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#1
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Kann mir jemand sagen, ob ich während der Sperrfrist vor dem ALG 1 eine Honorartätigkeit annehmen kann oder ob und wieviel ich durch zeitlich befristete Jobs in der Zeit verdienen darf ? Ich werde bis Ende Februar arbeiten und mich nach über 40 Jahren im Job verabschieden. Weil ich selbst gekündigt habe, rechne ich mit einer Sperrfrist. Danke vorab.
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