Unterhaltspflicht für Sohn unter 25

  • hallo, schildere hier jetzt mal kurz meine Situation und hoffe nette Antworten:
    mein Sohn ( Mai 1985 geboren ) hat eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Verkäufer, war aber nur 5 Monate vollzeitbeschäftigt, ansonsten hier und da ein paar Wochen auf 400 Euro Basis.
    Da er unter 25 ist und in meinem Haushalt lebt, bezahle ich ALLES ( Miete Essen ) und zusätzlich 140 Euro Krankenkasse, da er ja über 23 ist.
    Wir bekommen keinen Cent Arbeitslosengeld 2, da mein Verdienst voll angerechnet wird und wir als Bedarfsgemeinschaft gelten.
    So langsam wird die Situation unerträglich, denn ich würde gerne eine eigene Wohnung für mich haben und vielleicht später mit meinem Freund zusammenziehen, und auf der anderen Seite würde mein Sohn auch gerne für sich alleine wohnen und sein eigenes Leben haben.
    Wir sind aber quasi gezwungen zusammen zu bleiben. Ich unterstütze seine Faulheit also noch, denn mitunter habe ich das Gefühl, dass ich ihn nur durchfüttere und er die Füsse hochlegt und sich ein schönes Leben auf meine Kosten macht, ansonsten war unser Verhältnis bis jetzt ganz gut.


    Keiner von uns kann aber sein eigenes Leben führen, und so habe ich die Idee, mir ganz einfach eine andere Wohnung zu mieten und meinen Sohn "im Stich zu lassen", das täte mir in der Seele weh, aber ich habe keinen anderen Plan mehr.


    Und ausserdem stört mich, das der leibliche Vater ( wir sind schon seit fast 20 Jahren geschieden ) keinen Cent Unterhalt leisten muss, denn er lebt ja nicht in unsrer Bedarfsgemeinschaft.


    Ich brauch dringend Hilfe und bin für alle Tipps dankbar.

  • Na ja wenn dein Sohn nicht aus eigenen Kräften auf Arbeitssuche geht dann solltest du vielleicht etwas nachhelfen.Ich denke dadurch du ihn alles bezahlst und ihn sozusagen durchfütterst geht es ihm zu gut als das er arbeiten will.Warum soll er auch denn Mama sorgt ja für alles.Es ist halt so das du ihn erst rausbekommst wenn er 25 ist.Allerdings würde ich ihn an deiner Stelle nicht alles bezahlen.Essen und Trinken ja aber auch nicht mehr.Ich weiß ja nicht ob du ihm auch Taschengeld gibst aber dadurch du ja auch die KV bezahlen mußt gäbe es außerdem von mir keinen cent.Ich würde es auch so machen das er dir die KV Beträge wenn er arbeitet wieder zurückzahlen muß.Ich denke einen Minijob würde er sicher finden wenn er denn wöllte.

  • Hallo Maggy !


    @ Kitty - sorry aber langsam kotzen mich diese unqualifizierten Info's von Dir an - auch wenn Du es persönlich nimmst - irgendwo hat ein Komiker letztens gesagt "...manchmal einfach Fresse halten!"


    Sorry Maggy musste sein!


    S Dein sohn hat die Ausbildung abgeschlossen ! Wer sagt dann das er bei Mama noch bis zum 25 Lebensjahr auf der Tschge liegen darf ? In welchem Gesetz steht das ? Die Fürsorgepflicht besagt was?


    Ich erlebe immer wieder das die ARGE den jungen Leuten suggeriert das sie bis zum 25. Lebensjahr von den Eltern durchgefüttert werden müssen das stimmt wenn sie keine Abgeschlossene Berufausbildung haben und demnach noch nicht über die Möglichkeit verfügen im Berufsleben für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können!


    Kann Dein Sohn aber, er kannmit der abgeschlossenen beruflichen Ausbildung jeder Zeit auch anderweitig im Berufsleben aktiv werden und somit eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen! Jag ihn zur ARGE und dort soll er den Antrag stellen, er bildet eine eigenständige BG und notfalls auf die Strass setzen - dann bildet er ganz sicher eine eigene BG!


    @ und noch was, mich kotzt diese Argumentation von 400 € Jobs an - die waren ursprünglich mal für Schüler und Studenten angedacht, dann haben Frauen diese für den Hinzuverdienst erobert dananch die Alleinerziehenden, inzwischen ist es in allen Dienstleistungsbereichen an der Tagesordnung nur noch auf 400€ Basis zu verhandeln.


    Und Zeitarbeitsfirmen und Arbeitsagenturen blasen ins gleiche Horn, alles wegen dem Wettbewerb, weil Arbeitskräfte woanders billiger sind!


    Dann kommt als nächstes die Reform der Reformen - damit man bei HARTZ IV demnächst nicht mehr damit argumentieren kann, das Sozialversicherungpflichtige Tätigkeiten zur Zielsetzung gehören. schon jetzt kannste von jedem zweiten SB hören das der 400€ Job ja schon mal ein Einstieg sei, ne scheiss ist das kappiert das mal langsam und ratet nicht immer wieder nur weils eng wird mit der Argumentation zu 400€ Jobs! Sowas ist Kurzichtigkeit die schon an Blindheit grenzt!

  • @ Horst
    Ich habe überhaupt keine unqualifizierten Infos gegeben.Du solltest mal richtig lesen und nicht ständig anderen Leuten den Mund verbieten.Ich weiß schon das du dir gerne alles so zurechtbiegen würdest wie du es gerade brauchst aber so fun ktioniert das nicht.Die Mutter kann den Sohn nicht einfach so vor die Türe setzen und erwarten das die ARGE ihn als BG ansieht und vielleicht eine Wohnung genehmigt und die Ausstattung dafür.Er hat zwar eine abgeschlossenen Berufsausbildung aber es ist nun mal so das er erst mit 25 eine eigene Bg bildet und erst dann ausziehen kann.Warum soll er denn nicht einen Minijob annehmen.Sicher ist dies keine Garantie für eine Festeinstellung aber so kann er zumindestnes etwas zu seinem Lebensunterhalt beisteuern und er hat einen anderen Tagesablauf als den ganzen Tag nur herumzusitzen.Wenn du so einen Job hättest dann wäre es dir auch möglich z.B. deinen Kindern mal etwas zu geben anstatt dies dem Staat zu überlassen.

  • Also erstmal weiß ich gar nicht warum ihr euch hier so anmault... Es wurde eine frage gestellt und diese sollte man hier erfahrungsgemäß beantworten...


    So und nun zum eigentlichen Thema...
    Ich denke das dein Sohn mal zur ARGE gehen sollte um einen Antrag auf Umzug in eine eigene Wohnung zu holen und zu stellen...
    Er soll angeben das die Situation unerträglich ist und das er sich mit dir nicht ein bisschen versteht... Meine Schwester ist gerade 20 geworden und lebt alleine... wurde möglich weil sie genau dies angegeben hat... Wenn dies bei dir nicht klappt weiß ich auch nicht... oder aber er zieht einfach aus und muss dann aber damit leben das er ne 3 Monatige sperre bekommt...


    Ansonsten würde ich sagen ziehst du so schnell wie möglich die nötigen Grenzen und sagst deinem Sohn einfach mal wie es ist...


    Kann mich echt gut in die Situation reinversetzen die du gerade durchmachst...


    LG