeld nach meiner Erfahrung nie aus. Die Pflegeversicherung soll ja lt. Blüm ( Vater der Pflegeversicherung ) keine Vollkaskoversicherung sein.


    Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste oder auch die Pflege im Heim sind sehr teuer und es muß so gut wie immer eine Eigenbeteiligung gezahlt werden.


    Zum Bsp. Pflegestufe 1: Heimkosten pro Monat ca. 2900 €, Zuschuss von der Pflegekasse 1023 €. Hier müssen also fast 1900 € selbst dazu bezahlt werden.


    Falls es soweit ist werde ich wohl ran müssen. Aber dies ist zum Glück noch kein Thema.


    Ich hoffe dann werde ich gemeinsam mit meinem Ehegespons vom Sozialamt überprüft? Der hat lediglich 1300 € monatlich. Außerdem, zahlen wir auch noch unser Haus ab, wenn auch nicht mehr lange.


    Herzliche Grüße


    Hysterie

  • Hallo,


    Zitat

    Falls es soweit ist werde ich wohl ran müssen


    Nene, auch dann nicht. Wie ich schon schrieb, bist Du im Rahmen des Elternunterhalts nicht leistungsfähig.


    Hier werden zunächsz alle anderen Unterhaltsberechtigten, wie z.B. eigene Kinder, berücksichtigt. Außerdem wird das Einkommen noch um berufsbedingte Aufwendungen und sekundäre Altersvorsorge bereinigt. Dann beträgt der SB zum Elternunterhalt 1.500€ plus die Hälfte des übersteigenden Betrages.


    LG chico

  • Hallo Chico


    Meine Mutter ist meine leibliche. Lediglich mein Vater ist Stief.
    Wenn ich also 1800 € netto habe müßte ich dann, falls sie ins Heim kommt, 150 € zahlen?


    Danke für Deine Geduld.


    Herzliche Grüße


    Hysterie

  • Hallo,


    wenn das Einkommen von 1.800€ schon bereinigt ist, dann ja.


    Sollte es noch nicht bereinigt sein, müssten noch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Entweder mit 5% des Netto-EK pauschal oder die wenn höher, die nachgewiesenen Kosten. Auch die Abzahlung des Hauses könnte bereinigend angesetzt werden.


    LG chico