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Vater tot, Mutter neu verheiratet. Halbwaisenrente?

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  #1  
Alt 11.06.2009, 18:11
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Beiträge: 6
Standard Vater tot, Mutter neu verheiratet. Halbwaisenrente?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob die Frage hier richtig ist, aber folgendes.....

mein Erzeuger (Vater) ist im Februar diesen Jahres gestorben. Ich hatte über 10 Jahre keine Kontakt mehr zu ihm. Meine Mutter war mit ihm verheiratet. Sie sind aber schon lange geschieden. Unterhalt hat er seit ihrer Trennung jedoch nicht gezahlt. Meine Mutter ist neu verheiratet. Adoptiert bin ich jedoch nicht. Ich habe nur den Namen ihres neuen Mannes angenommen. Momentan studiere ich und bekomme Bafög und das Kindergeld. Ich bin 21 Jahre alt. Ich weiß von meinem Vater nur, dass er lange krank, Lkw-Fahrer war und nun tot ist. mein älterer Bruder musste sich um die Beerdigung kümmern.

Meine Frage ist nun:

Habe ich nun Anspruch auf Halbwaisenrente?

Danke für die Antworten!
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  #2  
Alt 11.06.2009, 18:35
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Muss ich das verstehen?
Im BAföG-Bereich, als du dich wegen deiner Freundin erkundigst, bist du 26 und verdienst 2000 € netto und hier bist du 21 und studierst?! Also entweder bist du schizophren oder du willst die Leute hier verarschen.
Dieses Forum ist keine Beschäftigungstherapie für die Leute, die anderen helfen wollen. Wenn du Langeweile hast, geh auf den Spielplatz.
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  #3  
Alt 11.06.2009, 21:45
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 6
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Hey, ich verarsche hier gar niemanden!

Diese Frage hier hat meine Freundin gestellt! Ich habe mich heute erst hier angemeldet! Sie wollte sich nur wegen der einen Frage nicht auch anmelden! Ist das ein Problem?
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  #4  
Alt 12.06.2009, 02:11
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Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Sorry, hätt ich ja auch drauf kommen können. Leider passiert es immer mal wieder, dass Leute sich einen Spaß draus machen sich irgend eine Geschichte auszudenken oder ein und die selbe Frage zig Mal zu stellen.
War ich wohl zu voreilig. Tut mir leid...

Zu der Situation deiner Freundin: Anspruch auf Halbwaisenrente hat man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bzw. des 27. LJ wenn man in Ausbildung ist. Ich denke dazu zählt auch ein Studium.
Sie könnte einfach mal bei der Deutschen Rentversicherung anrufen, die sollten ihr genaue Auskunft geben können, auch wie sie das beantragt usw.

LG, Jalale.
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  #5  
Alt 12.06.2009, 16:20
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 6
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Hallo,

Danke für deine Antwort!

Wir werden da mal anrufen und nachfragen!
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