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#1
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Hallo,
ich erhalte seit ca. 4 Monaten Sozialhilfe (bei dauerhafter Erwerbsminderung), vorher Alg2. Die vom Sozialamt haben meine Kontoauszüge für den Erstantrag für ihre Akte erhalten. Jetzt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag erhalten in dem ich aufgefordert wurde noch einmal die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Ich habe also meine Kontauszüge ausgedruckt und alles geschwärzt bis auf die Miete die ich zahle. Jetzt bekam ich wieder einen Brief in dem ich aufgefordert werde die Kontoauszüge komplett ungeschwärzt offenzulegen. Ich habe allerdings im Internet gelesen dass es mein Recht wäre alle Daten zu schwärzen bis auf das Einkommen (habe ja keins) und die Miete. Ich bin jetzt wieder total verunsichert und weiß nicht was ich darf und was nicht! Bitte helft mir! Gruß Saphira |
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#2
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nee, die wollen und müssen schon sehen, wer dir evtl. noch jeden monat 1000 euro auf dein konto zum verjubeln aufs konto überweisen tut.
aber mal ne gegenfrage: hast du was zu verbergen? |
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#3
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mir geht es nicht ums verbergen sondern darum dass es meine privatsache ist wenn ich mir bei einem sexshop etwas bestelle
nicht das ich das getan habe aber du verstehst sicher was ich meine. also dass der betrag offen gelegt werden soll ist mir klar. aber wie sieht es mit dem verwendungszweck aus? |
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#4
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Wenn du im I-Net nachgelesen hast, was man "schwärzen" kann und was nicht, bist du sicherlich auch darauf gestoßen, dass das in erster Linie gilt für Beiträge, die man beispielsweise zahlt an Parteien (es gibt ja schließlich auch das Wahlgeheimnis) und auch Beiträge zu religiösen Vereinigungen. Ansonsten bräuchten "die" beim Amt doch gar keine Auszüge anfordern, weil jeder alles Mögliche schwärzen würde.
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#5
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Moin moin
also hier mal ein Link wo du alles was du über das Thema wissen solltest drin steht. kontoauszüge lg |
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#6
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Zitat:
Kann doch denen schnurzpiepegal sein wie ich mit meinem Geld haushalte. |
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#7
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@Saphira110
Bitte geh`bei Antworten hier im Forum davon aus, dass man/wir/ich keine persönlcihe "Meinung" kundtun zu Fragen - wie beispielsweise die von dir gestellte -, sondern das weitergeben, das wir selbst "erfahren" oder "nachgelesen" haben. Mein "Beitrag" zu deiner Frage war also nicht "meine Meinung", sondern das, was ich darüber inzwischen gelesen und mitgeschnitten habe, also kein Auftackt zu einer Diskussion. |
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#8
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Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.
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#9
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ich will weder eine Diskussion anstacheln noch sonstiges sondern einfach nur wissen was meine Rechte sind. Ich habe 3 Jahre Terror und Erniedrigungen von der Arge ertragen müssen und bin es einfach leid.
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#10
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Das ist verständlich, aber wir können dir hier leider trotzdem nur aus Erfahrungswerten antworten, auch wenn die Antworten mitunter nicht so sind, wie man sie gerne hätte.Mehr kann man dazu nicht sagen.
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