|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
meine Cousine aus den USA beabsichtigt nach Deutschland auszuwandern. Sie ist mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern 1959 als 3 jährige in die USA ausgewandert. Da sie noch meine Geschwister und mich in Deutschland hat beabsichtigt sie, nach Deutschland zurückzukehren. Sie weis jedoch nicht, ob sie nach der Einschwörung in die USA 1959 mit ihrer Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben musste. Nun stellt sich für sie die Frage, ob sie nach Deutschland zurückkehren kann und eventuell einen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Sie spricht deutsch. Vielen Dank für Eure Antwort. arivle |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Ich würde mal zum Sozialamt bzw. zur arge gehen und mich da erkundigen. die können dir sicher sagen ob sie irgendwelche ansprüche auf leistungen hat.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo Arivle!
Dann würde es sich ja um eine Rückwanderung handeln, wobei es bestimmt gesetzliche Zeitrahmen dafür gibt. Ich denke aber das es zwischen Deutschland und den USA entsprechende Abkommen gibt die eigentlich alles ermöglichen, Du kannst ja auch in USA oder anders herum etwas Erben, also warum nicht einwandern, zuwandern oder zurückwandern! Im Rahmender EU gibt es ja auch entsprechende Abkommen ! Gruß |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Falls die Cousine nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sehe ich Probleme. An der Zuwanderung von Ausländern in die deutschen Sozialsysteme besteht kein staatliches Interesse. Sie sollte über die deutsche Botschaft klären,ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder wieder erlangen kann.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
In § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II wird ausdrücklich auf die aufenthaltsrechtlichen bestimmungen hingewiesen; darunter fällt in erster Linie das Aufenthaltsgesetz:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tag/gesamt.pdf |
|
#7
|
|||
|
|||
|
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| kein Bafög, kein Hartz 4, keine Sozialhilfe - nix ?! | Irrlicht | Anspruch und Leistungen | 10 | 21.09.2011 11:39 |
| Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? | Wert | Sozialhilfe | 1 | 17.07.2007 17:12 |
| Bundesland wechsel, Anspruch auf Sozialhilfe? | mapa | Sozialhilfe | 6 | 17.07.2007 17:06 |
| Sozialhilfe auch als Studentin? | Rosa40 | Sozialhilfe | 1 | 05.06.2007 11:54 |
| Wechsel Sozialhilfe zu ALG II/Wohnortwechsel. | Marzel3 | Wohnung und Miete | 0 | 17.11.2006 12:27 |