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Unterhaltsleistungen für die Eltern

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  #1  
Alt 24.06.2009, 11:24
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Standard Unterhaltsleistungen für die Eltern

Hallo,

ich unterstütze meine Mutter monatlich mit einem Betrag von 180€ da die Rente von meinem Vater sehr gering ist ( ca. 850 € ). Nun habe ich das, wie ich das jedes Jahr mache, in meiner Steuererklärung mitgeteilt. Dies wurde nicht akzeptiert mit der Begründung "Die Unterhaltsleistungen werden nicht anerkannt, da in erster Linie der Ehemann unterhaltspflichtig gegenüber der Ehefrau ist". Ich habe auch die Unterlagen beigelegt wo die Einkommen erwähnt werden. Ich hatte dies auch letztes Jahr angegeben und dies wurde mir auch anerkannt. Ich verstehe nicht wieso die die gleiche Finanzbehörde innerhalb von 12 Monaten zu unterschiedlichen Aussagen kommen kann. Habe das Gefühl das sie mit allen mitteln versuchen, auch das was uns zusteht, zurück zu halten. Würde mich über praxisnahe Informationen freuen. p.s.Habe zwar den paragraphen § 33 a EStG gelesen aber wenig verstanden.

Danke & Grüße
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  #2  
Alt 24.06.2009, 12:05
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Hallo!

Beziehen deine Eltern Transferleistungen, sei es Hartz4 oder Leistungen vom Versorgungsamt?
Wenn ja, bist Du erst ab einem privaten Vermögen von über 100000 Euro und einem relativ hohem Einkommen gesetzlich verpflichtet, deinen Eltern Unterhalt zu gewähren. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Somit ist die monatliche Zahlung von 180 Euro eine freiwillige Leistung. Demnach sollte eine Geltungmachen in der Jährlichen Steuererklärung von Seitens des Finanzamtes keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden.
Warum nun in diesem Jahr eine Berücksichtigung der Zahlungen in deinem Einkommenssteuerjahresausgleich kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Vielleicht ein anderer Sachbearbeiter, der eine andere Auslegung der Gesetzeslage hat.

Schrader
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 24.06.2009, 12:10
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Hallo,
nein ausser den von mir genannte Rente bekommt min Vater nichts. Also stehen Ihnen im Monat gemeinsam 850€ zur Verfügung, was bei weitem nicht ausreichen ist. Wäre somit meine Forderung rechtens? Vielen Dank
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  #4  
Alt 24.06.2009, 12:24
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Beiträge: 799
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Hallo!

Nun wundere ich mich schon, dass deine Eltern von 850 Euro leben können. Aber vielleicht leben sie ja in Wohneigentum und /oder haben ausreichend Vermögen.
Da es aber keinen Titel eine Gerichtes gibt, wonach du zu Unterhaltszahlungen an deine Eltern verpflichtet bist, ist deine Zahlung als freiwillig einzustufen und nach meinem dafürhalten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend zumachen. Aber ein Finanzanwalt oder gegebenfalls dein Steuerberater müsste da besser bescheid wissen.

Schrader
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Schrader

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  #5  
Alt 24.06.2009, 12:36
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Hi,
leider sind Deine Angaben falsch. Den laut §33a BGB bzw. §1601 sind verwandte in gerader linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewährleisten.
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  #6  
Alt 24.06.2009, 12:54
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Beiträge: 799
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Hallo!


Zitat:
laut §33a BGB bzw. §1601 sind verwandte in gerader linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewährleisten.

Ja, aber nur wenn eine Bedürftigkeit besteht. Die scheint bei deinen Eltern aber nicht vorzulegen. Das was du machst ist nichts weiter als eine Schenkung. Und Schenkungen sind nicht von der Steuer absetzbar.

Schrader
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Schrader

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Geändert von Schrader170 (24.06.2009 um 14:27 Uhr)
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