Unterhaltspflicht gegenüber Ex-Mann der nun Hartz4 Solzialeistungen bezieht

  • Servus,


    kurz die Vorgeschichte:


    ich bin m, 38 und lebe mit meiner Freundin seit ein paar Jahren zusammen (in gemeinsamer Wohnung auch .gem Mietvertrag). mein Freundin ist noch mit dem Ex verheiratet, aber schon seit längerer Zeit, bevor wir uns kennengelernt haben, getrennt lebend. Natuerlich wäre die Frage warum man nicht schon längst geschieden ist legitim :) Das möchte ich nur kurz beantworten: Steht ganz gross auf unserer TODO Liste :)


    Nun zur Frage: Vor Kurzem ist ein Schreiben in den Briefkasten geflattert vom vermutlich zuständigen Arbeitamt des Ex-Mann und moechte, dass meine Freundin, das Formular mit Angaben zur Person macht.. Einkommen etc...
    Sie verdient soviel, dass Sie ihren Lebenunterhalt finanzieren kann.


    In dem Formular wird gefragt... 1) In Ihrem Haushalt lebende Personen 2) Außerhalb Ihres Haushalt lebende Personen mit Angaben zur "familiären Beziehung" und Angaben zum Einkommen


    Anmerkungen:
    Angaben unter Ziffer 1 und 2 sind notwendig, etwa um vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber weiteren Personen festzustellen. Daneben gilt es Vorteile festzustellen, die durch das Zusammenleben mit einer anderen person entstehen können.


    Sollen wir nun tatsächlich Angaben über meine Verdienstverhältnisse machen ? Was habe ich mit dem zu tun ?
    Zur Information: ich verdiene ca. 3000-3500 netto


    Selbst wenn ich nun Angaben zu meine Person mache, was ich nicht tun werde, könnten die doch nicht "Unterhalt", für den von den Sozialleistungen abhängigen Mann, von mir verlangen? Was habe ich mit dem zu tun ?