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Sippenhaft oder Einzeltäter ?

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  #1  
Alt 04.11.2011, 00:31
OMO OMO ist offline
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Beiträge: 1
Standard Sippenhaft oder Einzeltäter ?

Liebe Mehrwissenden…
Eine Frage bezüglich Kürzungen innerhalb ALGII beziehenden Familien.
Situation>
Vater: ALGII-Bezieher 328 €
Mutter: ALGII-Bezieher 328 € (Erwerbsunfähig bedingt durch Unfall)
Kind: ALGII-Bezieher 291 €
Mietkosten etc. einer angemessenen Wohnung werden komplett gedeckt.

Angenommen der Vater erhält als Folge von z.B. kompletter und dauerhafter Arbeitsverweigerung als Strafmaßnahme eine 100%ige Kürzung seiner Regelleistung. Wie wirkt sich dies auf die Familie (Mutter & Kind) aus. Bleiben deren Bezüge von der Kürzung unangetastet? Kann über Vaters Regelsatz hinaus die Mietkostendeckung um seinen errechneten Anteil gekürzt werden was letztendlich die Unterbringung (für Frau und Kind) gefährdet?

Kurz gefragt… Gibt es nach der heutigen Rechtsprechung und in Bezug auf diese geschilderte Situation noch so etwas wie „Sippenhaft“ oder fehlen der Familie nur die 328€ des verweigernden Vaters?

Vielleicht kennt jemand diese oder eine ähnliche Situation und kann etwas aufklären.
Vorab vielen Dank für handfeste Fakten.

Geändert von OMO (04.11.2011 um 00:55 Uhr)
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  #2  
Alt 04.11.2011, 08:10
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Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
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Hallo OMO,

gemäß § 31a SGB II würde bei wiederholter Pflichtverletzung das gesamte Arbeitslosengeld II entfallen, also auch Dein Mietanteil. Die Leistungen für Frau und Kinder blieben jedoch unberührt. In wie weit dies von Seiten des Jobcenters durchgesetzt wird oder werden kann, ist offen, da in diesem Fall die Familie zweifellos in Mietschulden getrieben wird. Über die Art, wie verfahren wird, vermag sicherlich Turtle mehr zu sagen. Ggf. meldet sie sich zu diesem Thema.

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -

Geändert von Gawain (04.11.2011 um 08:13 Uhr)
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  #3  
Alt 04.11.2011, 09:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 313
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Natürlich macht sich das bei der gesamten Familie bemerkbar. Wenn der komplette Regelsatz wegfällt, müssen die Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Kleidung von Frau und Kind mitgetragen werden. Wenn dann noch der Mietanteil wegfällt, sehe ich ganz schwarz, weil soviel ja wohl nicht aufgefangen werden kann. Es laufen Mietschulden auf und es droht Obdachlosigkeit.
Wenn der Vater es darauf anlegt, dann wäre die Frau besser dran, sich von ihm zu trennen und das Kind alleine großzuziehen. Denn der Vater scheint ziemlich arbeitsscheu zu sein und möchte daran wohl auch nichts ändern.
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