|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich bin seit 2005 chronisch krank und war aus diesem Grund letztes Jahr 11 Monate in medizinischer und beruflicher Reha. Finanziert worden ist dies durch meine Krankenkasse und die DRV Rheinland-Pfalz. Die Reha war laut Reha-Träger erfolgreich; ich konnte mich stabilisieren. Man empfahl mir eine überbetriebliche Ausbildung in einem Berufsförderungswerk. Anfang dieses Jahres kam dann die Mitteilung der DRV Rheinland-Pfalz, dass sie beabsichtigen keine weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen. Ich habe natürlich geantwortet, dass ich noch nicht komplett rehabilitiert bin und dringend weitere Leistungen benötige. Die DRV lehnte trotzdem ab. Mein Betreuer (Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII) ging anschließend in meinem Namen in Widerspruch und legte ein Attest meiner Psychiaterin bei, die mir bestätigte, dass weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als sinnvoll angesehen werden. Ihre Meinung war übereinstimmend mit der des Reha-Trägers (siehe oben). Leider war auch dieser Widerspruch nicht erfolgreich. Begründung: ich kann vollschichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Ein Witz! Ich habe zwar im Rahmen der Reha teilweise vollschichtig gearbeitet (u. A. Praktika), aber dies ist doch ein großer Unterschied zum ersten Arbeitsmarkt. Zudem habe ich 2007 es schon vergebens auf dem ersten Arbeitsmarkt (Ausbildung als Industriekaufmann) versucht. Die DRV rat uns, sich an die Arbeitsagentur zu wenden. Letzte Woche gab ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab. Ein paar Tage später dann der negative Bescheid: die Arbeitsagentur sieht sich nicht als zuständig an und leitet den Antrag an die DRV weiter. Jetzt soll dasselbe Spiel wieder von vorne losgehen? Als (vorerst) letzte Chance haben wir dann das Job-Center angesehen, von dem ich ALG II beziehe. Die wollen aber auch keine Ausbildung finanzieren, höchstens Lohnzuschüsse für eine Beschäftigung. Ob das was bringt? Ich habe zwar schon eine Ausbildung, allerdings nur als Kaufmännischer Assistent, was auf dem Arbeitsmarkt nicht viel Wert ist. Zurzeit arbeite ich 4 Stunden als 1-€-Jobber. Vom ersten Arbeitsmarkt rät mir mein Betreuer ab, ich würde mir eine „blutige Nase“ holen. Der Antrag bei der DRV wird mit hoher Wahrscheinlich wieder negativ beschieden werden. Jetzt steh ich vor dem Nichts. Die aktuelle Situation belastet mich psychisch sehr. Was kann man noch tun? Mich weiter vom Job-Center durchfüttern lassen will ich nicht. Evtl. Leistungen über das persönliche Budget? Da gäbe es ja einen Rechtsanspruch. Viele Grüße Lichtblick |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Zitat:
bevor Du mit dem Wunsch nach persönlichen Budget ebenso Schiffbruch erleidest, wie Deinen vergeblichen Bemühungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA); informiere Dich bitte, was für Leistungen im persönlichen Budget zusammengefasst werden sollen und als Finanzbetrag zur freien Verfügung steht. PS: ich kann aus deinem Artikel aus keinen Anlass für LTA finden Dass Du auf dem Arbeitsmarkt mangels Angebote nicht unterkommen kannst, ist doch kein Beweis dafür, dass Du aufgrund einer Behinderung/ Beeinträchtigung Deinen alten Beruf nicht mehr ausüben kannst auf Dauer. Die Gründe, warum man der Abschlussempfehlung (med. Reha) hinsichtlich Ausbildung/ Umschulung nicht gefolgt ist, sind hier auch nicht so eindeutig. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich würde es ja auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versuchen, aber dazu muss mich erstmal jemand nehmen. Leider suchen sich die Ausbildungbetreibe die Crème de la Crème heraus, sodass ich als chronisch Kranker kaum eine Chance habe. Mein Betreuer recherchiert für mich und ruft bei Betrieben an. Sie hören zwar zu wenn sie meinen Lebenslauf erläutert bekommen, aber deshalb bevorzugen sie mich nicht. Zumindest nicht freiwillig. Ein Lohnzuschuss für den Betrieb, für die erbrachte Minderleistung in einer Ausbildung, wäre eigentlich optimal. Das will das Job-Center aber nur für eine Arbeitsstelle gewähren, wenn überhaupt. Irgendwelche Fördermöglichkeiten muss es doch für chronisch Kranke geben. Es kann doch nicht Absicht des Staates sein mich weiterhin mit ALG II durchzufüttern. Viele Grüße Lichtblick |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Übrigens hat man Dir doch eine Förderung angeboten: Zitat:
Zitat:
