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#1
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Ein Kind wollte Probewohnen bei ihrem Vater machen. Das Kind hatte starke schulische Probleme(Klassenmobbing) und hat sich mit seinen 13 Jahren für eine Psyhartischebehandlung in einer Klinik
entschieden.Nach 4 Monatiger Behandlung sollte es zu einen 2 Monatigen Probewohnen beim Vater kommen, unter der Bedingung das er sein Kind in Niedersachsen zur Schule bringt ( 14Km vom Vater in Bremen) .Dieses wurde mit den Klinikpsyhologen, dem JA Niedersachsen, der Mutter und dem Vater beschlossen.Dieses stimmte der Vater zu. Aber der Vater meldete sein Kind einfach in Bremen an und meldete es auch an einer bremer Schule an , ohne wissen der Mutter , des Jugendamt Niedersachsens und dazu auch noch Rückwirkend um 3Wochen verschoben. Die bremer Meldestelle sagt das dieses OK ist.( Eltern geschieden ,beide das Sorgerecht) Aber die Mutter kann das Kind nicht mehr Ummelden ,weil Niedersachsen das Einverständniss des Vaters braucht, der dieses aber nicht gibt. Wie kann es sein das es in Bremen so einfach geht und in anderen Bundesländern nicht oder ist da was Faul? |
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#2
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Bei welchem Elternteil hat denn das Kind vor der Behandlung gewohnt, bzw. wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
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#3
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Sofern die Mutter das Aufenthalsbestimmungsrecht hat, kann der Vater das Kind nur als Gastkind in der Schule anmelden. Die Schule müßte aber auch heir eine Info von der Mutter anfordern, ob dies okay geht.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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