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ALG2 oder Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung?

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  #1  
Alt 23.03.2008, 18:31
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Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 5
Standard ALG2 oder Sozialhilfe oder Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung?

Hallo,
so weit ich mich erkundigt habe, kommt für jemanden der eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt kein ALG 2 in Frage.

Was bedeutet aber Sozialhilfe oder Grundsicherung ? Gibt es da Unterschiede? Einkommen, Vermögen usw.?Könnte mir das jemand bitte erklären?

Wenn diese Person (Vater), die volle Erwerbsminderungsrente bekommt mit einer Person (Mutter die geringfügig Vollzeit selbstständig ist) zusammen lebt was könnten sie zusätzlich beantragen? Sozialhilfe oder doch ALG 2.

Meine Mutter wird nur hilfsbedürftig aufgrund ihrer Krankenversicherung.

Meine Mutter und mein Stiefvater ( nicht verheiratet )bewohnen ein selbstgenutztes Haus. Meiner Mutter gehört dieses Haus, aber mein Stiefvater hat lebenslanges Wohnrecht. Wie verhält sich das Vermögen, sprich Haus bei Beantragung von Sozialhilfe?

Würde mich sehr freuen wenn mich da jemand etwas aufklärt.

Danke
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  #2  
Alt 18.05.2008, 23:56
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Salix: Die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem SGB XII und die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" nach SGB II sind im Hinblick auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht grundlegend verschieden, aber es gibt Unterschiede.
Der Vater muss Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen, die Mutter muss ALG 2 beantragen.

Ein selbstgenutztes Eigenheim gilt bei der Mutter (Eigentümerin) nicht als verwertbares Vermögen. Das Wohnrecht des Stiefvaters bedeutet, dass er keine Miete zahlen muss.

Geändert von nataly (19.05.2008 um 00:23 Uhr)
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  #3  
Alt 19.05.2010, 00:27
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Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von nataly Beitrag anzeigen
Salix: Die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem SGB XII und die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" nach SGB II sind im Hinblick auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht grundlegend verschieden, aber es gibt Unterschiede.
Der Vater muss Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen, die Mutter muss ALG 2 beantragen.

Ein selbstgenutztes Eigenheim gilt bei der Mutter (Eigentümerin) nicht als verwertbares Vermögen. Das Wohnrecht des Stiefvaters bedeutet, dass er keine Miete zahlen muss.
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Hi,
Grundsicherung kommt nur bei unbefristeter Erwerbsminderung in Frage ,bei befristeter Eerwerbsminderung

gibt es nichts .(fehler im sozialen Netz)

die Mutter ALGII richtig.


Ic)by CCTOP

Geändert von CCTOP (19.05.2010 um 00:29 Uhr)
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  #4  
Alt 19.05.2010, 01:29
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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es handelt sich um eine gemischte bedarfsgemeinschaft, man kann also nicht alg 2 bei dem einen und leistungen nach dem SGB XII bei dem anderen beantragen

zuständig wird hier allein die arge sein, solange wenigstens ein mitglied erwerbsfähig ist
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  #5  
Alt 19.05.2010, 07:53
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier nicht um eine Erwerbsminderung, sondern Erwerbsunfähigkeit!? Nun weiß ich nicht, ob es sich so verhält, wie advokat schreibt, dass also dann für beide das ALG 2 greift. Gut wäre es, weil bei der Berechnung gem. SGB XII die zulässigen Vermögensverhältnisse in der Tat anders festgelegt sind. Das zulässige Barvermögen ist geringer - wie hoch genau, weiß ich jetzt gerade nicht, findest du sicher im I-Net, außerdem heißt es dort, dass jedes "erwerbsfähige" Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Auto besitzen darf. Dies trifft dann natürlich auf diesen Stiefvater nicht mehr zu. Das Haus bleibt zwar deinem Stiefvater unbenommen und er kann darin wohnen bleiben - natürlich -. Wenn aber das, was advokat schreibt (also, dass sie beide nach wie vor unter dieses ALG 2 fallen) nicht stimmen sollte, gäbe es diese Sozialhilfe an sich nur noch auf Darlehensbasis und ist später aus der Erbmasse zurückzuzahlen.

Gruß. Lirafe
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