Probleme bei Grundsicherung nach verbrauchtem Erlös aus Hausverkauf ?

  • Hallo ! Tolles Forum und ich hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Folgende Situation:


    Meine Eltern (66 Jahre) sind gezwungen Ihr Haus zu verkaufen, da durch die bisherige Selbständigkeit meines Vaters Schulden in Höhe von ca. 30.000 EUR angesammelt wurden und das zukünftige Einkommen (Rente von insg. 400 EUR / Monat) nicht zur Schuldentilgung, Resttilgung des Hauses (Restschuld ca. 60.000 EUR mit monatlicher Tilgung von 550 EUR) und Lebenshaltung reicht.


    Das Haus hat laut einem aktuellen Gutachten einen Verkehrswert von 196.000 Euro. Meine Eltern wollen mir das Haus für einen Kaufpreis von 120.000 Euro verkaufen. Somit bleiben nach Abtragung der verbleibenden Schulden von 30.000 aus der Selbständigkeit + 60.000 Euro Restschuld des Hauses noch ein Betrag von 30.000 Euro, von dem meine Eltern die nächsten Jahre leben wollen. Wenn dieses Geld verbraucht ist, werden meine Eltern wohl die Grundsicherung beantragen müssen. Meine Eltern werden mir eine Miete von ca. 300 EUR zahlen und sollen ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.


    Kann es hierbei zu Problemen kommen, da das Haus ja nicht zum Verkaufswert sondern zu einem niedrigerem Wert an mich verkauft wurde?

  • Hallo!


    Das hört sich so an, als ob das Haus familienintern weit unter Wert verschleudert werden soll. Denn welcher normalegeneigte Käufer sollte deinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht zu einer so günstigen Miete anbieten. Da braucht man ja über 33 Jahre, um das Geld wieder drin zu haben. Normal sind ja Kaufpreise von 12 bis maximal 15 Jahren Kaltmiete. Es kann also sein, dass jemand vom Amt da mal genauer hinschaut. Verschleudern und Verschleiern von verwertbaren Vermögen führt immer zur Minderung oder Ablehnung von Leistungen nach Leistungen gemäß SGBII, oder im Falle deiner Eltern ist es dann ja die Grundsicherung und es greift das SGBXII.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Dass du das Haus unter dem eventuell anzusetzenden üblichen Wert kaufen kannst/wirst, sehe ich - entgegen Schrader - nicht als dermaßen abwegig an, da hierbei ja zu beachten ist, dass du von dem haus nicht "so viel haben" wirst, da dann ein lebenslanges Wohnrecht darauf lastet.


    Im übrigen würde ich dir/euch raten, die derzeit gängigen Formulare zur Beantragung H iV oder Aufstockung auf H IV-Niveau noch einmal unter dem Aspekt "Vermögen" anzusehen. Soviel ich weiß, wird insbesondere nach zwischenzeitlich verwertetem Vermögen in den vergangenen drei Jahren gefragt. Wenn also deine Eltern von dem Resterlös, den sie durch Verkauf erhalten, ggf. zusammen mit der Rente oder sonstigem, was sie an Einkommen haben könnten, voraussichtlich mehr als 3 Jahre leben werden, spielt das heutige Problem zu dem Zeitpunkt keine Rolle mehr.