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Mietanteil

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  #1  
Alt 19.08.2011, 18:48
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Registriert seit: 19.08.2011
Beiträge: 1
Standard Mietanteil

Hallo,

wohne mit meinem Sohn zusammen , ihm wurde sein Geld gesperrt, obwohl er sich bei jeder Menge Zeitarbeitsfirmen beworben hat ,was wir auch nachweisen können ,aber das nicht rechtzeitig abgegeben hat.
Jedenfalls wurde er für 3 Monate komplett gesperrt.

Ich soll nun seinen Mietanteil ( 250 ;- ) von meinen 354 ;- bezahlen ,
nuss für Strom und Heizung knapp 100 ;:,kann nicht mal zum Arzt und meine Medikamete holen ,
das sagte ich auch dem netten Herrn ,der für ihn zuständig ist und bekam zur Antwort , das es ihm egal sei und ihm nicht interessiert.
Er könne sich Essensgutscheine holen .

Mein Sohn arbeitet seit dieser Woche wieder und wollte sich die Gutscheine holen,jetzt heisst es er bekomme keine,da er ja arbeitet und wollten meinen Kontoauszug sehen .
Er muss sich nun von der Zeitarbeitfirma bestätigen lassen ,das er erst am 15 September seinen ersten Lohn bekommt.

Ich weiss einfach nimmer weiter ,ich bin im moment auch gesundheitlich stark angeschlagen und der ganze Ärger machts net besser, mein Bluidruck steigt schon ,wenn ich von denen Post bekomm, haben sonst niemanden ,der uns helfen könnte ,
habe gerade gelesen, das er Zuschuss für Fahrkarten bekommen kann, denn er ist ja willig und auch mehr als froh, das er eine Arbeit hat ,aber da braucht man ja auch Fahrgeld,
Ich wäre auch Dankbar ,wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet

Lieben Gruß
Caro
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  #2  
Alt 20.08.2011, 10:04
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Die Sperre ist ja nicht nachzuvollziehen wenn du einerseits Bewerbungen vorweisen kannst und andererseits er ja beréits eine Arbeit hat.Es müßte doch ein Bescheid bezüglich der Sperre mit Begründung ergangen sein. Ich würde dir zu einem Anwalt raten bzw. wie Kuddel immer so schön schreibt ist das ganz sicher beim Sozialgericht am besten aufgehoben.
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  #3  
Alt 20.08.2011, 10:57
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.11.2010
Beiträge: 370
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Gegen den Sanktions-Absenkungsbescheid sofort Widerspruch einreichen und dann beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung/aufschiebende Wirkung = Eilklagen einreichen. das geht auch mündlich zur Niederschrift.
Erfolgsaussicht gegen Sanktionen = mehr wie 70%!!!

Anwalt nehmen ist auch nicht schlecht, dauert aber erst mal zu lange, weil ihr ja schon kein Geld mehr habt.

Es muss außerdem ein Anhörungsverfahren gegeben haben, sonst wäre eine Sanktion schon rechtswidrig.
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  #4  
Alt 20.08.2011, 15:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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...hilfsweise bei Widerspruch und eA auch die Verkürzung auf 6 Wochen beantragen!

Turtle
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