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#1
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Hallo
Ich hab mal eine Frage. Meine Schwester hat schon seit ca. 2 Jahren für 7 Stunden die Woche eine Haushaltshilfe, wofür sie 8,- € pro Stunde Zuschuss bekommt. Jetzt hat sie ( ich glaube vom Amt ) ein Schreiben bekommen, in dem steht! Private Haushaltshilfen müssten bei der Bundesknappschaft /Minijobs angemeldet werden. Wer kann mir mal erklären ( wie einem kleinen Mädchen ) warum wieso und wesshalb das gemeldet werden muss/soll. Wenn es gemeldet werden muss, muss die Haushaltshilfe da noch Steuern bezahlen? Egni |
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#2
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Warum?! Schonmal was von Schwarzarbeit gehört?! Die Frage ist doch sicherlich ein Witz...
Turtle |
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#3
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Die Frage kann nur ein Fake sein, sonst wird sich ein Staatsanwalt
freuen wenn Er 2 Personen wegen Schwarzarbeit anzeigen kann, da Jeder schon mal was von einer Minijobcentrale gehört hat. Ip vom Pc führt zum Absender. Herzlichen Glückwunsch. |
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#4
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ja, aber ein staatsanwalt wird sich kaum die mühe machen den fall über die ip zuverfolgen. hier gab es schon größere eingeständnisse von schwarzarbeit und sozialberug.
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