Bekleidungsgeld für Sozialhilfeempfänger?

  • Meine Mutter lebt in einem Pflegeheim und erhält,da sie eine geringe Rente hat ,Pflegewohngeld und Sozialhilfe.Kann sie auch Bekleidungsgeld beantragen?Denn die Sozialhilfe ist ja nur ein Taschengeld für Frisör,Fußpflege und Kosmetik.Oder ist mit der Sozialhilfe alles abgegolten?

  • Die alte Sozialhilfe ( HzL ) bis 2004 sah noch Kleidergeld vor. Danach war es im höheren Regelsatz enthalten. Ich meine zu wissen das ab 2005 Bekleidung als Erstausstattung nur noch für Schwangere und Babys gibt. Für reinen Ersatz von Erwachsenen nein. Möglich vielleicht über SGB IX. Bestimmte Schwerbehinderte können statt Sachleistungen nun Geld bekommen, können sich dann kaufen was sie wollen. Ich hoffe für dich hier weiss es noch jemand besser, sonst...Kleiderkammer.

  • .... Möglich vielleicht über SGB IX. Bestimmte Schwerbehinderte können statt Sachleistungen nun Geld bekommen, können sich dann kaufen was sie wollen. ....


    Das, worauf Du hier hinweisen willst, nennt sich persönliches Budget.
    Das hat aber nichts mit der Fragestellung hier zu tun.
    Eine andere Antwort auf die eigentliche Frage als Du bereits gegeben hast

    Die alte Sozialhilfe ( HzL ) bis 2004 sah noch Kleidergeld vor. Danach war es im höheren Regelsatz enthalten. Ich meine zu wissen das ab 2005 Bekleidung als Erstausstattung nur noch für Schwangere und Babys gibt. Für reinen Ersatz von Erwachsenen nein. ....


    kann ich aber derzeit auch nicht geben.


    Zumal ja auch im § 27b des SGB XII steht

    Zitat

    § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen


    (1) Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst den darin erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt. Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspricht dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 42 Nummer 1, 2 und 4.
    (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung;.....


    dms

  • Danke für Eure Auskunft.Habe mir das im SGB durchgelesen und ich denke, daß das Kleidergeld wohl in den monatlichen Leistungen enthalten ist.Schade,hätte ja sein können aber zur Kleiderkammer brauch meiner Mutter noch nicht.