Habe ich Anspruch auf Leistungen nach einer schulischen Berufsausbildung?

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr im Juli meine schulische Berufsausbildung abgeschlossen. Seitdem bin ich auf Jobsuche. Seit 4 Monaten wohne ich alleine und nicht mehr bei den Eltern.


    Zur Zeit bekomme ich nur Kindergeld womit ich meine private Krankenversicherung zahle die über meine Eltern läuft. (Bei einer Gesetzlichen konnte ich mich nicht anmelden mit der Begründung, dass ich noch nie ein Einkommen hatte.


    Meine Miete und essen zahle ich zur Zeit mit einem 400 Euro Job.


    Habe ich Anspruch auf irgendwelche Leistungen? Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt ich hätte keine, da ich nie ein Einkommen hatte. Stimmt das?


    Danke!
    Peter

  • ALG 2 könntest du als aufstockende Leistung beantragen beim Jobcenter. ODER alternativ Wohngeld als Geringverdiener sowie Arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit.
    ALG 1 ist bei der Agentur für Arbeit ( früher: Arbeitsamt ) nicht möglich. Das ist eine sozialVERSICHERUNGSleistung. Vorherige Beitragszahlungen sind dafür zwingend erforderlich, was für einem 400 € - Job jedoch nicht der Fall ist. Es stimmt also, was dir das Arbeitsamt sagte.

  • Ich bin 22 Jahre alt. Müssen meine Eltern mich versorgen oder gibt es eine Möglichkeit ALG2 zu beziehen. Meine Eltern sind beide berufstätig und verdienen ganz oke, haben aber keine Lust mich zu finanzieren.
    Gibt es eine elternunabhängige Leistung die ich beziehen kann?

  • Hast du schon mal daran gedacht, evtl. noch eine betriebliche Ausbildung zu machen? Ich kenne viele junge Leute, die eine schulische Ausbildung gemacht haben und danach eine betriebliche, weil sie mit der schulischen Ausbildung keinen Job gefunden haben. Mit 22 Jahren kann man durchaus noch eine betriebliche Ausbildung machen.

  • Wenn du im Haushalt der Eltern wohnst, bildest du mit denen eine Bedarfsgemeinschaft und hast keinen Anspruch auf eine alleinige Leistung für dich.

  • Ich wohne nicht mehr im Haushalt der Eltern, sondern seit 4 Monaten alleine ca 200 km von meinen Eltern entfernt und habe keine Möglichkeit wieder zurückzuziehen. Habe ich somit Anspruch auf eine Leistung? Wie ist das genau geregelt?


    Ich habe mich auch gestern erst bei der Meldebehörde umgemeldet. Könnte das ein Problem werden?


    Ich bewerbe mich momentan weiterhin für Arbeitsstellen aber sicherheitshalber auch für betriebliche Ausbildungen ab September.

  • Hatte ich übersehen, dass du alleine wohnst. Somit besteht Anspruch auf Alg II. Es könnte aber Schwierigkeiten geben, da du durch den Auszug aus dem Elternhaus bedürftig geworden bist. Dann zahlt das JC keine Miete und nur 80 % der Regelleistung.