Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Sozialleistungen > Sozialhilfe

- Anzeige -

Vermögensanrechnung bei Sozialhilfe

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.05.2009, 13:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 1
Standard Vermögensanrechnung bei Sozialhilfe

Im ALG II gibt es bei der Anrechnung von Vermögen einen Freibetrag. Gibt es bei der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung einen ähnlichen Freibetrag?
Angenommen, jemand erhält Sozialhilfe und macht eine kleine Erbschaft. Ist das Sozialamt dann berechtigt, die Sozialhilfe zu streichen, obwohl die Person voll erwerbsgemindert ist?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.05.2009, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn du Sozialleistungen beziehst und dann etwas erbst ist das vermögen und du mußt davon erstmal leben.Das ist bei Bezug von ALG2 auch nicht anders.Es sei denn das Geld war schon vorher da dann gilt der Freibetrag.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wie funktioniert das mit der Vermögensanrechnung blackberry Vermögensanrechnung 7 22.04.2009 06:05
Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit anne Vermögensanrechnung 4 03.11.2008 18:13
Vermögensanrechnung mami Vermögensanrechnung 1 05.09.2008 18:37
vermögensanrechnung von erspartem Kindererziehungsgeld täubchen Vermögensanrechnung 0 24.11.2006 21:31
Vermögensanrechnung neue variante Jolace Vermögensanrechnung 2 03.11.2006 20:40