|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Ein Bekannter bezieht Grundsicherung im Alter + 20% Schwerbehindert.
Wie ich jetzt erst wieder feststellen durfte, ist er laut AOK Schreiben seit über einem Jahr wieder nicht mehr in der Versicherung! :-(( Vorher als er ca. 1 Jahr Arbeitslosengeld 2 bezogen hat war er in der AOK. Das Sozialamt muss doch die Beiträge für die Krankenversicherung übernehmen - oder sind diese bereits im Regelsatz - und der Betroffene müsste sich selbst wieder bei der AOK versichern und die Beiträge selbst bei der AOK bezahlen? Gruß |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| alter Lohn wird mit einberechnet?! | AlineG | Einkommensanrechnung | 6 | 18.08.2008 11:52 |
| Unterschied zwischen ALGII und Grundsicherung? | Jennifer | Anspruch und Leistungen | 5 | 31.10.2007 22:05 |
| grundsicherung od. harz4 | anjapolska | Anspruch und Leistungen | 3 | 05.10.2007 17:08 |
| Anrechnung im Alter (Riester Rente) | Johnny75 | Einkommensanrechnung | 1 | 29.08.2007 01:35 |
| Auskunft vom Amt für Grundsicherung...is das wirklich so????? | Hilde37 | Anspruch und Leistungen | 2 | 20.07.2007 10:03 |