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#1
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Tach@ all
Folgende Situation: Die Freundin von meinem Sohn hat eine Zahlungsaufforderung von einem Vollstreckungsbeamten bekommen. Die Rückforderung setzt sich aus zwei Positionen zusammen. Leistungen für Unterkunft und Heizung von 2007 Leistungen z. Sicherung des Lebensunterhalt von 2007 folgende Tatsachen ihrerseits liegen vor. 1. 2007 war sich noch minderjährig , Emfänger und Antragsteller der Leistungen war also ihre Mutter. 2. Sie befindet sich momentan in der Ausbildung und das Einkommen ist inkl. Kindergeld unter 500 Euro 3. Von seitens der Rückfordenden Partei in dem Fall die ARGE wurde ihr keinerlei Möglichkeit gegeben zu einer Stellungnahme oder sonstige Möglichkeit der Rückzahlung. Die ARGE hat sofort einen Vollstreckungsbeamten auf die Bude geschickt. Der zweite Termin für die Vollstreckung ist in gut 3 Wochen und wir brauchen dringend folgende Infos. 1. Muss mann überhaupt diese Leistungen die mann als minderjährige bekommen hat zurückzahlen wenn mann 18 Jahre alt geworden ist. Und den Antrag auch nicht selber gestellt hat. ?? 2. Kann der Vollstreckungsbeamte auch bei Auszubildenden pfänden . ?? 3. Hätte die ARGE nicht erst die Möglichkeit einer Stellungnahme geben müssen , ohne direkt nen Vollstreckungsbeamten los zu schicken. 4. Wo bekommt mann ggf kostenlosen Rechtsbeistand als Auszubildende. ?? gruß bambu |
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#2
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Die Freundin Deines Sohnes sollte sich beim Amtsgericht (Rechtspfleger) eine Beratungsschein für einen Anwalt besorgen (kostet € 10) und damit einen Anwalt aufsuchen. Was da vorgefallen bzw. schief gelaufen ist, darüber gibt Dein Beitrag leider keinen Aufschluss.
Es spielt keine Rolle, ob jemand in Ausbildung oder in Arbeit ist, maßgeblich sind die Pfändungsgrenzen und aufgrund des geringen Einkommens der Freundin wäre bei dieser nichts zu holen.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Danke für deine Antwort
banbu |
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