Du spricht öfters von einem Betreuer; ist damit der zuständige vom Jobcenter gemeint? Das Jobcenter ist für eine Ausbildung nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, weil nach dem SGB II die Beseitigung der Hilfebedürftigkeit im Vordergrund steht, und das bedeutet nunmal in deinem Fall eigentlich Arbeit und nicht Ausbildung. Es gibt allerdings auch Fälle, wo die Ausbildung im Vordergrund steht. Wie sieht es denn mit einer regulären "normalen" Berufsausbildung aus? Vorher solltest Du bei der Agentur für Arbeit mal abklären, ob diese einer Förderung mittels BAB für eine Zweitausbildung zustimmen. Dies ist eine KANN-Leistung -übrigens eine Förderung einer Ausbildung-. Zusatz/Nachtrag: Bedenke aber, dass Du dann aus ALGII raus bist, und nur von der Ausbildungsvergütung leben musst. Evtl. noch BAB und evtl. einen Mietzuschuss seitens des Jobcenters. Aber auch dort geht es nach arbeitsmarktlichen Gesichtspunkten. Wenn deine bisherige Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt noch verwertbar ist, dann wird man wohl dem nicht zustimmen. Leider ist das Forum für dein spezifisches Anliegen nicht so der richtige Platz, weil Du evtl. umfassendere Beratung benötigst und man auch weitere Informationen über Dich braucht. Aus deinen Beiträgen war nicht so eindeutig erkennbar, ob man Dir auch Alternativen ohne Förderung angedeutet hatte. Vielleicht solltest Du da evtl. selbst mal dies ansprechen. Evtl. schaust Du auch mal bzw. googelst mal zum Thema Schwerbehindertenausweis. PS: Sollte es etwas zu hart formuliert gewesen zu sein, so sei versichert, dass dies nicht meine absicht war Geändert von dms (28.09.2011 um 21:23 Uhr) Grund: Zusatz/Nachtrag: |
|
#5
|
||||||||
|
||||||||
|
Hallo,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Viele Grüße Lichtblick |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Hallo, ich muss leider erstmal passen.
Ich habe mich nochmal schnell belesen hinsichtlich SGB XII. Nun erschließt sich einges bzw. steht in einem anderem Licht da. Allerdings kann ich Dir konkret zu Dir nichts weiteres sagen. Viel Glück, bei deinem weiteren Vorgehen. dms |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
mein zweiter Antrag ist mittlerweile bei der zuständigen Rentenversicherung angekommen und wurde nach etwas Druck auch bearbeitet. Jetzt habe ich eine Einladung zu einer Begutachtung bekommen, worüber ich erst mal ziemlich glücklich bin, da ich meine Krankheitsgeschichte selbst dem Arzt vortragen kann. Bei meinem ersten Antrag wurde ja mehr oder weniger nach Aktenlage entschieden. Des Weiteren wurde mir das Formular G130 zum Ausfüllen zugeschickt. Damit bin ich ehrlich gesagt ziemlich überfordert, da ich ja auch nichts falsch machen möchte. Wo bekomme ich denn kompetente Hilfe beim Ausfüllen, außer durch den VdK? Viele Grüße |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Zitat:
schau mal auf dieser Webseite hier klicken Als ein erster Anlaufpunkt sind z.B. Reha-Servicestellen eingerichtet. evtl. können die dort beim ausfüllen helfen. Ansonsten müsste es doch dein Betreuer auch können; der kennt ja anscheinend auch die Vorgeschichte. Viel erfolg beim nächsten Anlauf. dms |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Hallo, sollte Deine gesundheitliche Einschränkung im weitesten Sinn mit der Wirbelsäule zu tun haben, empfhele ich Dir auch mal im : Bandscheibenforum zu sehen, dort findest Du auch sehr viel was mit Reha und Anträgen zu tun hat.
|
|
#10
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich habe mich überwunden und habe den Antrag ausgefüllt. Mein Betreuer hat ihn für okay befunden und so habe ich ihn diese Woche per Einschreiben abgeschickt. Als letzte Tätigkeit habe ich meinen 1-€-Job angegeben. Ich habe dort 15 Std. die Woche in meinem gelernten Beruf (kaufmännischer Assistent) gearbeitet. Ich frage mich wie die Rentenversicherung dies auslegt? Ich kann im Moment, aufgrund meiner psychischen Erkrankung, nicht Vollzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, obwohl dies die RV in ihrem letzten Widerspruchsbescheid behauptet hat. In welchem Beruf ich ausgebildet werde ist mir mittlerweile relativ wurscht, hauptsache ich hab mal einen vollwertigen Abschluss. Zu dieser Begutachtung geht wahrscheinlich mein Betreuer mit, worüber ich sehr glücklich bin. Macht wahrscheinlich nochmal einen ganz anderen Eindruck. Viele Grüße |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bildung und Teilhabe - BIldungspaket | winnie | Familienförderung | 5 | 25.07.2011 19:08 |
| Bildung und Teilhabe | Salvadora | Änderungen und Reformen | 11 | 05.07.2011 15:34 |
| [mit Verwandten] Leistungen | krungthong | Anspruch und Leistungen | 2 | 28.09.2010 22:29 |
| [Alleinstehend] Leistungen | Wiederindeutschland | Anspruch und Leistungen | 1 | 13.02.2010 10:28 |
| Leistungen | riggi44 | Anspruch und Leistungen | 2 | 15.11.2007 19:52 |