Sperrzeit, bei ärztl. Attest???

  • Hallo zusammen, bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir einwenig helfen .
    Ich habe gestern aus gesundheitl. Gründen gekündigt. Hab mich heut beim Arbeitsamt gemeldet als Arbeitssuchend ab 1.10. wenn ich ein ärztl. Attest vorlege und ich bis 1.10. keine Arbeit finde bekomme ich dann auch eine Sperrzeit?
    Vielen Dank im Voraus:confused:

  • Hallo!


    Na wenn ein Arzt die gesundheitlichen Gründe bestätigen kann, sollte es keine Sperre geben. Ansonsten denke ich mal, das du schlechte Karten hast.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Wolle !
    Manchmal seit Ihr einfach zu dämlich, sorry das ich Dir das so deutlich sagen muss!


    Du entscheidest doch nicht ob bei Deiner Kündigung gesundheitliche Gründe bestanden oder nicht sondern zunächst einmal die ARGE, die diesen Umstand zu prüfen hat und glaub mir eines wärst Du Sachbearbeiter und hättest Dich an die Vorschriften zu halten würdest Du auch nur Belege von einem Arzt akzeptieren. Ob diese im Nachhinein überhapt von einem Arzt ausgestellt werden bezweifel ich doch sehr, was ich aber weis, ist die Tatsache, das Dich der Fallmanager trotzdem zu einem Amtsarzt schicken wird um das Gegenteil zu beweisen.


    Wenn es Dir wirklich gesundheitlich so zugesetzt hat, wäre eine Krankschreibung zunächst einmal der bessere Weg gewesen, so befrchte ich das Du mit einer Sanktion zu recnen hast. Lege dagegen Widerspruch ein und Klage notfalls vor dem Sozialgericht, egal was man Dir von Seiten des Arbeitsamtes/ARGE auch anderes erzählt oder einreden wird. Nur durch stetigen Widerspruch weden wir etwas ändern!


    Viel Erfolg!

  • Hallo wolle.
    da kann ich Dir gern aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe auch selbst gekündigt aus gesundheitlichen Gründen.
    Normalerweise akzeptiert das Arbeitsamt nur Atteste vom Arzt, die vor der Kündigung erstellt wurden, worin der Arzt dir die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt.
    Bei mir lef es aber etwas anders. Zuallererst muss ich sagen, das ich von Anfang an schon gesundheitlich eingeschränkt war, bei Antritt der neuen Arbeitstelle.
    Ich habe also gekündigt und bin natürlich auch erst nach der Kündigung zum Arzt. Dieses Attest wollte das Arbeitsamt nicht anerkennen und so legte ich zusätzlich meinen Bescheid vom Versorgungsamt und ein amtsärztliches Gutachten einer früheren Untersuchung durch ein Arbeitsamt, vor. Das hatte denen auch noch nicht interresiert. Ich natürlich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, das sich mein Geundheitszustand durch die Arbeit verschlechtert hat und ich schon eingeschränkt in diese Arbeitsaufnahme gegangen bin. Das, wenn ich weiter dort hätte gearbeitet, der Gesundheitszustand noch schlimmer geworden wäre. Habe auch gleich alle arbeiten aufgeführt, die ich machen musste,die nicht zu meinem g... zustand passten.
    Und schwuppdiwupp sperre komplett aufgehoben.
    Möglich ist es aber, das das AA dich zur amtsärztlichen Untersuchung schickt, das ist normal, die wollen ja wissen, ob du echt gesundheitlich eingeschränkt warst.
    Versuche alles mögliche. Aber beim nächsten mal gehe vorher zum Arzt und lass Dich krankschreiben und besprich dann mit dem Doc über die weitereAarbeit bei gesundheitlichen Einschränkungen.
    Viel Glück.