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#1
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Im ALG II gibt es bei der Anrechnung von Vermögen einen Freibetrag. Gibt es bei der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung einen ähnlichen Freibetrag?
Angenommen, jemand erhält Sozialhilfe und macht eine kleine Erbschaft. Ist das Sozialamt dann berechtigt, die Sozialhilfe zu streichen, obwohl die Person voll erwerbsgemindert ist? |
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#2
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Wenn du Sozialleistungen beziehst und dann etwas erbst ist das vermögen und du mußt davon erstmal leben.Das ist bei Bezug von ALG2 auch nicht anders.Es sei denn das Geld war schon vorher da dann gilt der Freibetrag.
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