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Wohngeld als Azubi bei Wohnung im Elternhaus?

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  #1  
Alt 30.09.2010, 08:55
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Standard Wohngeld als Azubi bei Wohnung im Elternhaus?

Hallo allerseits,

ich goggle schon seit einiger Zeit nach einer Antwort, komme aber nich weiter. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin 17, werde im April 2011 18 jahre und mache ne Ausbildung als Tischler im 1 Lehrjahr.

Ich habe im Haus meiner Eltern ein Zimmer.
Nun ist folgendes, meine Eltern haben ihr Haus gekauft und finanziert, um meinen Opa mit in das Haus zu nehmen, da er gepflegt werden muß. Er hatte einen eigenen Wohnbereich im Haus mit ungefähr 50 qm und hat Miete bezahlt.
Nun ist mein Opa aber vor einem halben Jahr an einem Herzinfarkt gestorben.
Ich weiß, das mein Papa alles Geld zusammenkratzen muß um das Haus zu halten da jetzt die Miete von meinem Opa wegfällt.
Trotzdem möchte er mir jetzt Opas Wohnung geben, damit ich mehr Platz und mein eigenes Reich habe (mein jetztiges Zimmer ist eigentlich ein Durchgangszimmer.)
Miete kann ich von meinem Lehrlohn kaum bezahlen, will mein Papa aber auch nicht haben. Ich möchte meinen Eltern aber trotzdem helfen. Mein Meister hat mir was von Wohngeld erzählt, ich soll Miete bezahlen, bekomme das aber während meiner Lehre wieder (vom Staat?) geht das wirklich?

Daniel
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  #2  
Alt 30.09.2010, 11:49
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Wenn du mit deinen Eltern einen MIetvertrag aufsetzt dann kannst du BAB beantragen.Bei der Berechnung kommt es aber darauf an wie hoch das Einkommen deiner Eltern ist.Wohngeld ist aber auch möglich.
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  #3  
Alt 30.09.2010, 12:13
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BAB ist wohl nicht möglich, da ich noch keine 18 bin.
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  #4  
Alt 01.10.2010, 09:12
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BAB kannst du beantragen wenn du eine Ausbildung beginnst das hat mit dem Alter nichts zu tun.
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  #5  
Alt 01.10.2010, 10:43
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auf http://babrechner.arbeitsagentur.de/ kommt die Auswertung:

" Sie haben angegeben, dass Sie zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind und die
Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung nicht erforderlich ist.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf
Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfahren Sie von der Agentur für Arbeit."

alles wahrheitsgemäß, also keine BAB
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  #6  
Alt 01.10.2010, 12:38
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Trotzdem solltest du einen Antrag stellen.Beim Freund meiner Tochter kam auch bei diesem Rechner das er keinen Anspruch hätte da die Mutter zuviel verdient.Letztendlich konnte ich ihn überzeugen einen Antrag zu stellen und er bekommt monatlich knapp 180 Euro.Kann trotzdem sein das dein Antrag abgelehnt wird da du eben erst 17 bist und dann die Wohnung im Haus der Eltern liegt und es zudem nicht erforderlich ist das du ausziehst um den Ausbildungsort zu erreichen.Zeitgleich kannst du ja Wohngeld beantragen.
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